August 2001
Tibetan Centre for Human Rights and Democracy

Narthang Building, Gangchen Kyishong, Dharamsala, H.P. 176 215, India, Tel: 0091/1892 23363; Fax: 0091/1892 25874, e-mail: dsala@tchrd.org, www.tchrd.org

Drapchi, das gefürchtetste Gefängnis Tibets

Inhalt
  1. Erklärung der Begriffe
  2. Vorwort
  3. Ein Einblick in das Drapchi Gefängnis
    a) Geschichte des Drapchi Gefängnisses
    b) Politische Häftlinge ab 1987
    c) Umgang mit den Häftlingen
    d) Umerziehung der Häftlinge
    e) Medizinische Versorgung und Ernährung
  4. Die Proteste vom Mai 1998
    a) Isolationshaft
    b) Urteilsverlängerung
    c) Todesopfer
  5. Chronologie der Proteste
  6. Offener Brief der Häftlinge von Drapchi, März 1997
  7. Männliche Häftlinge im Drapchi
    a) Neue rukhag No. 5
    b) Alte rukhag No. 5
  8. Weibliche Häftlinge im Drapchi

Teil 1

Begriffserklärungen und Abkürzungen

Barkhor - Innerer Umrundungsweg und zentraler Markt um den Jokhang Tempel in Lhasa
CCP - Chinese Communist Party
Distrikt - tibetisch: dzong, chinesisch: xian - einem Landkreis oder Distrikt entsprechende Verwaltungseinheit
Haftzentrum - chin. kanshousuo, hier werden Gefangene ohne Anklage und zur Ermittlung vor der Verurteilung eingesperrt
ICCPR - International Covenant on Civil and Political Rights - Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
ICESCR - International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights - Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Lhasa - Tibets Hauptstadt, in der früheren tibetischen Provinz Utsang gelegen
PAP - People's Armed Police - Bewaffnete Volkspolizei
PRC People's Republic of China - Volksrepublik China
Präfektur -Verwaltungseinheit unter der Ebene einer Provinz und über der Ebene eines Distrikts
PSB - Public Security Bureau (chin. Gong An Ju), örtliche Polizei, die Verdächtige festnimmt und sie in der Phase vor dem Prozess in Gewahrsam hält
Rukhag - Einheit in einer Haftanstalt
Spalter - Ein von der PRC verwendeter Begriff für Sympathisanten tibetischer Unabhängigkeit und des Dalai Lama
TAP - Tibetan Autonomous Prefecture - Autonome Tibetische Präfektur, zehn derartige Verwaltungsbezirke, die in den ehemaligen tibetischen Provinzen Kham und Amdo liegen, wurden von den Chinesen außerhalb der TAR eingerichtet
TAR - Tibet Autonomous Region - Autonome Region Tibet; formell 1965 von China gebildet stellt dieses Gebiet Zentral- und Westtibets die einzige von China als "Tibet" anerkannte Region dar
TCHRD - Tibetan Centre for Human Rights and Democracy - Tibetisches Zentrum für Menschenrechte und Demokratie in Dharamsala
UDHR - Universal Declaration of Human Rights - Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Workteam - (chin. gongzuo dui, tib. lae doen rukhag), temporäre Sondertrupps von Parteimitgliedern, die zu Untersuchungszwecken oder zur Durchführung der Umerziehung in eine Institution oder eine Lokalität abgesandt werden.

Teil 2

Vorwort

1998 markierte das 50jährige Jubiläum der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Groteskerweise verletzten gerade in diesem Jahr chinesische Gefängnisaufseher und PSB-Kräfte im Drapchi Gefängnis durch ihr gewaltsames Vorgehen gegen tibetische Gefangene alle nur möglichen Menschenrechtsnormen. An den verhängnisvollen Daten 1. und 4. Mai 1998 schossen sie willkürlich auf die unbewaffneten Gefangenen und prügelten und folterten sie. Daraufhin wurden diese in Einzelhaft gesteckt und ihre Hafturteile wurden verlängert, nur weil sie nach Freiheit gerufen hatten. Acht politische Gefangene starben als Folge der schweren Misshandlungen im Zuge der Niederschlagung des Protestes.

Das Drapchi Gefängnis ist eine der drei offiziell genannten Strafanstalten in Tibet, die zwei anderen sind das Lhasa Gefängnis (früher als Outrido bekannt) und Powo Tramo in Distrikt Tramo, Präfektur Nyingtri (chin. Pomi in der Präfektur Linzhi). Tatsächlich übertrifft die Zahl der Gefängnisse und Haftzentren in Tibet bei weitem diese Zahl.

Das Drapchi Gefängnis - der berüchtigtste Folterkerker Tibets - ist in sieben Hauptsektionen gegliedert: fünf Einheiten für kriminelle Straftäter und zwei für politische Gefangene. Die erste, zweite, vierte, sechste und siebte sind für männliche kriminelle Straftäter vorgesehen, die dritte für weibliche Häftlinge (sowohl politische als auch kriminelle) und die fünfte für männliche politische Gefangene. Die dritte und fünfte Einheit wurden außerdem noch in zwei Unterabteilungen gespalten. Die sieben Abteilungen sind gegenwärtig in acht Zelltrakten untergebracht. Zu lebenslänglicher Haft oder Hinrichtung mit zwei Jahren Aufschub verurteilte Straftäter kommen in die erste Einheit.

Es ist das Drapchi Gefängnis , in dem die meisten der Freiheitsaktivisten inhaftiert sind und in dem gar manche ihr Leben einbüssten. Im Gegensatz zu den unlängst von chinesischen Funktionären gemachten Angaben, es gebe 115 politische Gefangene in Tibet, schätzt das TCHRD die Zahl der derzeit in verschiedenen Gefängnissen, Haftzentren und Arbeitslagern inhaftierten politischen Häftlinge (Stand Juni 2001) auf 252. Davon sind 129, einschließlich 26 weibliche politische Gefangene, in Drapchi eingesperrt.

Insgesamt 27 Todesfälle und Urteilsverlängerungen für 47 politische Gefangene wurden alleine im Drapchi Gefängnis seit 1987 verzeichnet. Die Aufseher greifen zu brutalen Foltermethoden, um Informationen aus den Gefangenen zu erpressen oder um ihre politischen Gefühle und ihren Aktivismus für die Zukunft zu dämpfen. Mehrere Häftlinge wurden direkte Opfer der schweren Folterung, während andere allmählich den ihnen durch die Peinigung beigebrachten Verletzungen erlagen. Noch andere starben nach ihrer Entlassung, physisch ruiniert durch die erlittene Folterung und psychisch traumatisiert durch die Erinnerungen an die Gefängnisqualen.

Dieser Bericht will ein Schlaglicht werfen auf die Situation der politischen Gefangenen und die unerhörten Qualen, die sie in den chinesisch verwalteten Haftanstalten in Tibet durchmachen müssen. In Anbetracht des äußerst schweren Schicksals dieser Gefangenen appelliert der Report an die Vereinten Nationen und andere internationale Gremien, Druck auf die chinesische Regierung auszuüben, damit sie die politischen Gefangenen entlasse und die unmenschliche Behandlung, der sie jetzt unterliegen, beende. Diesen Bericht widmen wir all den Opfern, welche tapfere Tibeter angesichts der chinesischen Unterdrückung gebracht haben, sowie der Erinnerung an die verhängnisvollen Proteste im Drapchi Gefängnis vom Mai 1998.

Teil 3

a)

Ein Einblick in das Drapchi Gefängnis

Geschichte des Drapchi Gefängnisses

Das in den nordöstlichen Außenbezirken der Stadt Lhasa gelegene Drapchi Gefängnis ist die größte Haftanstalt in Tibet. Es ist für Gefangene bestimmt, welche dem Justizsystem gemäß verurteilt wurden, was verfahrenstechnisch Untersuchung, Verhaftung, Ermittlung durch die Prokuratur und dann das Gerichtsurteil bedeutet. Der Name "Drapchi" ist auf das Drapchi Kloster zurückzuführen, das nur ein paar Schritte von dem Gefängnistor entfernt liegt. Diese Haftanstalt ist berüchtigt als ein Hauptschauplatz von Folter und Mißhandlung, wo zahllose Häftlinge durch die Hand der staatlichen Folterknechte ihr Leben einbüßten.

Obwohl chinesische Regierungsvertreter behaupten, nur männliche Häftlinge mit Haftstrafen über 5 Jahren säßen im Drapchi Gefängnis ein, gibt es genügend Beweise, daß es tatsächlich auch viele männliche Insassen mit kürzeren Strafen gibt. Alle Nonnen und gerichtlich verurteilten weiblichen politischen Gefangenen büßen ihre Strafe, ungeachtet deren Länge, ebenfalls in Drapchi ab. Ende 1990 waren chinesischen Angaben zufolge stets 75% der Häftlinge tibetischer Nationalität.

Nach dem tibetischen Volksaufstand von 1959 eigneten sich die Chinesen die damalige tibetische Militärgarnison Khadhang an und wandelten sie in eine Haftanstalt hauptsächlich für Mönche und Lamas, Regierungsbeamte und den Rest der tibetischen Streitkräfte um. 1961 glich Drapchi eher einem Heerlager, und einer der ersten Häftlinge, Palden Gyatso, schätzt, daß damals über 6.000 Gefangene eingesperrt waren, die sich "auf jedem Zentimeter Boden Schulter an Schulter drängten". Die Häftlinge mußten morgens exerzieren und (bei nur wenigen freien Tagen) nach dem Frühstück viele Stunden lang Zwangsarbeit leisten. Unter schrecklichen Bedingungen arbeiteten sie entweder auf dem Bau, in der Schneiderei, in der Ziegelei oder in den Gemüsegärten.

Zu der harten Arbeit kam hinzu, daß die Häftlinge niemals genug zu essen bekamen. Nach 1960 litten sie noch mehr Hunger, weil China von einer schlimmen Hungersnot geplagt wurde; um der Not in China abzuhelfen, wurde aus Tibet Getreide abgezogen, so daß die Tibeter kaum mehr etwas zu essen hatten. Damals starben viele Tibeter Hungers oder an verdorbener Nahrung. Auch in den Gefängnissen gab es kaum mehr Nahrungsmittel: Morgens eine Tasse Tee, abends eine dünne Suppe mit ein paar Kohlblättern darin und zu Mittag 120 g tsampa (Gerstenmehl). Um sich am Leben zu erhalten, gruben die Häftlinge die Fußböden (die meistens aus Sand bestanden) ihrer Zellen auf und stocherten nach Ratten und Würmern, die sie dann verspeisten. Einige kochten auch das Leder ihrer Stiefel zu einer Art Brei. Andere versuchten Gras zu essen, worauf sie schwer erkrankten. Man schätzt, daß von 1960 bis 1962 über 80% der 1959 und 1960 festgenommenen Häftlinge verhungerten.

Um 1962 war die schlimmste Hungersnot vorüber, und die Gefangenen bekamen etwas mehr zu essen, aber angesichts der harten Arbeit, die sie leisten mußten, immer noch zu wenig. Außerdem wurde mehreren Gefangenen Blut abgenommen, obwohl sie schon sehr schwach waren. Zwangsarbeit, ungenügende Ernährung und diese Blutentnahmen forderten in den 60er, 70er und 80er Jahren zahlreiche Todesopfer.

Die 1966 einsetzende Kulturrevolution hatte zum Ziel, überall in China die alte Kultur, die alten Glaubensformen und Gebräuche gänzlich auszurotten. In Tibet bedeutete dies, daß alles Tibetische als ein Relikt der alten Feudalgesellschaft angesehen wurde, welches dem Fortschritt hinderlich im Weg steht. In Drapchi, ebenso wie an vielen anderen Orten, veranstalteten die Behörden öffentliche Verbrennungen von Gegenständen, die für die alte Gesellschaft standen, und die Gefangene mußten selbst ihre Decken, Bücher, Schuhe und Kleider ins Feuer werfen. Einige Häftlinge, die ihren Enthusiasmus für den neuen Weg beweisen wollten, verbrannten alles, was sie besaßen. Darüber hinaus mußten die Häftlinge, abgesehen von Samstagen, nach der täglichen harten Arbeit noch für zwei oder drei Stunden die politischen Umerziehungssitzungen über sich ergehen lassen. Winters, wenn es keine Arbeit gab, währten diese Indoktrinierungen täglich mindestens 12 Stunden. Wenn sich bei diesen Meetings ein Häftling mit dem Vorgetragenen nicht einverstanden erklärte oder mangelnde Begeisterung für die Sache des Sozialismus zeigte, wurde er entweder in den sogenannten thamzings oder Klassenkampfsitzungen gepeinigt oder abgeführt und von den Aufsehern misshandelt. Diese fesselten den Opfern die Hände hinter dem Rücken mit einem Strick, der gleichzeitig um ihren Hals geschlungen wurde. Er wurde dann so strammgezogen, daß sie keinen Ton von sich geben konnten, während die Peiniger sie schlugen. Diese versetzten ihren Opfern heftige Fußtritte in die untere Rückengegend, so daß viele von ihnen Nierenschäden davontrugen. Bei den thamzings wurden andere Gefangene gezwungen, auf das Opfer loszugehen und es am ganzen Körper zu schlagen und zu boxen. Diese Marter konnte bis zu einer halben Stunde dauern, und einige Gefangene wurden auf diese Weise viele Tage oder gar Wochen hintereinander gepeinigt. Viele starben auch infolge der Misshandlungen, während andere ernsthafte Verletzungen davontrugen.

Mehrmals wurden Häftlinge während der 60er und 70er Jahre bei Massenkundgebungen öffentlich hingerichtet. Dabei wurden die Verbrechen und Urteilssprüche laut verkündet, und die zum Tode Verurteilten wurden vor den anderen Gefangenen vorbeigefahren. Danach bekamen alle, die mit der Regierung kooperierten, Geschenke. Diese bestanden aus Zahnpasta, Handtüchern oder gar der Mao-Bibel. Einige Häftlinge wurden auch mit einer Reduzierung ihrer Haftzeit belohnt. Alle Häftlinge wurden gewarnt, falls sie sich nicht besserten, würde sie dasselbe Schicksal wie die zum Tode verurteilten ereilen. Die Todeskandidaten wurden dann vor Gräben aufgestellt und erschossen, damit sie gleich vornüber hineinfallen sollten. Wenn sie nach der ersten Kugel noch nicht tot waren, wurde noch einmal aus geringem Abstand auf sie geschossen. Einige Opfer starben sogar nach zwei oder drei Schüssen noch nicht und wurden am Ende lebendig begraben. Die Angehörigen der Opfer erfuhren über die Hinrichtung durch eine Rechnung, auf der die Anzahl und der Preis der abgefeuerten Gewehrkugeln und die Länge des Stricks, mit dem der Häftling gefesselt war, standen.

(die letzten 5 Absätze aus: "Drapchi - A History written in Blood" von Gu-Chu-Sum)

1962 befürchteten die Chinesen, es könne zu einer Gefangenenrevolte kommen, weshalb sie die Häftlinge von Drapchi auf Haftanstalten in ihrer jeweiligen Herkunftsgegend verteilten. Indien und China standen am Rande eines Krieges, und die zahlenmäßige Reduzierung von Drapchi und Umverteilung der Gefangenen waren eine Vorsichtsmaßnahme, weil "Hunderttausende" tibetischer Häftlinge auf einem Fleck als eine Gefahr für die innere Sicherheit angesehen wurden.

Um 1964 wurde Drapchi in ein "modernes" Gefängnis umgeformt, und Palden Gyatso berichtet, es hätte damals als eine "Modellhaftanstalt", das Gefängnis No. 1 genannt, gegolten. Es gab sogar elektrisches Licht. Zu dieser Zeit war die Anstalt in fünf verschiedene rukhags oder Einheiten unterteilt. Viele ehemalige hohe Lamas und Regierungsleute, darunter auch Lobsang Tashi, der letzte Premierminister Tibets, und Lhalu, der frühere Oberbefehlshaber der tibetischen Streitkräfte in Osttibet, waren in der fünften rukhag inhaftiert.

Während der 60er Jahre war es eine übliche Praxis, die Gefangenen ständig zu verlegen, um die Bildung von Gruppierungen zu verhindern. Die Insassen wurden von einer Anstalt zur anderen, von einer rukhag zur anderen und innerhalb einer rukhag von einer Zelle zur anderen verschoben, damit dieselben Häftlinge nicht für längere Zeit zusammen sein würden. Sobald ein Insasse Verdacht erweckte, er könne sich mit einem anderen angefreundet haben, wurden beide sofort voneinander getrennt. Auch jede freundliche Geste unter den Gefangenen erregte Missfallen. Wenn es zu Freundschaften zwischen Häftlingen kam, die unterschiedlichen "Klassen" (wie diese von den Behörden abhängig von dem vormaligen sozialen Status der Person und ihrer politischen Vergangenheit definiert wurden) angehörten, konnte dies mit "Klassenkampfsitzungen" bestraft werden.

Die Anzahl an politischen Gefangenen in Drapchi war während der ganzen 60er und 70er Jahre relativ niedrig, weil die meisten Sträflinge in die Lager zur "Reform-durch-Arbeit" (chin. laogai) geschickt wurden - ein System harter körperlicher Strafarbeit mit dem Zweck, einerseits dem Staat einen hohen Gewinn zu bringen und andererseits den politischen Eifer der Häftlinge zu dämpfen. Dort wurden sie auch einer endlosen ideologischen "Umerziehung" in kommunistischer Doktrin unterzogen. In den 80er Jahren ging China zur Politik der "Liberalisierung" und "offenen Tür" über, und so wurden letztendlich viele der überlebenden politischen Gefangenen freigelassen - die wenigen, die dem Schicksal hunderttausend anderer, welche des Hungertodes starben, Selbstmord begingen oder hingerichtet wurden, entronnen waren.

Als die Chinesen 1983 die "Hartdurchgreif-Kampagne" vom Stapel ließen, wurden etliche Tibeter in Lhasa festgenommen und wegen angeblicher krimineller Delikte mit schweren Haftstrafen belegt. Im Zuge dieser Kampagne wurden auch der ehrwürdige Lobsang Wangchuk und Tanak Jigme Sangpo aus politischen Gründen verhaftet. Die Anzahl der politischen Häftlinge in Lhasa betrug damals ungefähr 7, wie Palden Gyatso erzählt, eine Zahl, die sich nach den Demonstrationen von 1987 und 1988 drastisch erhöhte. 1988 schätzte ein tibetischer Polizist die Zahl der Insassen von Drapchi auf über 700, das Maximum erfolgte dann 1997 mit einer offiziellen chinesischen Angabe von 968. Aus einem Brief, der am 10. März 1997 von tibetischen politischen Gefangenen in Drapchi geschrieben wurde, geht hervor, daß von dieser Gesamtzahl 523 politische Häftlinge waren.

3 b)

Politische Gefangene in der Zeit nach 1987

Die Demonstration von 1987 gab der tibetischen Freiheitsbewegung einen so großen Anstoß wie noch nie zuvor. Ihr folgten eine Reihe weiterer Demonstrationen und Hunderte von Festnahmen, bis dann am 5. März 1989 das Kriegsrecht verhängt wurde.

Am 29. September 1987 demonstrierten 21 Mönche von Kloster Drepung in Lhasa für tibetische Unabhängigkeit. Die nächsten Demonstrationen erfolgten am 1. Oktober 1987 und am 5. März 1988. Diejenige von einem Jahr später, am 5. März 1989, zog ein äußerst strenges Regime militärischer Überwachung für fast ein Jahr nach sich.

Außerdem kam es auch in mehreren anderen Gegenden Tibets zu Protesten, wo Demonstranten nach Unabhängigkeit für Tibet riefen und daraufhin wegen "konterrevolutionärer" Delikte verhaftet wurden. Ohne Gerichtsprozess wurden diese Protestanten auf verschiedene Haftanstalten und Arbeitslager verteilt, wo sie schwer geschlagen und gefoltert wurden. Die meisten der in Lhasa und der näheren Umgebung aus politischen Gründen Verhafteten kamen jedoch in das Drapchi Gefängnis, das heutzutage als eine der größten Haftanstalten in Tibet angesehen wird.

25 Personen wurden wegen ihrer Teilnahme an den Demonstrationen vom 6. und 12. März 1989 (an unterschiedlichen Tagen) festgenommen, unter ihnen Yulo Dawa Tsering, Thupten Tsering, Sonam Wangdu und Lobsang Tenzin, welche damit zu den ersten der neuen Welle politischer Gefangener in Drapchi wurden. Infolge des Aufflammens der Freiheitsproteste in Tibet, besonders in Lhasa, und der Erklärung des Kriegsrechts durch die chinesische Regierung wurden viele Tibeter gefangen genommen und zu Haftstrafen verschiedener Länge in Drapchi verurteilt.

Am 17. November 1989 wurden Rinzin Choenyi und Chungdak, die ersten zwei weiblichen politischen Häftlinge, in Drapchi festgesetzt und bereits Anfang 1990 kamen weitere 23 hinzu. Die Gefängnisleitung bestimmte nun die rukhag #3 ausschließlich für weibliche politische Häftlinge und die rukhag #5 für die damals annähernd 100 männlichen politischen Häftlinge. Auf diese Weise wollte sie die politischen Insassen von den gewöhnlichen Kriminellen trennen, um deren "Infizierung" und der möglichen Ausbreitung von politischem Dissens vorzubeugen. Diese Maßnahme zeigte aber nicht den gewünschten Erfolg, denn die nicht-politischen Häftlinge halfen weiterhin den politischen, schlossen sich deren Protesten innerhalb des Gefängnisses an und fingen sogar selbst an zu protestieren.

Zwischen 1990 und 1996 (Januar) gab es einen raschen Anstieg bei den politischen Häftlingen in Drapchi: unseres Wissens betrug 1995 die Zahl der weiblichen politischen Insassen 162. Dementsprechend wurden 1995 und 1996 zwei neue rukhags (Abteilungen) jeweils für die weiblichen und männlichen politischen Häftlinge gebaut. Nach Fertigstellung eines der neuen Trakte wurden schließlich 60 Nonnen von der Haftanstalt Gutsa transferiert; ebenso kamen alle neu eingelieferten Gefangenen von nun an in die neuen Abteilungen. Die Absicht dabei war, daß sie nicht von schon länger einsitzenden Häftlingen, die sich als "nicht reformierbar" erwiesen hatten, beeinflusst werden sollten.

1996 wurden die weiblichen Insassen der "alten" und der "neuen" rukhag #3 (eine informelle Bezeichnung je nach der Zeit, welche die Häftlinge schon im Drapchi Gefängnis einsaßen) ausgetauscht, so daß die neuen Gefangenen nun in den älteren Zellentrakt kamen. Obwohl 1998 für die älteren weiblichen politischen Gefangenen offiziell die Bezeichnung rukhag #6 und für die neueren rukhag #7 eingeführt wurde, sprechen die Insassen selbst immer noch von "alte rukhag #3" und "neue rukhag #3". Die offiziellen Bezeichnungen gelten nur für Aktivitäten innerhalb der Haftanstalt, etwa die militärischen Drillübungen. Wegen des Rückgangs an weiblichen politischen Gefangenen scheinen alle Insassen der rukhags #6 und #7 nun zu einer einzigen Einheit, die in dem neuen Trakt der rukhag #6 untergebracht ist, zusammengefasst worden zu sein.

Die Haftzellen können nur nach Passieren der Schranken des Hauptgefängnistores und drei weiter innen gelegener Tore erreicht werden. An dem zweiten Gefängnistor, das an beiden Seiten Warntafeln in roten chinesischen Lettern und Markierungen auf dem Boden aufweist, die Unbefugten den Eingang verwehren, steht ein bewaffneter Posten rund um die Uhr. An allen vier Seiten des Komplexes befinden sich Wachtürme mit uniformierten PAP Soldaten, die Tag und Nacht in Stellung sind.

Im Juni 2001 gab es, soweit uns bekannt ist, 26 weibliche und 103 männliche politische Häftlinge, die ihre Strafe im Drapchi Gefängnis verbüßen.

3 c)

Umgang mit den Gefangenen

Im Drapchi Gefängnis versuchen die Behörden, die Häftlinge mittels exzessiver Foltermethoden und unmenschlicher Behandlung unter Kontrolle zu halten. Abgesehen von dem PLA Politinstrukteur und dem Gefängnisleiter, die beide für die Gefängnisverwaltung verantwortlich sind, gibt es in jeder Gefängniseinheit mehrere Offizielle, die erstere bei der Gefängnisführung unterstützen. Der Gefängnisleiter bestimmt meistens, was im Gefängnis zu geschehen hat, etwa den Unterricht zum Umdenken und zur Umerziehung und die Art und Weise der Überwachung.

Für die Disziplin der Gefangenen sind die Gefängnisverordnung und die Gefängnisgesetze maßgeblich, an die sich jeder Häftling streng halten muss. Zwei von den je 10 Häftlingen einer Zelle werden als "Zellensprecher" bestimmt. Diejenigen Einheiten, die alle Gefängnisregeln und Verordnungen genau einhalten, werden belohnt. Umgekehrt droht Einheiten, welche die Bestimmungen übertreten, Abzug von Punkten, Urteilsverlängerung, und sie kommen auf die schwarze Liste.

1990 wurden in Drapchi 11 Isolationszellen für "undisziplinierte Häftlinge" eingerichtet. Es handelt sich um kleine finstere Karzer, die so eng sind, daß der Gefangene sich gerade noch hinlegen kann. Sie haben weder Fenster noch elektrisches Licht, und die darin Eingeschlossenen bekommen fast kein Bettzeug und kaum etwas zu essen.

Verschiedene Formen von Folterung werden zur Bestrafung der Häftlinge eingesetzt: Man lässt sie etwa stundenlang völlig bewegungslos in der Sonne stehen, lange Zeit nonstop rennen, oder man entzieht ihnen Nahrung, Wasser und Schlaf. Zur ideologischen Reformierung wird jeder Häftling gezwungen, die kommunistische Ideologie zu studieren, wobei jegliches Opponieren gegen die Parteilinie mit Schlägen und Folter bestraft wird.

Täglich gibt es in Drapchi Meetings zur politischen Erziehung, im Verlauf derer die Häftlinge zum Eingeständnis ihrer "Verbrechen" und zur Annahme der chinesisch- kommunistischen Ideologie genötigt werden. Bei der jährlich stattfindenden Sitzung der TAR Funktionäre legen die Direktoren der Abteilungen für Überwachung, der Obersten Volksprokuratur, des Obersten Volksgerichts, des Büros für Öffentliche Sicherheit und der Justizbehörde der TAR halbjährliche und jährliche Berichte über das Benehmen der Gefangenen, ihre Einhaltung der Gefängnisverordnung und die Erfolge bei dem 100-Punkte-System vor. Häftlinge, die "ernster Übertretungen" der Gefängnisregeln für schuldig befunden werden, können mit Haftverlängerung bestraft werden, und sie kommen außerdem auf die schwarze Liste.

3 d)

Umerziehung der Häftlinge

Jeder Häftling wird zweierlei Art von Umgestaltung unterzogen: "Umerziehung durch Arbeit" und "Reform durch Arbeit". Es ist quasi zur Aufgabe der Gefängniswachen geworden, jeden neuen Häftling mit vorgehaltener Pistole diesem zweifachen Reformprozess zu unterwerfen.

"Umerziehung-durch-Arbeit" hat den Zweck, jede Meinung auszurotten, die den Grundsätzen und der Ideologie der chinesischen kommunistischen Partei zuwider läuft. Ihr letztendliches Ziel ist es, die Tibeter dahin zu bringen, daß sie die chinesische Souveränität über Tibet akzeptieren. Die PRC verabschiedete im März 1996 das "Administrative Strafgesetz", das insbesondere für "administrative Zwangsmaßnahmen" maßgeblich ist und dem das System von laojiao oder der "Umerziehung-durch-Arbeit" untersteht. Obwohl es in erster Linie für kriminelle Straftäter beabsichtigt ist, wird das System der "Umerziehung-durch-Arbeit" massiv gegen politische Dissidenten eingesetzt. Das Managingkomitee für "Umerziehung-durch-Arbeit" setzt sich aus lauter PSB Kadern zusammen, welche die Art und das Maß der Strafe für die wegen politischer Aktivitäten Festgenommenen bestimmen. Ohne ein Recht auf einen Verteidiger oder auf eine Anhörung zu haben, kann der Angeklagte bis zu drei Jahren seiner Freiheit beraubt werden, mit Möglichkeit einer einjährigen Verlängerung im Falle von "fehlgeschlagener Reformierung".

Zu den verschiedenen Maßnahmen der politischen Indoktrinierung gehört auch das forcierte Studium kommunistischer Dokumente und offizieller Zeitungen sowie die Forderung nach individueller Akzeptanz der kommunistischen Ideale. Diejenigen, die sich nicht an die offizielle Order halten, werden schwer geschlagen und gefoltert. Die Obrigkeit schuf ein 100-Punkte-System, um beurteilen zu können, inwieweit die Gefangenen umzudenken gelernt haben; 55 Punkte sind dabei das Minimum, das gerade noch durchgeht.

Bei "Reform-durch-Arbeit" handelt es sich um eine chinesische Methode, die "Reformierung" eines Gefangenen zu bewerkstelligen, indem er exzessiver Arbeit unterworfen wird. Am 9. Dezember 1994 verkündete der Nationale Volkskongress der PRC ein Gefängnisgesetz, das offiziell den Begriff laogai ("Reform-durch-Arbeit") durch das Wort "Gefängnis" ersetzt. Das dem laogai System zugrunde liegende Ziel war nicht nur Bestrafung, sondern auch "Umformung und Besserung". Dazu gehörte, daß die Häftlinge ihre "kriminelle" Vergangenheit eingestehen und versprechen, sich im Sinne der kommunistischen Doktrin zu "reformieren".

Das System der 100 Punkte fordert, daß jeder Gefangene, der physisch dazu in der Lage ist, harte Arbeit leistet. Dabei sind 45 Punkte für die Drills im Rahmen der "Reform-durch-Arbeit" reserviert. Die Ausnutzung der Häftlinge zu exzessiver Zwangsarbeit ist eine gängige Methode der chinesischen Gefängnisse, zu finanziellen Gewinnen zu gelangen.

Gemäß dem System der "Reform-durch-Arbeit" müssen die Häftlinge in Drapchi Felder bestellen, Gemüse anbauen, auf Baustellen, in Teppichwebereien und in Schneidereien arbeiten, Wolle verarbeiten, Fahrzeuge reparieren und Pflanzungen düngen. Wenn sie die verlangten Quoten nicht erfüllen oder das für eine bestimmte Zeit geforderte Arbeitspensum nicht erledigen können, dann werden von der von allen Gefangenen insgesamt geleisteten Arbeitszeit entsprechende Stunden abgezogen. In solchen Fällen werden die Gefangenen entweder zur Strafe misshandelt oder gezwungen, bis spät in die Nacht die fehlenden Stunden nachzuholen.

Seit Januar 1990 werden die politischen Gefangenen auch zur Obstzucht auf einem Feld von 150 mu (10.050 qm) Größe in der Nähe der Bestattungsstätte von Sera eingesetzt, auf welchem sie über 3.000 Apfel- und Birnbäume abzuernten haben. Seit Anfang Oktober 1990 wurden über 50 Gewächshäuser gebaut, jedes mit einer Fläche von 1,5 mu. Die Gefängnisleitung teilte jedem Gewächshaus 2 Gefangene zu und erwartete Einnahmen in Höhe von 15.000 Yuan aus den größeren und von 10.000 Yuan aus den kleineren. Um gewinnbringende Erträge sicherzustellen, müssen die Häftlinge oftmals ungeachtet der Witterungsverhältnisse viele Stunden lang in dem von der Sonneneinstrahlung aufgeheizten Inneren der plastik-beschichteten Gewächshäuser arbeiten. Dank der harten Arbeit der Gefangenen konnte die Gefängnisleitung eine beträchtliche Zunahme in ihrem jährlichen Profit verzeichnen.

Ab Januar 1995 wurden statt der Gartenarbeit auf den Gefängnisfeldern anstrengende militärartige Drills für die Gefangenen eingeführt. Im Namen dieser Exerzierübungen werden die Gefangenen auf verschiedene Weise gepeinigt, indem sie unentwegt rennen oder viele Stunden ohne jegliche Bewegung dastehen müssen, was bedrohlich für ihre Gesundheit und sogar für ihr Leben ist.

Den weiblichen Gefangenen wird genauso viel Arbeit wie den männlichen abverlangt. Sie müssen ebenso lange wie die Männer in den Gewächshäusern arbeiten. Es kam vor, daß Frauen wegen der großen Hitze im Sommer bewusstlos in den Gewächshäusern umfielen. Die meisten weiblichen politischen Gefangenen werden bei der Wollverarbeitung eingesetzt, sie müssen in einem Tag vier Stränge Wolle spinnen und manchmal die ganze Nacht durcharbeiten, um ihr Soll zu erfüllen.

3 e)

Gesundheitsfürsorge und Ernährung

Die kleine dem Drapchi Gefängnis angeschlossene Krankenstation bietet nur eine begrenzte medizinische Versorgungsmöglichkeit. Die Aufseher und Sanitäter weigern sich vielfach, erkrankte politische Gefangene zu behandeln, mit der Begründung, sie würden nur vorheucheln, krank zu sein. Wenn einige ernstlich erkrankte Patienten ab und zu einmal tatsächlich behandelt wurden, so brachte ihnen dies nur kurzweilige Erleichterung, aber keine anhaltende Besserung oder Genesung.

Erst wenn ein Patient im Koma liegt oder dem Tode nahe ist, wird er in das PAP Hospital in der Nähe des Gefängnisses eingeliefert. Gefangene in einem lebensbedrohlichen Zustand oder die sehr schwere Krankheiten haben, deren Behandlung zu kostspielig sein könnte, werden auch häufig aus medizinischen Gründen entlassen. Alle von den Angehörigen in der Folge unternommenen Heilungsversuche erweisen sich häufig als nutzlos und der Patient erliegt meistens allmählich seinem Leiden. Andere bedürfen noch lange Zeit nach ihrer Entlassung ärztlicher Behandlung, was eine enorme Belastung für die ohnehin schon mageren Geldmittel der Familie bedeutet. Die meisten Todesfälle im Drapchi Gefängnis sind der exzessiven Folterung bei unzulänglicher oder ganz fehlender medizinischer Betreuung zuzuschreiben.

Die Gefängnisverpflegung entspricht nicht einmal der von der chinesischen Regierung festgesetzten Mindestnorm. Bei ihren monatlichen Besuchen im Gefängnis dürfen Verwandte den Häftlingen Lebensmittel mitbringen, wenn sie den erforderlichen Ausweis vorlegen. Die Gefängnisaufseher können jedoch unter dem geringsten Vorwand das Besucherrecht verweigern oder die Menge der Esswaren, welche die Angehörigen mitbringen dürfen, einschränken.

Die Kost der Häftlinge besteht aus schwarzem Tee und einem tingmo (kleines Dampfbrötchen) zum Frühstück, leicht gedünstetem Gemüse mit entweder einem tingmo oder etwas Reis zum Mittagessen und wässriger Gemüsesuppe mit einem tingmo zum Abendessen. Wegen der ungenügenden Essensrationen leiden viele Häftlinge unter Mangelernährung. Auch kranke Häftlinge bekommen dieselbe kümmerliche Kost, so daß sich ihr Zustand noch verschlimmert und sie fast keine Chance auf Genesung haben.

Teil 4

Die Proteste vom Mai 1998

Der größte und zugleich am brutalsten niedergeschlagene aller Proteste innerhalb der Haftanstalt Drapchi ereignete sich in den ersten vier Tagen des Monats Mai 1998. Fast jeder Häftling war an den Protesten beteiligt, die zum Tod von acht Tibetern und zu schweren Verletzungen, Einzelhaft und Urteilsverlängerungen vieler anderer führten. Dennoch stritten die Chinesen in einem Schreiben an den UN Sonderberichterstatter im Februar 1999 ab, daß es derartige Vorfälle gegeben habe.

Am 8. Mai 2000 räumte China schließlich bei einer Sitzung des UN Komitees gegen Folter in Genf den Vorfall mit den Gefangenen-Demonstrationen in Drapchi von Anfang Mai 1998 ein. So erklärte der chinesische Delegierte dem Komitee: "Als das Gefängnis Anfang Mai 1998 einen Flaggenappell abhielt, der zu dem Gefängnisprogramm politischer Erziehung gehört, erdreistete sich eine Handvoll krimineller Straftäter ganz unverfroren, separatistische Parolen zu schreien und die Polizeibeamten der Haftanstalt zu beleidigen, zu belagern und anzugreifen. Sie zertrümmerten und zerstörten auch Einrichtungen der Anstalt und brachten die normale Ordnung im Gefängnis gründlich durcheinander. Die Polizeikräfte der Anstalt ergriffen gemäß den Vorkehrungen der Gefängnisverordnung die notwendigen Maßnahmen, um der Lage Herr zu werden. Während sie die Lage unter Kontrolle brachten, gab es keine Todesfälle durch Mißhandlung. Da einige Akte der Straftäter eine Übertretung der Regeln der Gefängnisadministration und eine Aufhetzung anderer zur Spaltung des Landes darstellten, wurden diese Kriminellen gemäß dem Gesetz mit zusätzlichen Strafen belegt".

Folgendes trug sich nach Aussage tibetischer politischer Häftlinge, die dem "Patriotismus-Erziehungsprogramm des Gefängnisses" unterzogen wurden, am 1. und 4. Mai 1998 zu:

Am 1. Mai 1998 plante die Obrigkeit zum Internationalen Arbeitstag eine Zeremonie, zu der auch ein Flaggenappell und Vorführen militärischer Übungen durch die Insassen gehörte. Um 10 Uhr früh wurden alle nicht-politischen Häftlinge und über 60 weibliche politische Gefangene der neuen rukhag #3, sowie 60 männliche politische Gefangene der neuen rukhag #5 in den großen Hof der Strafanstalt geschickt. Die Häftlinge der alten rukhags #3 und #5 waren ausgeschlossen, weil sie in der Vergangenheit zuweilen Tendenzen politischer Agitation im Gefängnis gezeigt hatten. Bewaffnete Aufseher umgaben die Häftlinge und ein speziell ausgerüstetes Sonderkommando von PSB Kräften war zur Kontrolle der weiblichen Gefangenen bereitgestellt. Auch Kameraleute und Journalisten waren anwesend, sowie der Direktor des chinesischen Gefängniswesens und der Leiter der Anstalt Drapchi.

Auf dem Weg zu dem Versammlungsplatz mußten die Häftlinge im Takt mit ihrem Schritt die Standardparolen über das Umdenken wiederholen, wonach sie vor dem Flaggenpostament in Reih und Glied aufgestellt wurden. Sie sollten nun das chauvinistische Lied "Sozialismus ist gut" singen, worauf unter den Klängen der chinesischen Nationalhymne die chinesische Flagge in die Höhe gezogen wurde. Unterdessen sprangen Karma Dawa und Karma Sonam, zwei nicht-politische Häftlinge, aus der Reihe und begannen Unabhängigkeitsparolen zu rufen und das Hissen der chinesischen Fahne auf tibetischem Boden zu tadeln. Die anderen Häftlinge fielen prompt ein, und die zwei Anstifter verteilten zudem Flugblätter mit denselben Slogans. Kurzzeitig geriet die Szene außer Kontrolle, dann wurden die weiblichen Insassen jedoch schnell überwältigt, denn jeder Polizist des Sonderkommandos stürzte sich auf die ihm zugeteilte Gefangene und stopfte ihr den Mund zu, damit sie nicht mehr schreien konnte. Geschwind war die PAP zur Stelle und drosch wild auf die aufbegehrenden Häftlinge ein. Auch Warnschüsse in die Luft wurden abgegeben.

Karma Dawa und Karma Sonam wurden grausamst misshandelt und ebenso wie viele andere Häftlinge in Einzelzellen gesperrt, während die übrigen Insassen in ihre jeweiligen Zellen zurückgejagt wurden. Anders als bei früheren Vorfällen dieser Art, als die Gefangenen gefesselt im Freien gelassen wurden, kamen noch am selben Abend Arbeiter, um Badezimmer, Läden und Verhörkammern in Einzelhaftzellen umzuwandeln. Lobsang Lungtok, ein 26-jähriger Mönch von Kloster Gaden, und Phuntsok Wangchung, ein Student aus der Region Lhoka, wurden kurz darauf in die berüchtigte Strafanstalt Powo Tramo verlegt.

Die Insassen der alten rukhag #3 verfolgten das ganze Geschehen von ihren Zellenfenstern aus. Sie zogen jedoch schnell ihre Köpfe weg, als sie Schüsse hörten, denn sie fürchteten durch die Überwachungskameras identifiziert und später bestraft zu werden. Die gemaßregelten Insassen der neuen rukhag #3 wurden daraufhin in den Hof zurückgebracht und mit elektrischen Schlagstöcken, mit sandgefüllten Plastikrohren, Gürtelschnallen und Gewehrenden geschlagen. 16 Gefangene, die besonders eifrig demonstriert hatten, wurden in Isolationszellen gesperrt. 13 von ihnen blieben sieben Monate eingeschlossen, während drei nach drei Monaten herauskamen, nur um ihre Hafturteile verlängert zu sehen.

Die Schläge und Misshandlungen gingen drei Stunden so fort. Die für ihre Brutalität berüchtigte Gefängniswärterin Pema Bhuti schrie die Gefangenen an, sie würden im Gefängnis zu gut ernährt und hätten viel zu gute Kleider bekommen und daher überschüssige Kraft zum Protestieren. Als die Häftlinge in ihre Zellen zurückkehrten, wurden ihnen noch ihre dünnen Matratzen weggenommen, so daß sie auf dem bloßen Zementfußboden schlafen mußten. Am selben Abend traten die Insassen der neuen rukhag #3 aus Protest gegen die Mißhandlung und die Verfrachtung ihrer Gefährtinnen in Einzelhaft in den Hungerstreik, der sechs Tage dauern sollte.

Drei Tage später, am 4. Mai 1998, beabsichtigte die Gefängnisleitung anläßlich des Internationalen Jugendtages eine fast gleiche Zeremonie abzuhalten. Wieder waren Kameraleute zu der Versammlung im Gefängnishof anwesend, sowie der Direktor der TAR Gefängnisbehörde und eine Abordnung von leitenden PSB Kadern. Abgesehen von den Insassen der alten rukhags sollten alle Häftlinge zu dem Ereignis erscheinen. Aber nur 20 weibliche Häftlinge wurden ausersehen, weil die anderen durch den Hungerstreik zu geschwächt waren, und selbst die zur Teilnahme an der Zeremonie ausgewählten mußten zum Hof geführt werden.

Wieder wurden die Gefangenen um 10 Uhr vor dem Flaggenpodest aufgereiht. Überraschenderweise riefen die Häftlinge, während die Flagge hochgezogen wurde, wieder Unabhängigkeitsparolen, diesmal angeführt von Lobsang Gelek, einem Mönch des Klosters Khangmar. Vorsichtshalber war bereits ein großes Aufgebot an Wachen und PAP Soldaten bereitgestellt worden, um einen Protestausbruch wie bei der vorhergehenden Zeremonie zu verhindern. Das PAP Personal ist in speziellen Techniken zur Verabreichung physischer Maßregelung ausgebildet, und viele ehemalige Gefangene können bezeugen, daß ihre Schläge anders und viel brutaler als die von den normalen Gefängniswachen ausgeteilten sind. Mit elektrischen Schlagstöcken, Eisenstangen und hölzernen Polizeiknüppeln bewaffnet, kesselten sie das ganze Gelände ein.

Als die ersten Protestrufe ertönten, feuerten die PAP Soldaten und die Gefängniswachen sofort Warnschüsse in die Luft und stürzten herbei, um die Protestanten zu schlagen. Die auf dem Hof anwesenden PSB Kader mußten sich schnellstens in Sicherheit bringen, weil sie gerade in der Schusslinie standen. Die weiblichen Häftlinge, die zu schwach zum Protestieren waren, wurden sofort in ihre Zellen abtransportiert, in denen sie zusammen mit einigen Wachen eingesperrt wurden. Die männlichen politischen Häftlinge wurden, nachdem sie schreckliche Schläge erlitten hatten, auf den Hof zurückgetrieben. Die sechs als die aktivsten befundenen kamen in Einzelhaftzellen. Die übrigen wurden in ihre Zellen zurückgeschafft, worauf jeder Häftling einzeln vernommen wurde. Von Paljor, einem für seine Grausamkeit berüchtigten Aufseher, gefoltert, gab Ngawang Tensun zu, daß er mitgemacht hatte, doch fügte er hinzu, er würde dasselbe ohne weiteres noch einmal tun. Nach weiteren Misshandlungen wurde er in Einzelhaft gesetzt. Einige andere Häftlinge, die am 1. Mai in Einzelhaft gesperrt worden waren, wie Norbu Phuntsok, Migmar, Kapasang, wurden nun in das PSB Haftzentrum der TAR und das PSB Haftzentrum von Lhasa transferiert. Zudem wurden die Zellen in den einzelnen rukhags umstrukturiert, so daß bisherige Freunde voneinander getrennt wurden, was für die Häftlinge, die in den zwei Tagen schwere Verwundungen erlitten hatten, noch zusätzliche Einsamkeit und Traurigkeit bedeutete.

Die Insassen der alten rukhag #3 verfolgten die Zeremonie von ihren Fenstern aus. Als der Protest anfing, fielen sie spontan in den Sprechchor ein und zerbrachen die Fensterscheiben. Da der Protest spontan erfolgte, herrschte etwa eine halbe Stunde lang Verwirrung, bis die Wachen die Häftlinge überwältigen konnten. Dreieinhalb Stunden lang nahmen sich PAP Soldaten und Wachen die Gefangenen einzeln vor, um sie in ihren Zellen und im Hof zu misshandeln.

Pema Bhuti tat sich wieder durch Grausamkeit und Zynismus hervor und wiederholte ihre Vorwürfe, die Nonnen bekämen zu viel Essen und zu gute Kleider. Sie schlug eigenhändig jede Gefangene und sonderte dann diejenigen zehn zu besonderer Bestrafung aus, gegen die sie ohnehin schon Groll hegte, und sie beschuldigte Ngawang Sangdrol und Lobsang Choekyi, den Protest vom Zaun gebrochen zu haben. Ngawang Sangdrol wurde so sehr misshandelt, daß sie bewusstlos umfiel und mehrere Wunden am Kopf davontrug. Als Phuntsok Pema versuchte, sie vor weiteren Grausamkeiten zu schützen, wurde sie selbst so brutal geschlagen, daß sie sich nicht mehr bewegen konnte. Die Opfer wurden dann ohne irgendwelche medizinische Betreuung in ihre Zelle gesperrt. Ngawang Choezom (Laienname Pasang Lhamo) und Ngawang Tenzin (Laienname Lhadrol) kamen in Einzelhaftzellen, während Lobsang Choekyi zu zwei Monaten Isolationshaft in das Gutsa Haftzentrum verlegt wurde. Später kam sie nach Drapchi zurück.

Die Insassen der alten rukhag #5 wurden ebenfalls von der Zeremonie ausgeschlossen, aber sie hatten keinen direkten Ausblick auf das Geschehen, wie die weibliche Abteilung. Als die Häftlinge der neuen rukhag #5 jedoch zurückgetrieben wurden, hörten sie den Krach und starteten sofort ihren eigenen Protest. Aufgebracht durch das, was draußen im Hof vor sich ging, zerbrachen die Häftlinge, angeführt von Ngawang Sungrab und Ngawang Dorjee, die Haupttür ihrer Abteilung. Nun stürzten von dem Lärm alarmiert die Wachen herbei und feuerten in die Luft. Der Chinese Zhu Xiofeng schoß jedoch direkt auf die randalierenden Häftlinge und traf Ngawang Sungrab in den Bauch. Ein Mitgefangener versuchte die Blutung mit einem Stück Tuch zu stoppen, was aber erfolglos war. Ein Mönch von Gaden, Jamyang, wurde ins Gesicht geschossen, so daß auch er heftig zu bluten begann.

An diesem Punkt versuchte Tanak Jigme Sangpo einzugreifen. Er wollte die Gefangenen beruhigen und forderte sie auf, in ihre Zellen zurückzukehren. Aber schon kreisten die PAP Soldaten die Häftlinge ein und bedrohten sie mit ihren Gewehren. Dann droschen sie auf sie ein und stießen sie herum, so daß Tanak Jigme Sangpo zu Boden geworfen wurde. Wütend schnappte der Gaden Mönch Dawa eine Handvoll Erde und warf sie den Wachen ins Gesicht. Zur Vergeltung wurde er gleich beiseite geführt und entsetzlich mit Eisenstangen traktiert. Auch der Gaden Mönch Tsering Phuntsok und Ngawang Dorjee, in dem die Wachen einen der Anstifter vermuteten, wurden auf diese Weise misshandelt. Drei Häftlinge wurden zusammen mit Ngawang Sungrab, der inzwischen nicht mehr sprechen konnte, ins Krankenhaus eingeliefert.

Auf die Misshandlungen hin folgten individuelle Vernehmungen aller Häftlinge. Diese begannen um 18 Uhr des selben Tages und dauerten bis zum folgenden Abend. Ohne Ausnahme wurde jeder Häftling so heftig geschlagen, daß kaum einer ohne schwere Verletzungen davonkam. Tenzin Dhrodul mußte sich bäuchlings auf den Boden legen und dann schleiften sie ihn, so daß die Haut seines Gesichtes abgeschürft wurde. Sogar Thupten Kalsang, der nur noch eine Woche bis zur Entlassung hatte, wurde geschlagen und am folgenden Morgen obendrein noch zwei Stunden lang vernommen. Die beiden letzteren wurden ebenso wie Tsering Nyima so brutal misshandelt, daß ihr Nervensystem Schaden nahm und sie immer noch an den psychischen Nachwirkungen leiden. Lobsang Choephel, ein Mönch des Klosters Khangmar, welcher der chinesischen Brutalität nicht mehr standhalten konnte, nahm sich am Abend des 4. Mai das Leben, indem er sich an den Eisenstäben eines Abortfensters erhängte. Als Choephels Freunde nach einiger Zeit seinen toten Leib fanden, weinten sie laut vor Verzweiflung. Vier Häftlinge, Phuntsok Samdup, Lobsang Dawa, Buchung und Gyaltsen Choephel, hoben den Leichnam auf und riefen "Sie haben einen von uns umgebracht!". Mitgefangene schlossen sich ihren Rufen an. Die Wachen, die herbeieilten, um zu schauen, was los war, befahlen vier Männern, den Körper in das Krankenrevier der Anstalt zu bringen. Diese liefen stattdessen mit dem Ruf "Sie haben unseren Mann umgebracht" in Richtung Gefängnishof.

Kurz darauf transportierten die PAP Soldaten Buchung und Gyaltsen Choephel in Isolationszellen ab. Gleichzeitig stürmten die Wachen in die Zellen und herrschten die Häftlinge an: "Wer hat euren Mann umgebracht?", und befahlen ihnen Ruhe zu geben. Empört ergriff Sonam, ein Mönch von Lhoka, einen Gewehrlauf und ihn auf seine Brust haltend forderte er den Aufseher auf abzudrücken. Mehr Wachen eilten herbei und pferchten alle Gefangenen in eine einzige Zelle zusammen. Nach einiger Zeit wurden die Häftlinge einzeln herausgeholt und gefesselt, und dann wurden sie von fünf Wachen geschlagen, die sie mit Eisenstangen, elektrischen Schlagstöcken und allem, was ihnen noch in die Hände kam, misshandelten. Fünf Gefangene erlitten so schwere Kopfverletzungen und Gehirnerschütterungen, daß sich nicht mehr alleine in ihre Zellen zurückgehen konnten und später an Gedächtnisausfällen litten. Lobsang Tsunden und Ringzin wurden so grausam verletzt, daß sie dem Tode nahe waren und ins Hospital gebracht werden mußten. Lobsang Tsunden hatte nur noch kurz bis zu seiner Entlassung, wegen seiner Verletzungen verzögerte sich diese jedoch.

Nicht nur hatten die Chinesen für den 4. Mai 1998 eine Zeremonie anberaumt, an diesem Tag sollte auch eine Menschenrechtsdelegation von der Europäischen Union, die aus den Pekinger Botschaftern Großbritanniens, Österreichs und Luxemburgs bestand, dem Gefängnis einen Besuch abstatten. Die Delegation, die zwischen 11 und 12 Uhr vormittags in Drapchi ankam, erklärte später, sie habe überhaupt nichts von irgendeinem störenden Zwischenfall innerhalb der Haftanstalt gemerkt. Sie sei zwar überrascht gewesen, daß man sie im Freien, etwas außerhalb der inneren Gefängnistore empfangen und mit ihr gesprochen habe. Sonst fiel ihr nichts auf, was für eine Strafanstalt ungewöhnlich gewesen wäre.

Am 4. Mai 1998 waren es vier Tage, daß die Insassen der neuen rukhag #3 sich im Hungerstreik befanden, und sie waren außerordentlich geschwächt, einige spuckten sogar Blut. Am Tag darauf waren sie so elend, daß sie nicht mehr richtig stehen konnten und nicht mehr in der Lage waren, die kurzen Besen anzuheben, um wie üblich den Hof zu fegen. Am folgenden Tag besuchte der Direktor der Haftanstalten der TAR (tib. lobsotru, chin. laogaizhu), begleitet von PSB Kadern, die Häftlinge. Er erkundigte sich, was sie zum Hungerstreik veranlasst habe, und erklärte ihnen, sie würden auf diese Weise doch nur ihrem eigenen Körper Schaden zufügen. Er schien an der Sache interessiert zu sein und wollte mehr Einzelheiten wissen. Die Gefangenen klagten, ihnen sei vorgeworfen worden, daß sie zu üppig ernährt würden, wo ihre Kost doch in Wirklichkeit äußert dürftig ist, was der Grund für ihren Hungerstreik sei. Die Kader räumten daraufhin ein, daß die Gefängnisaufseher "einige Fehler gemacht" hätten. Dadurch entspannte sich die Atmosphäre, und die Frauen konnten zum Abbruch ihres Protestes bewegt werden. Den Schwächsten träufelten die Offiziellen eigenhändig etwas Wasser in den Mund und ließen dann allen eine leichte gekochte Reissuppe bringen, welche die Gefangenen auch zu sich nahmen. Die allerschwächsten wurden sogar intravenös ernährt.

Nach den Protesten vom 4. Mai dauerten die individuellen Vernehmungen bis 3. Juni. Die Aufseher gingen von Zelle zu Zelle und nahmen sich die Häftlinge nacheinander vor, so daß sie für jede Zelle über einen Tag benötigten. Mehrere Wachen stellten die Fragen, wobei sie die Opfer, die sich entkleiden mußten, mit sandgefüllten Plastikrohren und Elektroschlagstöcken traktierten. Am 6. Mai wurde Dugtok, ein politischer Häftling, bei zwei Vernehmungssitzungen so brutal geschlagen, daß er dem Tode nahe war und Sanitäter geholt wurden, die ihn ins Hospital brachten.

Am 13. Mai wurde Ngawang Dorjee, der infolge der am 4. Mai erlittenen Schläge im Hospital lag, in seinen Zellentrakt zurückgebracht, obwohl sein Zustand noch sehr schlecht war. In ähnlicher Weise wurde Ngawang Sungrab von den Gefängnisaufsehern vernommen, während er im Krankenhaus lag und sich noch nicht von der Bauchoperation nach der Schussverletzung erholt hatte. Sie kamen am 26. Mai und traktierten ihn während der Befragung mit Elektroschlagstöcken, so daß seine Glieder ständig hin- und herzuckten. Am nächsten Tag wurde Ngawang Sungrab ohne Rücksicht darauf, daß er eine ernste Operation hinter sich hatte, ins Drapchi Gefängnis zurückgebracht und alleine in eine Zelle gelegt, wodurch ihm jeder Beistand von Mitgefangenen unmöglich gemacht wurde.

Am 3. Juni kamen Gefängniswärterinnen mit chinesischen Liederbüchern in die zwei weiblichen rukhags, und indem sie sich auf die Mai Proteste bezogen, warnten sie die Insassen der neuen rukhag #3: "Die Sache mit eurem schlechten Benehmen von neulich ist noch nicht zu Ende". Sie befahlen ihnen dann, daß sie zwölf Lieder auf Chinesisch und Tibetisch zum Ruhm der Partei singen, einschließlich der chinesischen Nationalhymne. Die politischen Gefangenen sangen nicht mit, weshalb die Wärterinnen sie aufforderten, die tibetischen Lieder zu singen, die sie wohl verstehen würden. Die Häftlinge blieben jedoch standhaft in ihrer Weigerung, und zur Strafe mußten sie unbeweglich draußen in der Sommerhitze stehen. Dabei wurden ihnen Zeitungsblätter unter die Arme und zwischen die Knie geklemmt, und sie mußten zudem eine Wasserschale auf den Kopf balancieren. Wenn etwas von diesen Dingen herunterfiel, bekamen sie Schläge. Ab und zu mußten sie sich ein wenig drehen, damit sie immer direkt in die Sonne blickten. Danach wurden sie einzeln zur Vernehmung mit den üblichen Schlägen und elektrischen Schocks weggeführt. Vier Tage lang ging es bei nur 10 Minuten täglicher Pause zur Nahrungsaufnahme und zum Toilettengang mit dieser Quälerei so weiter. Auf Gefangene, die zusammenbrachen, wurde erst recht eingedroschen.

Am Sonntag, den 7. Juni, hatten die Häftlinge der neuen rukhag #3 einen halben Tag Schonung. Da fiel einigen auf, daß sich Tsultrim Sangmo und Drugkyi Pema infolge der brutalen Misshandlungen in besorgniserregendem Zustand befanden. Um Mittag sah Choeying Kunsang, wie die Körper von zwei Nonnen, die so abgezehrt waren, daß ein einziger Aufseher sie halten konnte, zu einem außen wartenden Fahrzeug getragen wurden. Einige Insassen der neuen rukhag #3 rannten hinterher und riefen: "Wohin bringt ihr unsere Gefährtinnen, ihr habt sie umgebracht!" Der Aufseher antwortete: "Einige von euren Leuten haben sich im Lagerraum erhängt. Wir müssen sie jetzt ins Hospital bringen, um sie wiederzubeleben". An jenem Nachmittag starben insgesamt 5 Nonnen der neuen rukhag #3, angeblich durch Erhängen oder durch Ersticken: Tsultrim Sangmo, Drugkyi Pema, Lobsang Wangmo, Khedron Yonten und Tashi Lhamo. Die Gefängnisleitung weigerte sich, eine Untersuchung vorzunehmen und die Leichen den Angehörigen zu dem traditionellen tibetischen Bestattungsritus auszuhändigen. Das eine wie das andere hätte nämlich den Schweregrad und die Art der Verletzungen, welchen die Gefangenen erlagen, ans Licht gebracht. Die Leichen wurden von der Gefängnisbehörde verbrannt, welche die ganze Zeit über den anderen Insassen versicherte, die fünf Nonnen seien zur Behandlung ins Krankenhaus gebracht worden. Die Abteilung wurde nicht über ihren Tod informiert, und erst nach ihrer Entlassung erfuhren die Freundinnen der Verstorbenen die Wahrheit.

Auf die Todesfälle vom 7. Juni hin wurden beide rukhags #3 völlig isoliert, bis zum Sommer 1999. Die Häftlinge waren Tag und Nacht auf ihre Zellen beschränkt und durften nicht einmal hinausgehen, um ihre Toiletteneimer zu leeren. Gewöhnliche Verbrecher wurden den politischen Gefangenen als Spitzel in die Zellen gesetzt, und in jeder Zelle eine Überwachungskamera angebracht. Diese Maßnahmen machten es den Häftlingen praktisch unmöglich, irgend etwas über den Zustand verletzter Gefährtinnen in anderen Zellen zu erfahren, und sogar innerhalb der Zellen wurde die Kommunikation verhindert. Es war sehr eng in den kleinen Kammern, von denen jede 12 Gefangene enthielt. Als die Opfer schließlich herausgelassen wurden, litten sie nicht nur an Sehschwäche, nachdem sie so lange im Halbdunkel gesessen hatten, sondern sie fanden es auch schwierig, ihre Beine zu gebrauchen und einige Schritte zu machen. Das Besuchsrecht wurde bis Juni 1999 ausgesetzt, und nur allmählich wurde es den Zellen der Reihe nach wieder gewährt. Abgesehen davon, daß die Insassen auf diese Weise von jeglicher Information abgeschnitten waren, bedeutete das Ausbleiben der Besucher auch, daß sie die so wichtigen Lebensmittelpäckchen nicht mehr von ihren Angehörigen bekommen konnten. Daher litten sie immer mehr an Unterernährung. Außerdem wurden den Insassen der zwei rukhags #3 Schreibpapier, Schreibstifte, Bücher, Briefe und ihre gerichtlichen Dokumente weggenommen und verbrannt.

Nach den Protesten vom Mai 1998 ergriff die Gefängnisaufsichtsbehörde, eingedenk ihrer Erfahrung mit früheren Demonstrationen in Drapchi 1990, wo die Bevölkerung von Lhasa den Gefangenen große Sympathie erwies und sie zu unterstützen versuchte, scharfe Maßnahmen, um das Aussickern von Informationen aus dem Gefängniskomplex zu verhindern. Die Gefängnisbediensteten durften das Gelände mehrere Tage lang nicht verlassen, und es wurde ihnen mit Strafverfolgung gedroht, falls sie irgendwelche Informationen über das Vorgefallene weitergeben würden. Für mehrere Häftlinge, deren Entlassung kurz bevorstand, wurde das Entlassungsdatum verschoben, und man drohte ihnen mit ernster Vergeltung, falls sie mit irgend jemandem über die Proteste oder die darauffolgenden Todesfälle sprächen.

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4 a)

Einzelhaft

Aus der alten rukhag #3: Einzelhaft ohne Strafverlängerung:

  1. Ngawang Choezom, Laienname Pasang Lhamo, 30, Kloster Chubsang, festgenommen am 21. März 1992, zu 11 Jahren verurteilt, Länge der Isolationshaft nach dem 4. Mai 1998 nicht bekannt.
  2. Ngawang Tenzin, Laienname Lhadrol, 34, Kloster Gyabra, festgenommen am 15. Februar 1995, zu 5 Jahren verurteilt, Länge der Isolationshaft nach dem 4. Mai 1998 nicht bekannt.

Aus der neuen rukhag #3: Sieben Monate Isolationshaft ohne Strafverlängerung:

  1. Damchoe Dolma, 28, Kloster Shar Bumpa, festgenommen am 25. Februar 1995, wegen Demonstration zu 6 Jahren verurteilt.
  2. Khetsun Yeshi, Laienname Lhagpa, 25, Kloster Chubsang, festgenommen am 8. Februar 1995, wegen Beteiligung an einer Demonstration zu 5 Jahren verurteilt.
  3. Lobsang Choedron, 26, Kloster Chubsang, festgenommen am 6. Juli 1996, zu 3 Jahren verurteilt.
  4. Namdrol Wangmo, Laienname Yangdrol, 30, Kloster Shar Bumpa, Festnahme am 25. Februar 1995, wegen Teilnahme an einer Demonstration zu 6 Jahren verurteilt.
  5. Ngawang Choezom, Laienname Oezer Dolma, 29, Kloster Chimelung, Festnahme am 10. März 1995, wegen Teilnahme an einer Demonstration zu 4 Jahren verurteilt.
  6. Ngawang Dsompa, Laienname Jangchub Dolma, 28, Kloster Chimelung, festgenommen am 10. März 1995, wegen Demonstration zu 4 Jahren verurteilt.
  7. Palchen, 28, Kloster Gyabra, festgenommen am 15. Februar 1995, wegen Demonstration zu 5 Jahren verurteilt.
  8. Rinchen Pema, Laienname Migmar, 25, Kloster Galo, Festname am 28. Februar 1995, wegen Demonstration zu 5 Jahren verurteilt.
  9. Sangmo, 25, Kloster Chubsang, Festnahme am 2. Februar 1995, wegen Demonstration zu 6 Jahren verurteilt.
  10. Sangye Choedron, Laienname Tsamchoe Dolkar, 30, Kloster Rangjung, Festname am 14. Februar 1995, wegen Teilnahme an einer Demonstration zu 6 Jahren verurteilt.
  11. Tsenyi, 24, Kloster Chubsang, Festnahme am 6. Juli 1996, Urteil auf 4 Jahre.
  12. Tseten Dolkar, 28, Kloster Nakar, Festnahme im August 1995, wegen Demonstration in Lhasa zu 6 Jahren verurteilt.
  13. Yeshe Choedron, 28, Kloster Chimelung, Festnahme am 10. März 1995, 5 Jahre Haft wegen Teilnahme an einer Demonstration.

4 b)

Urteilsverlängerung wegen Beteiligung an den Protesten vom Mai 1998

  1. Bhuchung, 28, Kloster Taglung, Festnahme im November 1993, wegen Demonstration zu 5 Jahren verurteilt, Verlängerung um 2 Jahre, insgesamt 7 Jahre.
  2. Che Che, 28, Kloster Gyabra, Festnahme am 15. Februar 1995, wegen Demonstration in Lhasa zu 5 Jahren verurteilt, Verlängerung um 2 auf 7 Jahre, 3 Monate Einzelhaft.
  3. Chogdrup Dolma, Laienname Namdrol, 29, Kloster Gyabra, Festnahme am 15. Februar 1995, wegen Beteiligung an Demonstration in Lhasa zu 6 Jahren verurteilt, Strafverlängerung um 5 auf 11 Jahre, 3 Monate Einzelhaft.
  4. Jangchup Dolma, Laienname Palkyi, 29, Kloster Galo, Festnahme am 28. Februar 1995, Urteilsverlängerung um 6 auf 11 Jahre, 3 Monate Einzelhaft.
  5. Karma Dawa, alias Kadar, 33, aus Gonjo, Präfektur Chamdo, Kham, nicht-politischer Häftling, festgenommen 1995, zu 13 Jahren verurteilt, Initiator des Protests vom 1. Mai 1998, Urteilsverlängerung um 9 auf 22 Jahre; die anfänglich gelieferte Information, er sei bei dem Protest durch einen Schuß getötet oder kurz danach hingerichtet worden, hat sich als unrichtig erwiesen.
  6. Sonam Tsering, alias Kongtruk, 24, Kongpo, Kloster Gaden, aus politischen Gründen im Mai 1996 festgenommen, zu 5 Jahren verurteilt, Verlängerung um 1 Jahr auf insgesamt 6 Jahre.
  7. Lhasang, 30, Kloster Gonsar, festgenommen am 22. Februar 1995, wegen Teilnahme an einer Demonstration zu 5 Jahren verurteilt, Verlängerung um 4 auf 9 Jahre.
  8. Choekyi Wangmo, 31, Kloster Shar Bumpa, festgenommen am 14. Juni 1994, wegen Teilnahme an einer Demonstration in Lhasa zu 4 Jahren verurteilt, Verlängerung um 18 Monate auf 5½ Jahre, 2 Monate Einzelhaft in Gutsa. Aus der alten rukhag #3 am 31. Dezember 1999 entlassen, leidet sie an den psychischen Nachwirkungen ihrer Zeit in der Gefangenschaft. Bereits im Gefängnis zeigte sie Anzeichen von Irrsinn, wurde aber getadelt, sie würde "Geisteskrankheit vortäuschen", und 6 Monate in Isolationshaft gesteckt, wo sie ständig geschlagen wurde. Choekyi Wangmo lebt nun in der Obhut ihrer Angehörigen, die sie wegen Gedächtnisverlustes infolge der Misshandlungen nicht einmal erkennen kann. Sie bedarf ständiger Fürsorge und Pflege, weil ihre Motorik und ihr Gleichgewichtssinn gestört sind und sie ständig über allerlei Gegenstände fällt.
  9. Tsephel, 22, Kloster Serwa, festgenommen 1997, wegen politischer Aktivitäten zu 14 Jahren verurteilt, Urteilsverlängerung um 2 auf 16 Jahre.
  10. Lobsang Lungtok, alias Lobsang Tenzin, 31, Kloster Gaden, festgenommen am 20. März 1992, wegen Beteiligung an einer Demonstration in Lhasa zu 7 Jahren verurteilt, Urteilsverlängerung um 18 Monate auf 8½ Jahre.
  11. Lokud, 27, Kloster Drepung, Festnahme 1997, nach Verhaftung durch ein Arbeitsteam zu 5 Jahren verurteilt, Verlängerung um 4 auf 9 Jahre.
  12. Ngawang Dorje, 25, Kloster Gonsar, Festnahme Oktober 1994, wegen Demonstration in Lhasa zu 5 Jahren verurteilt, infolge des Protestes vom 4. Mai Verlängerung um 3 auf insgesamt 8 Jahre.
  13. Ngawang Kalsang, Laienname Norbu Phuntsok, 30, Kloster Jang Taglung, festgenommen am 22. Februar 1995, wegen Beteiligung an einer Demonstration zu 5 Jahren verurteilt, Verlängerung um 3 auf 8 Jahre.
  14. Ngawang Ngonkhen, Laienname Kalsang Phuntsok, 28, Kloster Tashigang, festgenommen am 27. März 1994, wegen Demonstration zu 6 Jahren verurteilt, Verlängerung um 4 auf 10 Jahre, 2 Monate Einzelhaft.
  15. Ngawang Woebar, Laienname Wangdu, 31, Kloster Dechen Sa-nga Khar, festgenommen am 2. Dezember 1994, zu 4 Jahren verurteilt, wegen des Protestes am 1. Mai um 4 auf 8 Jahre verlängert.
  16. Ngawang Sangdrol, Laienname Rigchog, 24, Kloster Garu, festgenommen am 17. Juni 1992, zu 3 Jahren verurteilt, im Oktober 1993 um 6 Jahre verlängert, im Juli 1996 um weitere 8 Jahre, und 1998 um noch einmal 4 Jahre, insgesamt 21 Jahre.
  17. Ngawang Sungrab, Laienname Dawa Tsering, 35, Kloster Drepung, festgenommen am 27. September 1991, wegen Demonstration in Lhasa zu 10 Jahren verurteilt, Urteilsverlängerung um 3½ auf 13½ Jahre wegen des Protestes vom 4. Mai.
  18. Ngawang Tensang, Laienname Penpa, 32, Kloster Drepung, festgenommen am 14. September 1991, wegen Beteiligung an einer Demonstration in Lhasa zu 10 Jahren verurteilt, um 5 auf insgesamt 15 Jahre verlängert.
  19. Tenzin Namdrak, alias Pasang, 26, Kloster Phagmo, festgenommen am 18. August 1993, wegen Demonstration zu 5 Jahren verurteilt, Verlängerung um 4 auf 9 Jahre.
  20. Phuntsok Rigchog, Laienname Migmar, 25, Kloster Tashi Gang, festgenommen am 31. Mai 1994, verurteilt zu 6 Jahren wegen Beginnens einer Demonstration, Verlängerung um 4 auf 10 Jahre.
  21. Sonam Choephel, alias Nagril, 29, Kloster Khangmar, festgenommen am 10. April 1995, wegen Beteiligung an einer Demonstration in Lhasa zu 4 Jahren verurteilt, um 3 auf 7 Jahre verlängert.
  22. Tenzin, 30, Kloster Dargey Choede, festgenommen im Juni 1995, wegen Anbringens von Plakaten in seinem Kloster zu 4 Jahren verurteilt, Urteilsverlängerung von 4 auf 8 Jahre.
  23. Lobsang Gelek, Laienname Penpa, 28, Kloster Khangmar, festgenommen am 15. April 1995, wegen Teilnahme an einer Demonstration in Lhasa zu 5 Jahren verurteilt, wegen Startens des Protestes vom 4. Mai Urteilsverlängerung um 4 auf 9 Jahre.
  24. Tenzin Jigme, Laienname Ka Pasang, 26, Kloster Jang Taglung, festgenommen am 15. Februar 1995, wegen Demonstration in Lhasa zu 5 Jahren verurteilt, Urteilsverlängerung um 3 auf 8 Jahre.
  25. Tharpa, 24, Kloster Phurbu Chok Ritro, festgenommen am 2. Juli 1994, wegen Beteiligung an Demonstration in Lhasa zu 5 Jahren verurteilt, Urteilsverlängerung um 2 auf 7 Jahre.
  26. Lobsang Jampa, Laienname Tsering Phuntsok, 36, Kloster Gaden, festgenommen am 20. März 1992, wegen Beteiligung an einer Demonstration in Lhasa zu 8 Jahren verurteilt, Urteilsverlängerung um 18 Monate auf 9½ Jahre.
  27. Yeshi Jinpa, Laienname Pema Samdup, 28, Kloster Sungrabling, festgenommen am 28. Juni 1993, durch ein Arbeitsteam verhaftet und zu 6 Jahren verurteilt, Verlängerung um 5 auf 11 Jahre.

4 c)

Todesopfer

  1. Lobsang Choephel, Laienname Trinley Phuntsog, 25, Kloster Khangmar, festgenommen am 15. Februar 1995, wegen Teilnahme an einer Demonstration in Lhasa zu 4 Jahren verurteilt; beging am 4. Mai 1998 infolge der erlittenen Folterungen Selbstmord; Benachrichtigung der Angehörigen und Aushändigung der Leiche erfolgten erst nach 7 Tagen.
  2. Ngawang Tenkyong, Laienname Lobsang Wangchuk, 26, Kloster Gaden, festgenommen am 9. Mai 1996, wegen Auflehnung gegen ein Arbeitsteam zu 11 Jahren verurteilt; starb am 6. Mai 1998 als Folge der nach dem Protest erlittenen Misshandlungen.
  3. Khedrup, 30, Kloster Gaden, festgenommen am 10. März 1994, zu 5 Jahren verurteilt wegen Teilnahme an einer Demonstration in Lhasa. Auf die Proteste vom Mai 1998 hin in Einzelhaft gesetzt, starb er am 23. Mai an den brutalen Folterungen. Zuvor soll er noch in eine Einzelzelle nach Outridu verlegt worden sein, wo er weiter misshandelt wurde. Die Leiche wurde den Angehörigen nur zögernd ausgehändigt, zuerst mußten sie per Daumenabdruck auf einem Dokument die Todesursache Selbstmord bescheinigen.
  4. Tashi Lhamo, Laienname Youdron, 24, Kloster Jewo Thekchogling, festgenommen am 5. Januar 1995, wegen Demonstration in Lhasa zu 5 Jahren verurteilt, starb am 7. Juni 1998 durch angebliche "Selbst-Erdrosselung".
  5. Lobsang Wangmo, Laienname Tsamchoe Drolkar, 28, Kloster Nego Dho, festgenommen am 2. Februar 1995, wegen Teilnahme an einer Demonstration in Lhasa zu 5 Jahren verurteilt, starb am 7. Juni 1998 durch angebliche "Selbst-Erdrosselung".
  6. Tsultrim Sangmo (Ngawang Kusang), Laienname Choekyi, 25, Kloster Shar Bumpa, festgenommen am 14. Juni 1994, wegen Demonstration in Lhasa zu 5 Jahren verurteilt, starb am 7. Juni 1998 durch angebliche "Selbst-Erdrosselung". 1999 hörte man, daß Choekyis Familie während des dritten tibetischen Monats einen Gebetsritus zu ihrem Gedenken abhielt.
  7. Drugkyi Pema, Laienname Dekyi Yangzom, 21, Kloster Nyemo Dowa Choeten, festgenommen am 14. Februar 1995, wegen Teilnahme an einer Demonstration in Lhasa zu 4 Jahren verurteilt, starb am 7. Juni 1998 durch angebliche "Selbst-Erdrosselung".
  8. Kedron Yonten, 28, Kloster Jewo Thekchogling, festgenommen am 9. Januar 1995, wegen Demonstration zu 5 Jahren verurteilt, starb am 7. Juni 1998 durch angebliche "Selbst-Erdrosselung".

Chronologie der Proteste im Drapchi Gefängnis

Auf eine dringende Anfrage von UN Sonderbeauftragten wegen des Drapchi Protestes antwortete die chinesische Regierung in ihrem Brief vom 24. Februar 1999, es hätte "seit der Einrichtung des Gefängnisses der Autonomen Region Tibet (Drapchi) keine Demonstration von Straftätern gegeben".

Obwohl wir nur wenige Einzelheiten kennen über das Leben im Drapchi Gefängnis vor der Zeit, als auf die großen Demonstrationen (ab 1987) hin die vielen politischen Gefangenen kamen, gibt es von dem Leibarzt des Dalai Lama, Dr. Tenzin Choedrak, einen Bericht über einen Protest, der damals sicher nicht der einzige war. Als einer der vielen inhaftierten Tibeter hörte er einen verzweifelten Mitgefangenen aus seiner Zelle schreien: "Ich will keinen Marxismus, ich will Religion!" Dann sah er, wie eine selbst-gebastelte Tibet Flagge durch die Eisengitter des Fensters geschoben und hin und her bewegt wurde, während der Ruf "Tibet ist unabhängig!" ertönte.

Der nächste bekannte Vorfall war ebenfalls ein mutiger Soloakt, als nämlich am 5. Oktober 1987 der 61jährige Tanak Jigme Sangpo Unabhängigkeitsparolen rief, während die Häftlinge zum Essen versammelt waren. Dafür wurde seine bereits auf 15 Jahre lautende Haftstrafe um 5 Jahre verlängert.

Seit der Zeit der großen Demonstrationen von Lhasa weiß man mehr über Proteste innerhalb von Drapchi, weil ehemalige politische Gefangene, denen die Flucht ins Exil gelang, neue, wenn auch sporadische Informationen lieferten.

Im April 1988 wurde Lobsang Tenzin, ein früherer Student der Tibet Universität von Lhasa, wegen mutmaßlicher Beteiligung am Tod eines chinesischen Polizisten bei den Demonstrationen von Lhasa verhaftet und zum Tode verurteilt. Gewöhnlich wird das Todesurteil zwei Jahre nach dem Urteilsspruch vollstreckt. Auf internationalen Druck hin wurde es bei Lobsang Tenzin jedoch im März 1991 in lebenslängliche Haft umgewandelt. Im Drapchi Gefängnis rebellierte Lobsang Tenzin ständig auf verschiedene Weise gegen die chinesische Herrschaft in Tibet. 1989 erklärte er sich in einem Brief mit den vielen Unabhängigkeitsdemonstrationen solidarisch, der hinausgeschmuggelt und Studenten der Tibet Universität zugetragen werden konnte. Im selben Jahr schloss er sich mit drei Gefährten, Ganden Tashi und den nicht-politischen Häftlingen Migmar Tashi und Dawa, zu einer Gruppe namens "SCHNEELAND-JUGEND FÜR TIBETISCHE UNABHÄNGIGKEIT" zusammen. Als die Gefängnisoffiziere deren Existenz entdeckten, wurden die vier Häftlinge in Hand- und Fußschellen gelegt und in Isolationszellen in das in der Nähe gelegene Outridu Gefängnis abtransportiert. 34 Tage lang waren sie in winzige, völlig finstere und kalte Karzer eingesperrt. Ganden Tashi mußte die Schellen ein Jahr lang tragen, während Lobsang Tenzin 17 Monate lang in Ketten lag. Ganden Tashis Strafe wurde um 9 Jahre verlängert, so daß sie sich auf insgesamt 12 Jahre belief. Lobsang Tenzin war ja bereits zum Tode verurteilt, weshalb seine Strafe abgesehen von der Einzelhaft nicht verlängert werden konnte. Dawa und Migmar Tashi wurden zur Hinrichtung verurteilt, die am 27. Mai 1989 vollstreckt wurde.

Das ganze Jahr 1989 über trotzten die politischen Gefangenen immer wieder den Behörden, indem sie Listen von Verhafteten aus Drapchi schmuggelten, um deren Angehörige zu informieren. Einige dieser Listen gelangten sogar zu Menschenrechtsgruppen außerhalb Tibets.

Der erste bekannte Gruppenprotest in Drapchi fand 1990 statt, und wurde von eben diesem Lobsang Tenzin initiiert. Ein junger tibetischer Student namens Lhakpa Tsering wurde am 4. November 1989 im Alter von 17 Jahren ins Gefängnis geworfen. Bereits durch die Misshandlungen bei seiner Verhaftung und Festhaltung in Gutsa physisch schwer in Mitleidenschaft gezogen, wurde er in Drapchi weiter gefoltert. Obwohl er nicht mehr aufrecht stehen und seine Beine kaum mehr bewegen konnte, ständige Bauchschmerzen hatte und dringend medizinischer Behandlung bedurfte, wurde ihm diese nicht gewährt und das Sanitätspersonal der Anstalt beschrieb ihn den Vorgesetzten als einen Simulanten. Die von einigen Mitgefangenen beschaffte tibetische Medizin half nichts, und am 13. Dezember 1990 geriet Lhakpa Tsering in einen kritischen Zustand. Wegen eines Gefangenentumultes in jener Nacht verlegten ihn die Aufseher schließlich in die Krankenstation der Anstalt und am nächsten Morgen von dort ins Hospital. Am selben Abend wurde er jedoch nach einer flüchtigen Behandlung mit ein paar Injektionen und dem Kommentar "keine ernsthaften Verletzungen" zurückgebracht. In jener Nacht verschlimmerte sich sein Zustand drastisch, und als er wieder ins Hospital gebracht wurde, starb er am 15. Dezember 1990 auf dem Weg dorthin.

Am nächsten Morgen informierte wahrscheinlich ein nicht-politischer Häftling Lobsang Tenzin, und die Nachricht verbreitete sich schnell unter den politischen Gefangenen. Lobsang Tenzin riss sein Bettuch entzwei und schrieb auf je eine Hälfte "Wir trauern um den Tod von Lhakpa Tsering" und "Wir verlangen eine bessere Behandlung der politischen Gefangenen". Die Häftlinge hielten diese Tücher wie Banner in die Höhe und marschierten damit in den Hof. Lobsang Tenzin und ein Mithäftling, Pema, gingen voran und trugen das erste Banner, gefolgt von Kalsang Tsering und Ganden Gyalthar mit dem zweiten Banner. Als sie den Hof betraten, stellten sich die Häftlinge aus allen anderen Zellen der rukhag #5 in vier Reihen hinter ihnen auf, insgesamt über 150 Personen. Alle männlichen politischen Häftlinge in Drapchi beteiligten sich an dem Protest mit Ausnahme eines einzigen, dessen Haftstrafe in wenigen Wochen zu Ende ging. Die anderen überredeten ihn, es sei wichtiger, daß er bald entlassen würde und die Information nach außen tragen könne, als bei dem Protest mitzumachen und eine Haftverlängerung zu riskieren. Die Gefangenen marschierten zu dem Hauptbürogebäude, nicht einmal 100 Yards von ihrem Trakt entfernt, "aber diese Strecke erschien ihnen meilenlang, denn so viel Mut mußten sie zu ihrer Bewältigung aufbringen".

Da es sich um eine reguläre Pause für die Gefangenen handelte, waren gerade keine Wachen vor Ort, und die Häftlinge fragten den einzigen chinesischen Wachposten bei dem Verwaltungsgebäude, ob es wahr sei, daß Lhakpa Tsering gestorben sei. Dieser bestätigte es und rannte ins Gebäude, um die anderen Wachen zu holen, die sogleich alle herbeistürzten und die Gefangenen einkreisten, dabei Elektroschlagstöcke schwangen und ein Maschinengewehr an der Mauer installierten.

Schließlich näherte sich eine Gruppe Offizieller den Gefangenen, nämlich der Anstaltsleiter, der für die Krankenstation zuständige chinesische Arzt und der Gefängnisdirektor, in Begleitung von Wachen und anderen Amtspersonen. Der Chef der Anstalt herrschte die Häftlinge an: "Was tut ihr hier?" Lobsang Tenzin berichtete nun genau alles, was mit Lhakpa Tsering geschehen war, sowie über die Misshandlungen, die er erlitten hatte. Er forderte die Einleitung einer Untersuchung wegen seines Todes und eine Bestrafung der schuldigen Aufseher und des medizinischen Personals. Ein anderer Gefangener forderte, daß eine Obduktion in Anwesenheit eines Vertreters der Häftlinge durchgeführt werde. Schlau, wie er war, erlaubte der Anstaltsleiter nun jedem Gefangenen, seine Klagen vorzubringen. Daraufhin beruhigte sich die Gruppe etwas, denn dies war das erste Mal, daß sie sich frei äußern konnten. Der Leiter versprach dann in legerer Weise, daß Lhakpas Fall gründlich untersucht werde und alle, die in ihrer Pflicht gefehlt hatten, bestraft würden. Er sicherte auch zu, die Beschwerden der Häftlinge über Schläge und Misshandlungen untersuchen zu lassen, worauf sich die Gruppe zerstreute.

Der Tag, an dem dieser Protest stattfand, fiel mit dem Besuchstag für die kriminellen Häftlinge zusammen. Dadurch konnte sich die Nachricht schnell über ganz Lhasa verbreiten, was eine Welle der Sympathie für die Gefangenen auslöste. Wahrscheinlich war dies der Hauptgrund, daß die Behörden dann 1998 so drastische Maßnahmen ergriffen, um zu verhindern, daß irgendwelche Informationen über die Proteste an die Öffentlichkeit dringen.

Ein paar Tage darauf wurden die Insassen der rukhag #5 innerhalb der Zellen umverteilt, um die einzelnen Gruppen zu trennen, und dann setzten die Vernehmungen ein. Wie vorauszusehen war, wurden alle Versprechen, welche die Offiziellen gemacht hatten, um die Häftlinge zu beruhigen, gebrochen, denn einen Monat später verkündeten sie, Lhakpa Tsering sei an Blinddarmentzündung gestorben, weshalb niemand für seinen Tod verantwortlich sei. Ärzte und Offizielle, die bei der Obduktion dabei waren, sollen jedoch inoffiziell erklärt haben, Lhakpa Tsering sei an einer durch die Schläge verursachten inneren Verletzung, die sich infizierte und unbehandelt blieb, gestorben. Der ehemalige politische Gefangene Bhagdro bestätigt, die Häftlinge hätten erfahren, daß Lhakpa Tserings Lippen, Nägel und das Zahnfleisch schwarz waren, die Leiche Blutergüsse mit Blutklumpen unter der Haut aufwies und es deutliche Spuren der Verletzung der Gedärme gab.

Auf diesen Protest hin erfolgte eine Ankündigung, das Urteil eines jeden Häftlings würde um 5 bis 6 Jahre verlängert. Die Offiziellen ließen diese Absicht jedoch bald wieder fallen, als sie merkten, was für eine Reaktion sie hervorriefen, und weil sie eine größere Revolte der Gefangenen befürchteten.

Am 31. März 1991 war Lobsang Tenzin wieder an vorderster Front des Gefangenen-Dissenses. In Vorbereitung auf den Besuch des US Botschafters in China, James Lilley, schrieb er mit Hilfe eines Mitgefangenen eine Petition, in der er alle Namen von Gefangenen auflistete, die gefoltert worden waren, sowie Einzelheiten über die Mißhandlung einer Gruppe von Nonnen in der Gutsa Haftanstalt. Der Brief schloss mit einem Appell an den amerikanischen Präsidenten.

Ein nicht-politischer Häftling informierte Lobsang Tenzin, wann der Botschafter ankommen würde. Nun bat er einen etwas weniger strengen tibetischen Aufseher um Erlaubnis, zwei chinesische Insassen zur Gefängnisapotheke zu begleiten. In letzter Minute schloss sich Tenpa Wangdrak (Laienname Sonam) an, ein Mönch von Kloster Gaden. Sie überquerten gerade den Hof, als die Delegation aus dem Hauptgebäude herauskam, und mußten sich in einer naheliegenden Küche verbergen. Von dort aus beobachteten sie die Begegnung von James Lilley und Yulu Dawa Tsering, um welche die Delegation gebeten hatte. Als sie zu Ende war, wollte Lobsang Tenzin vortreten, um dem Botschafter die Petition zu übergeben, doch Tenpa Wangdrak überredete ihn, ihm diese Aufgabe zu überlassen. Unversehens stürzte Tenpa Wangdrak zu James Lilley hinüber und drückte ihm die Petition so ungeschickt in die Hand, daß dieser aufschreckte. Ehe der Botschafter reagieren konnte, riss die chinesische Dolmetscherin ihm das Schriftstück aus der Hand.

Für ihre Kühnheit wurden Lobsang Tenzin und Tenpa Wangdrak beide brutal geschlagen und für drei Wochen in Einzelhaft gesteckt. Auf Ersuchen von James Lilley wurde Lobsang Tenzins Todesurteil jedoch in lebenslängliche Haft umgewandelt. Der Besuch der Delegation fiel mit dem Besuchstag für politische Gefangene zusammen, doch die Häftlinge hatten infolge dieses Vorfalls keine Lust, ihre Verwandten zu begrüßen. Die Aufseher zwangen jedoch Penpa, einen Thangka Maler aus Lhasa Tsemonling, Lobsang Palden (Laienname Gyalthar) aus Kloster Gaden und Tenpa Phulchung, einen älteren Buchhalter aus Lhasa, ihre Besucher zu empfangen. Diese drei begannen nun in Anwesenheit ihrer Verwandten laut die Herausgabe von Lobsang Tenzin und Tenpa Wangdruk zu fordern, worauf sie sofort geschlagen und ebenfalls ins Einzelhaft abgeführt wurden.

Einige Wachen wurden von den Insassen geschmiert, damit sie Lobsang Tenzin und Tenpa Wangchuk Extrarationen geben sollten, und Yulu Dawa Tsering und Ngawang Phulchung wurden beauftragt, bei der Gefängnisleitung um ihre Freigabe zu bitten. Selbstverständlich wurden alle ihre Gesuche ignoriert, und am 27. April 1991 wurden die fünf Häftlinge in die Powo Tramo Strafanstalt nach Kongpo transferiert. Eine Gruppe von mindestens 20 Häftlingen, denen sich schließlich alle männlichen politischen Gefangenen anschlossen, rief einstimmig: "Wo sind unsere Leute?" Die chinesischen Wachen stießen sie zur Seite und schrieen sie an, dies gehe sie nichts an, was zu einem heftigen Wortwechsel führte. Daraufhin wurden PAP Soldaten angefordert, welche die Gefangenen einkesselten. Es waren auch zwei Kader der KP und zwei chinesische Polizeioffiziere dabei, welche mit ihren Pistolen in der Luft fuchtelten und auf Chinesisch herumschrieen. Einer von ihnen schlug den jungen Mönch Ngawang Rigzin mit seiner Pistole auf die Wange. Dies war der Auslöser für die Soldaten, sich auf die Gefangenen zu stürzen, und was nun folgte, wurde als "ein Blutbad von Misshandlungen, zu schrecklich, um in Worten wiedergegeben zu werden" beschrieben.

An jenem Tag wurde jeder einzelne Gefangene der rukhag #5 unsäglich geschlagen, so daß viele sehr schlimme Verletzungen erlitten, wie Bajonettstiche am Kopf, Kopfläsionen, gebrochene Kiefer, gebrochene Rippen, ausgekugelte Schultergelenke; etliche fielen auch bewusstlos um. Unzählige wurden durch Elektroschocks und Prügel am ganzen Körper schwer zugerichtet. Ngawang Kunga wurde so heftig mit den Fußschellen geschlagen, daß die Verbindungskette zerbrach. Die Peiniger legten viele Häftlinge trotz ihrer Verletzungen noch in Hand- und Fußschellen und schlossen sie bis zu einem Monat in Isolationszellen ein. Häftlinge, für die keine Einzelzellen mehr vorhanden waren, wurden gefesselt und den Elementen ausgesetzt einfach im Freien liegen gelassen.

Wieder einmal erwiesen sich die gewöhnlichen Strafgefangenen als gute Freunde der politischen Häftlinge und unterstützten sie, indem sie für die rukhag #5 Nachrichten und Medikamente hereinschmuggelten. Lobsang Tenzin gelang es nach einem Monat, eine Botschaft durchzugeben, daß er sicher im Kongpo Gefängnis angekommen sei und seine Freunde sich keine Sorgen um ihn machen sollten.

Nicht alle Proteste in Drapchi hatten ein solch dramatisches Nachspiel wie der nach dem Besuch von James Lilley. Die politischen Gefangenen wandten im Laufe der Zeit verschiedene Taktiken an, manchmal subtilerer Art, um ihrem Zorn gegen die chinesische Besatzung Tibets Ausdruck zu verleihen. Auf Anregung eines chinesischen Politoffiziers wurde ein "Belohnungssystem" in Drapchi eingeführt, um einerseits eine Art von Wettstreit und damit Disharmonie unter den Häftlingen zu schaffen und um andererseits die Produktivität der Anstalt zu steigern. Die politischen Gefangenen weigerten sich jedoch schlichtweg, bei diesem System mitzumachen, und warfen die Instruktionsbroschüren ungeöffnet weg.

Im Sommer 1991 durften die Gefangenen die Fernsehreportage eines internationalen Fußballspiels anschauen. Da begannen die politischen Gefangenen, bei jedem Tor gegen die chinesische Mannschaft Hurra zu schreien. Wieder unterstützten die nicht-politischen Insassen ihre Landsleute und jubelten mit ihnen. Die Aufseher fürchteten der ungestümen Äußerungen wegen weitere Krawalle und umringten die Häftlinge, während sie mit ihren Elektroschlagstöcken vor ihren Gesichtern fuchtelten. Alle Gefangenen wurden schwer gerügt; als die politischen jedoch erfuhren, daß den kriminellen besonders hart heimgezahlt wurde, bekundeten sie ihren Unwillen nicht mehr auf diese Weise.

1991 war ein aktives Jahr, denn am 6. Dezember machte Tanak Jigme Sangpo einen weiteren kühnen Versuch zu einem Einzelprotest. Während des offiziellen Besuchs einer Schweizer Delegation rief Jigme Sangpo vom Fenster seiner Zelle in der rukhag #1 auf Englisch "Free Tibet", ein Wort, das er extra für diesen Anlass eingeübt hatte. Die Offiziellen taten die Sache ab, indem sie den Delegierten erklärten, es handle sich um einen "Verrückten". Tanak Jigme Sangpo wurde später geschlagen und kam in Einzelhaft. Mitgefangene fürchteten, daß ihm eine Urteilsverlängerung bevorstehe, weshalb sie einen Brief an die Delegierten hinausschmuggelten, in dem sie erklärten, daß Jigme Sangpo nicht verrückt sei, sondern aus politischen Gründen im Gefängnis sitze, und sie baten, zu dem Gerichtsprozess zu kommen. Tanak Jigme Sangpos Strafe wurde dennoch verlängert, diesmal um 8 Jahren, was sein Gesamturteil auf 28 Jahre erhöhte.

Bald danach traten die weiblichen politischen Gefangenen von rukhag #3 hervor, als sie während Losar 1992 ihren ersten größeren Protest inszenierten. Am 5. März kamen die Gefängnisaufseher mit neuen Uniformen für die Insassen an, während bisher Losar immer eine Zeit war, wo sie vorübergehend ihre traditionelle Kleidung tragen und die von ihren Verwandten mitgebrachten Speisen verzehren durften. Die Häftlinge sahen darin einen absichtlichen Affront und weigerten sich, die neuen Uniformen zu tragen, was eine heftige Kontroverse hervorrief. Die PAP wurde gerufen und jede Gefangene wurde gestoßen, geboxt, mit elektrischen Schlagstöcken traktiert und von den Soldaten mit ihren Militärgürteln und Gürtelschnallen geschlagen. Die ehemalige Lehrerin Dawa Dolma und die Nonne Chungdak wurden als die Anstifter bezichtigt und für 8 Tage, in Handschellen gefesselt, im Outridu Gefängnis in Einzelhaft gesetzt, wo sie zusätzlich noch Schläge erlitten.

Die restlichen Insassinnen traten daraufhin drei Tage lang in den Ausstand. Am dritten Tag wurden sie zur Arbeit beordert, weigerten sich aber dem Befehl Folge zu leisten, solange ihre zwei Gefährtinnen nicht aus der Einzelhaft zurückgebracht wurden. Wieder einmal gingen die Aufseher in die Zellen hinein, um die Gefangenen zu schlagen. Die nicht-politischen Gefangenen aus der benachbarten rukhag #2 beobachteten jedoch die Szene durch ihre Fenster und begannen "Mörder! Mörder!" zu rufen. Dadurch wurde die Aufmerksamkeit eines Teils der Wachen von den Insassen der rukhag #3 abgelenkt, was möglicherweise an diesem Tag einigen weiblichen politischen Gefangenen das Leben rettete.

Am 20. April 1993 gab es einen weiteren tapferen Versuch des Aufbegehrens gegen die chinesische Obrigkeit. Der junge Mönch Yeshi Ngawang wurde gefasst, als er am Besuchstag seiner Familie eine Liste der politischen Gefangenen und der Zustände innerhalb des Drapchi Gefängnisses zuschieben wollte. Für diese Tat wurde er einen Monat in Einzelhaft gesteckt und mit einer Urteilsverlängerung von 9 zusätzlich zu seinen ursprünglichen 5 Jahren bestraft.

Im Juni 1993 veranstalteten 14 weibliche politische Gefangene der rukhag #3 einen Protest, der wahrscheinlich die weitreichendste und ergreifendste aller politischen Trotzhandlungen bis dahin ist. Jede einzelne Gefangene sang ein Freiheitslied auf Band, und die Kassette mit diesen Liedern, die erfolgreich aus dem Gefängnis geschmuggelt werden konnte, erreichte nicht nur Tibeter, sondern viele Tibet-Freunde in der ganzen Welt. Zur Vergeltung wurde jede der Beteiligten mit einer Haftverlängerung zwischen 5 und 9 Jahren belegt. Es folgt eine Liste der betreffenden Nonnen:

Teil 5

Name
Haftstrafe
Verlängerung
insgesamt
1. Gyaltsen Choezom
4
5
9
2. Gyaltsen Drolkar
4
8
12
3. Jigme Yangchen
7
4
11
4. Lhungdrup Sangmo
4
5
9
5. Namdrol Lhamo
6
6
12
6. Ngawang Choekyi
5
8
13
7. Ngawang Choezom
5
6
11
8. Ngawang Lochoe
5
5
10
9. Ngawang Sangdrol
3
6
9
10. Ngawang Tsamdrol
5
5
10
11. Palden Choedron
3
5
8
12. Phuntsog Nyidrol
9
8
17
13. Rigzin Choenyi
7
5
12
14. Tenzin Thubten
5
9
14

Der nächste Versuch, eine Liste von Gefangenen und der Bedingungen innerhalb Drapchis hinauszubefördern, wurde im August 1995 von Ngawang Pekar unternommen. Dieser Versuch schlug fehl, und Ngawang Pekar kam für vier Monate in eine Einzelhaftzelle ins Outridu Gefängnis, wonach er mit einer 6jährigen Haftverlängerung ins Drapchi Gefängnis zurückgebracht wurde.

1995 wurde Losar wieder zum Anlass für die Bekundung von politischem Dissens. Diesmal war es ein individueller Protest des Strafgefangenen Lodroe Gyatso aus der rukhag #1 am dritten Tag des Losarfestes, dem 4. März 1995. Lodroe Gyatso, der Erlaubnis bekommen hatte, ohne Begleitung in eine andere rukhag zu gehen, um sich etwas Arznei zu holen, lief zuerst um den ganzen Komplex herum und startete dann von unterhalb der rukhag #5, passierte die Gebäude von #6, #4 und #2, bis er wieder im Hof von rukhag #1 ankam. Die ganze Zeit über rief er Unabhängigkeitsparolen, verteilte Flugblätter und hängte Plakate auf, deren Wortlaut er zudem laut verlas, damit alle ihn hören sollten. Schließlich konfiszierten die Gefängniswachen die Flugblätter und begannen mit ihren Prügelorgien. Einen Monat lang wurden die Häftlinge vernommen, woraufhin die Gefängnisleitung versuchte, von höherer Stelle die Erlaubnis zur Hinrichtung von Lodroe Gyatso einzuholen. Anderen Gefangenen gelang es jedoch irgendwie, diese Information Voice of America zuzustellen. Es folgte ein Eilappell des zuständigen UN Gremiums an die chinesische Regierung. Lodroe Gyatso wurde mit 6 Jahren Haftverlängerung bestraft, aber inzwischen soll sein physischer und mentaler Zustand infolge der im Gefängnis erlittenen Misshandlungen schwer beeinträchtigt sein.

Das nächste Mal, daß die weiblichen politischen Gefangenen gegen das chinesische Gefängnissystem aufbegehrten, war im Januar 1996. Körperlich äußerst erschöpfende militärartige Drillübungen gehörten seit über 18 Monaten zum täglichen Programm der Gefangenen, und nun wurde noch ein "Wettkampf" mit dem in der Nähe gelegenen Lhasa Gefängnis, das früher als Outridu Gefängnis bekannt war, angekündigt. Eine der Wettkampfnummern war, daß die Gefangenen einige chinesische Losungen im Takt mit den Übungen singen sollten. Als die Insassen der rukhag #3 jedoch entdeckten, daß die Sprüche in Wirklichkeit beinhalten, daß der Häftling seine Straftaten anerkennt, verspricht, an seiner Besserung zu arbeiten, und seinen Entschluss bekräftigt, als ein "neuer Mensch" in die Gesellschaft zurückzukehren, weigerten sie sich, die Sprüche zu deklamieren. Sie bestanden darauf, daß sie kein Verbrechen begangen haben und sich in keiner Weise "reformieren" müssten. Dies rief, wie vorauszusehen war, die Wut der aufsichtführenden PAP Soldaten hervor, die den Gefangenen vorwarfen, sie hätten gelogen, als sie behaupteten, sie verstünden kein Chinesisch. Obwohl die nun folgenden Strafen für die Frauen noch längeres forciertes Exerzieren und Stehen auf kaltem Zementboden mit auf die Füße gelegten Ziegelsteinen bedeutete, blieben sie felsenfest und gaben nicht nach.

Hungerstreik ist eine Form des Protestes, zu dem die weiblichen politischen Häftlinge mehr als einmal griffen. Im April 1996 waren die Insassen der alten rukhag #3 intensiv bestraft worden. Nachdem sie sich anfänglich geweigert hatten, sich den unaufhörlichen Umerziehungssitzungen zu beugen, griff die Gefängnisleitung zu einem System der täglichen Zelleninspektion; in Wirklichkeit war es nur ein Vorwand zu willkürlichen Prügeln bei dem geringsten Anlass. Am 24. April riefen die Offiziellen die Gefangenensprecherinnen der rukhag, zu denen auch Ngawang Sangdrol und Phuntsok Pema gehörten, zu sich und forderten Auskunft, warum sie nicht darauf bestanden, daß in der rukhag Ordnung und Sauberkeit herrsche. Einer der Offiziellen begann Ngawang Sangdrol zu schlagen, aber ihre Freundinnen stürzten herbei, schrieen und protestierten gegen diese Mißhandlung. Phuntsok Pema und eine weitere Nonne, Norzin Wangmo, versuchten Ngawang Sangdrol zu Hilfe zu kommen, aber ernteten selbst Prügel. Alle drei wurden in Einzelhaft gesetzt: Norzin blieb 45 Tage eingekerkert, Ngawang Sangdrol und Phuntsok Pema zwischen 3 und 6 ½ Monaten. Ngawang Sangdrols Haftstrafe wurde wieder einmal verlängert, diesmal um 8 Jahre, was ihre Gesamtstrafe zu diesem Zeitpunkt auf 17 Jahre brachte.

Während diese drei Nonnen in Einzelhaft schmachteten, gingen für die anderen Insassen die Inspektionen und Schläge weiter. Schließlich traten die Frauen Ende April 1996 dieser ständigen Gewaltanwendung wegen in den Hungerstreik. In der alten rukhag #3 waren damals annähernd 87 Gefangene, welche durch die lange Periode der Misshandlungen alle schon in geschwächtem Zustand waren. Daher verschlechtere ihr gesundheitlicher Zustand sich während des Streiks dermaßen rapide, daß die Gefängnisleitung nach 5 Tagen begann, nervös zu werden. Sie wollte nämlich nicht für den Tod der Nonnen verantwortlich gemacht werden und warf ihnen vor, "China in Verlegenheit zu bringen" und "den Ruf der Nation zu schädigen". Als den hungernden Gefangenen erklärt wurde, daß die Anstalt über die medizinische Einrichtung verfüge, um dem Hungerstreik ein Ende zu setzen, und ihnen mit Folter gedroht wurde, blieb ihnen keine Wahl, als mit ihrem Protest aufzuhören. Manche Berichte lassen auch schließen, daß höhere Offizielle intervenierten, die das Gefängnispersonal etwas in seiner Praxis der exzessiven Mißhandlung zügelten.

Losar 1997 löste den nächsten Hungerstreik der weiblichen politischen Gefangenen aus, diesmal in der neuen rukhag #3. Am 10. Februar wurden drei Insassen, die als "erfolgreich reformiert" galten, aufgefordert, chinesische Loblieder auf Mao Zedong zu singen. Mittendrin erhoben sich plötzlich Jamdrol aus dem Kloster Gyadra und Nyima aus dem Kloster Phodo und fingen an, mit tibetischen Freiheitsliedern den Gesang der anderen zu übertönen. Andere Häftlinge fielen ein, doch die zwei Nonnen wurden augenblicklich von den Wachen weggeschleppt, den üblichen Befragungen mit Schlägen unterworfen und dann in Einzelhaftzellen gesetzt. Die anderen Insassen forderten nun, daß sie dort herausgelassen werden, mit dem Ergebnis, daß wieder die Soldaten der PAP geholt wurden, um Ordnung zu schaffen. Dabei wurden nicht nur die protestierenden Gefangenen geschlagen und in ihre Zellen verwiesen, sondern auch die zwei im Karzer befindlichen Nonnen zusätzlich misshandelt.

Am nächsten Morgen traten alle 80 Insassen der neuen rukhag #3, ausschließlich der drei ursprünglichen Sängerinnen, in den Hungerstreik, damit die zwei Nonnen aus der Einzelhaft befreit werden sollten und ihnen eine Haftverlängerung erspart bliebe. Ein Gefängnisaufseher tat ihre Forderungen mit der Drohung ab, die zwei Nonnen im Karzer bekämen nur zu essen, wenn die anderen Insassen der rukhag auch äßen. Sie würden zwar nicht aus den Isolationszellen herauskommen, aber darin ordentlich ernährt. Die Nonnen gingen keinen Kompromiss ein und glaubten demselben Aufseher auch drei Tage später nicht, als dieser sagte, er würde sich um die Beendigung der Einzelhaft ihrer zwei Gefährtinnen bemühen, falls sie ihren Hungerstreik einstellten. Nach weiteren Zusagen gaben die Nonnen fünf Tage später schließlich in der Hoffnung auf ein positives Resultat nach. Wenig später ließ die Gefängnisleitung verlauten, die zwei Nonnen würden zwar nicht mit Haftverlängerung bestraft, aber müssten den Rest ihre ursprünglichen Strafe in den Isolationszellen ableisten. Das bedeutete, daß Nyima eine Zeitspanne von über zwei Jahren in Isolationshaft und Jamdrol von fünf Jahren vor sich hatte. Beide Nonnen waren tatsächlich fast zwei Jahre lang in den engen Karzern eingeschlossen, bis zum Dezember 1998, als sie zusammen mit den anderen Gefangenen, die auf die Proteste vom Mai 1998 hin sieben Monate Isolationshaft verbüßten, in die rukhag zurückgebracht wurden.

Der nächste Akt von Gehorsamsverweigerung, von dem wir erfuhren, betrifft auch weibliche politische Gefangene, die in einen Hungerstreik traten. Im Juli 1997 rief während der Übergabe Hongkongs eine einzelne Nonne, Yeshi Choedron, nach Unabhängigkeit für Tibet. Nachdem sie zur Strafe in eine Isolationszelle gesperrt wurde, traten die fünf Nonnen, die zusammen mit ihr 1993 wegen einer Demonstration verhaftet worden waren, in Hungerstreik. Nach wenigen Tagen wurden sie jedoch zu dessen Einstellung gezwungen.

Im Oktober 1997 brachten die nicht-politischen Häftlinge wieder einmal ihre politische Meinung zum Ausdruck. Während des Besuches der UN Arbeitsgruppe für Willkürliche Verhaftung (UN Working Group on Arbitrary Detention) tat Sonam Tsewang der Delegation unerwartet seine Befürwortung der Unabhängigkeit kund. Den Delegierten war auf ihre Bitte erlaubt worden, Sonam Tsewang kurz zu interviewen. Sie baten noch ihre chinesischen Begleiter, keine Strafmaßnahmen gegen den Häftling zu ergreifen. Trotz diesbezüglicher Zusicherung an die Delegation wurde Sonam Tsewang in Einzelhaft gesperrt. Kurz nach diesem Vorfall taten sich zwei Freunde Sonam Tsewangs mit noch ein paar Häftlingen zusammen, um gegen die Bestrafung ihres Freundes zu protestieren, was dazu führte, daß die beiden ebenfalls in Einzelhaft kamen und die üblichen Prügel über sich ergehen lassen mußten. Alle drei wurden mit Haftverlängerung bestraft, Sonam Tsewang mit 5 Jahren, seine Freunde Trinkar mit 10 und Wangdu mit 3 Jahren.

Unbestätigte Urteilsverlängerungen waren auch das Ergebnis eines kleinen Protestes, der während des Losar Festes 1998 von zwei Nonnen und einem Mönch ausging. Am 27. Februar durften die Gefangenen anscheinend fernsehen, wobei diese drei die Gelegenheit ergriffen und Unabhängigkeitsparolen riefen.

Bald danach begann der Mönch Ngawang Sungrab bei einem Meeting im Gefängnis Unabhängigkeitsparolen zu rufen. Der letzte uns zu Ohren gekommene Akt der Auflehnung im Drapchi Gefängnis erfolgte kurz nach den großen Protesten vom Mai 1998. Gyaltsen Choephel stellte kühn die offizielle Behauptung infrage, der Tod der fünf Nonnen sei Selbstmord gewesen. Für sein mutiges Hervortreten mußte er mit schweren Schlägen büßen.

Teil 6

Offener Brief der Häftlinge von Drapchi vom März 1997

"Das Thema Menschenrechte ist seit der Universalen Deklaration der Menschenrechte zum Allgemeingut unter gebildeten Menschen geworden. Die verschiedenen Länder der Erde haben gesetzliche Paragraphen zum Schutz dieser Werte aufgestellt, und dennoch fahren einige Länder fort, diese grundlegenden menschlichen Werte zu missachten.

Wir möchten die Tatsache betonen, daß die Chinesen vor internationalen Vertretern vorgeben, sie würden die Menschenrechte in China und Tibet respektieren. Obwohl China zu den Unterzeichnern der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gehört, fährt es fort, die Grundfreiheiten des tibetischen Volkes zu verletzen. Gierig überschritten die Chinesen 1949 unsere Ostgrenze, drangen in unser Land ein und besetzten schließlich 1959 gewaltsam ganz Tibet.

Seit der chinesischen Besetzung Tibets werden das Land und das Volk systematisch zerstört. Seine Heiligkeit der Dalai Lama - Zuflucht des tibetischen Volkes für dieses und für die nächsten Leben - wurde gezwungen, sein Land und sein Volk zu verlassen. Unzählbar sind die Tibeter, die hingeschlachtet oder verletzt wurden, und die Familien, die zerrissen wurden. Diese Tatsachen sind der Welt wohl bekannt.

Während der Kulturrevolution warfen die Chinesen viele gelehrte buddhistische Nonnen und Mönche ins Gefängnis, zerstörten große Zahlen von Klöstern, verbrannten alle religiösen Texte und heiligen Schriften, sie sterilisierten tibetische Frauen und unternahmen zahllose brutale Akte, um die Religion und Kultur des tibetischen Volkes auszurotten. Unter der chinesischen Politik der Liberalisierung durften die Mönche zwar in den Klöstern wohnen, wurden aber ihrer Freiheit beraubt, die religiösen Texte zu studieren. Die chinesische Führung behauptet, es gebe Religionsfreiheit in Tibet, aber die Grundvoraussetzungen für die Zulassung zu den Klöstern wurden erschwert. Selbst wenn Mönche in die Klöster aufgenommen werden, müssen sie bei der Renovierung der während der Kulturrevolution zerstörten Bauten helfen. Die Behörden nehmen auch alles Geld weg, das die lokalen Bewohner den Klöstern spenden.

Um die jungen Tibeter zu indoktrinieren, geben die Chinesen ihnen keine Chance zum Studium der tibetischen Sprache und der einmaligen mit dem tibetischen Buddhismus verbundenen Kultur, welche sie als rückständig und blinden Glauben verachten. Die Chinesen drängen die Leute fortwährend, fest und beständig den kommunistischen Glaubenssätzen anzuhängen.

Darüber hinaus werden alle Naturschätze aus den verschiedenen Teilen Tibets von den Chinesen geplündert und nach China abtransportiert. Und in Tibet begünstigen sie alle möglichen schamlosen und demoralisierenden Tätigkeiten.

Gemäß der Universalen Deklaration der Menschenrechte und im Namen der sechs Millionen Tibeter wies Seine Heiligkeit der Dalai Lama vor den Vereinten Nationen und vielen Nationen der Erde, darunter auch den USA, auf die kritische Lage des tibetischen Volkes hin und forderte dringend ihr Eingreifen. 1987 schlug Seine Heiligkeit der Dalai Lama einen 5-Punkte Friedensplan vor in der Hoffnung, friedliche Verhandlungen mit China führen zu können. Die chinesische Regierung wies diesen Vorschlag jedoch zurück und verdammte Seine Heiligkeit. Das ist unerträglich für uns, und wir können einfach nicht weiter schweigen.

Seit den Ereignissen von 1959 und durch die brutale Besatzungs- und Kolonisierungspolitik der chinesischen Regierung ist das tibetische Volk erwacht, wieder und wieder rief es nach seiner Freiheit und protestierte gegen die erbarmungslose Unterdrückung der Chinesen. Als Folge davon fanden 1,2 Mio. Tibeter den Tod, und auch heute noch werden viele Tibeter festgenommen. Doch die Wahrheit wird nicht untergehen.

Am 27. September 1987 veranstalteten die Tibeter wieder einmal eine friedliche Demonstration gegen China. Hunderte von Tibetern schlossen sich der von Mönchen und Nonnen angeführten Erhebung an, um ihre Opposition gegen die chinesische Herrschaft in Tibet zu bezeugen. Bei der Unterdrückung der folgenden Demonstrationen griff die chinesische Armee zur Schusswaffe, tötete etliche auf der Stelle, verwundete viele andere und nahm Tausende von unbewaffneten Demonstranten fest. Die chinesischen Besatzer zwangen die Festgenommenen mittels grausamer Vernehmungen zu einem Geständnis.

In Tibet ist Folter die einzige Methode der Vernehmung. Im Gefängnis werden unmenschliche und erniedrigende Foltermethoden angewandt, um Geständnisse aus den Opfern herauszupressen. Diese sind Entzug von Nahrung, Wasser und frischer Luft, Einschließen in eiskalte Karzer, Loslassen von abgerichteten Hunden und das Schockieren mit elektrischen Viehstöcken.

In manchen Fällen werden die Gefangenen als Kriminelle angeklagt und ohne Kontrolle durch eine unabhängige Justiz zu administrativer Haft verurteilt. Das von der chinesischen Staatsmacht festgesetzte Gerichtsverfahren stellt die höchste Autorität dar, weshalb Tibeter kein Recht auf Berufung haben.

Nach der Gefangennahme werden die politischen Häftlinge völlig von der Außenwelt abgeschnitten. Sie werden von speziellen, von der Regierung eingesetzten Aufsehern streng kontrolliert, und ihr Recht, Besucher zu empfangen, wird stark eingeschränkt. Ein politischer Gefangener darf nur einmal monatlich von einem Verwandten besucht werden, während es für andere Gefangene keine Einschränkungen gibt. Politischen Gefangenen werden auch oft die von ihren Verwandten mitgebrachten Lebensmittel vorenthalten, während gewöhnliche Gefangene sie ungehindert entgegen nehmen dürfen.

Politische Gefangene haben kein Bett, statt dessen müssen sie auf ihren abgelegten Kleidern schlafen. Sie werden gezwungen, verdorbene und schmutzige Nahrung zu sich zu nehmen, und keiner wird es wagen zu sagen, das schade der Gesundheit.

Aus politischen Gründen verlangt man von den Gefangenen, Seine Heiligkeit den Dalai Lama und die tibetische Freiheit aus ihren Herzen zu verbannen und Respekt für die kommunistische Partei zu beteuern. Gleichzeitig müssen sie die chinesischen Gesetze und Bestimmungen für Gefangene akzeptieren, sich von allem abkehren, was sie in Vergangenheit taten, und versprechen, sich in Zukunft an die Gesetze zu halten.

Wenn die Gefangenen diese Prinzipien nicht einhalten, werden sie grausamer und unmenschlicher Mißhandlung unterworfen, wobei alle nur möglichen Folterinstrumente eingesetzt werden: Schlagen mit Eisenstangen, Stöcken, eisernen Vorhängeschlössern, Tragen von Hand- und Fußfesseln über lange Zeit, Versagung von Nahrung. Auf diese Weise starb Sangay Tenphel (ein 19-jähriger Mönch, der im Mai 1996 den Folgen der Misshandlungen erlag).

Die Chinesen fühlen sich nicht verantwortlich für kranke Gefangene. Selbst wenn kranke Insassen einmal zur ärztlichen Behandlung gebracht werden, bekommen sie nur veraltete Medikamente und werden nicht richtig untersucht. Aus diesen Gründen starben Lhakpa Tsering (1990) und Kelsang Thutop (1996) im Gefängnis.

Politische Gefangene werden regelmäßig Zwangsblutentnahmen und anstrengenden Exerzierübungen unterworfen. Sie werden auch angehalten, alles freudig zu begrüßen, was der Gefängniswärter sagt. Selbst wenn die Aufseher etwas Falsches sagen, müssen sie die kommunistischen Werte und Ideologien preisen. Trotz alledem sind wir vereint und hören nicht auf ihre Phrasen. Deshalb werden wir schwer geschlagen und werden mit Nahrungs-, Wasser- und Schlafentzug bestraft.

Man kann gar nicht alle Einzelheiten aufschreiben, so schwer ist es. Wenn wir uns über die Misshandlungen im Gefängnis bei den zuständigen Stellen beklagen, dann wird unsere Beschwerde nicht nur ignoriert, sondern unsere Hafturteile werden noch verlängert. Wir werden strengstens überwacht und mit Brutalität niedergehalten. Dafür werden die Gefängniswachen befördert und von den Behörden belohnt.

In der Zeitung Tibet Daily stand, daß bei einer staatlichen Kundgebung das PSB und das Justizbüro der TAR beschlossen, diejenigen Aufseher, die bei der Disziplinierung der politischen Gefangenen erfolgreich waren, mit Vergünstigungen zu belohnen.

Wir sind nun 253 politische Gefangene in Drapchi, im Alter von 15 bis 70 Jahren, die zu Haftstrafen von 1 bis 19 Jahren verurteilt wurden. Die gegenwärtige Lage in Tibet ist kritisch, und immer mehr Restriktionen werden uns auferlegt. Wir sind all diesen Grausamkeiten unmittelbar und schutzlos ausgesetzt. Deshalb appellieren wir an alle Menschen der Welt, welche die Wahrheit, den Frieden, die Demokratie und die Menschenrechte lieben, uns zu unterstützen."

Geschrieben von allen politischen Gefangenen des Drapchi Gefängnisses, am 10. März 1997.

Teil 7

a)

Männliche Häftlinge im Drapchi Gefängnis

Neue rukhag #5: Stand Mai 2001

  1. Dawa Dorjee, 31, Bankangestellter, Distrikt Nagchu, festgenommen 1996, wegen Anbringung von Unabhängigkeitsplakaten zu 18 Jahren verurteilt.
  2. Dawa Dorjee, 17, aus Chamdo Pashoe, Kloster Serwa, festgenommen am 1. Juli 1997, wegen Überklebens der Namensschilder an dem Hauptkreisamt der Volksregierung durch Unabhängigkeitsposter und Beteiligung an einer Demonstration zu 4 Jahren verurteilt.
  3. Dawa Tsering, 16, Distrikt Nagchu, Kloster unbekannt, festgenommen im Dezember 1997, zu 4 Jahren verurteilt.
  4. Gonpo, 35, aus Distrikt Ngaba, Kloster Gaden, festgenommen am 1. Dezember 1996, wegen Besitzes von Holzdruckstöcken zur Herstellung von Unabhängigkeitsblättern zu 7 Jahren verurteilt.
  5. Gyaltsen Thokmey, alias Ngawang Woeser, 27, Kreis Nyemo, Kloster Sera, festgenommen am 27. September 1996, wegen Anklebens von Wandzetteln gegen die "Umerziehung durch das Arbeitsteams" im Kloster und das Verbot von Dalai Lama Bildern zu 6 Jahren verurteilt.
  6. Jampal Tendar, Laienname Migmar, 20, Kreis Lhokagongkar, Kloster Gongkar Choede, festgenommen am 16. Juni 1997, wegen Anbringens von Unabhängigkeitspostern zu 4 Jahren verurteilt.
  7. Jamyang Gyatso, Laienname Lhundrup Kalsang, 29, Kreis Gyantse, Präfektur Shigatse, Kloster Gyaltse Palkhor, festgenommen im Dezember 1996, wegen Verteilens von Kopien eines vom Dalai Lama verfassten Langlebensgebetes für den Panchen Lama wegen der "Gefährdung der Staatssicherheit" zu 5 Jahren verurteilt.
  8. Kalsang Norbu, 27, Kreis Meldrogungkar, Kloster Pangsa, festgenommen am 12. September 1997, wegen politischer Aktivitäten zu 6 Jahren verurteilt.
  9. Kalsang Tsering, Laienname Gyakdroe, 20, Kreis Meldrogungkar, Kloster Pangsa, festgenommen am 15. August 1997, wegen Anklebens von Unabhängigkeitsplakaten zu 6 Jahren verurteilt.
  10. Kalsang Wangdu, Laienname Kadrok, 23, Kreis Meldrogungkar, Kloster Pangsa, festgenommen am 15. August 1997, wegen Anklebens von Unabhängigkeitsplakaten zu 6 Jahren verurteilt.
  11. Lobsang Dechen, 28, Kreis Pashoe, Kloster Serwa, festgenommen am 1. Juli 1997, wegen Überklebens der Namensschilder an dem Hauptkreisamt der Volksregierung durch Unabhängigkeitsposter und Beteiligung an einer Demonstration zu 4 Jahren verurteilt.
  12. Lobsang Nyima, Laienname Gyeche, 30, Kreis Pashoe, Kloster Pomda, festgenommen im August 1997, wegen Aufsässigkeit gegen ein Arbeitsteam im Kloster zu 5 Jahren verurteilt.
  13. Lobsang Topchen, 26, Kreis Pashoe, Präfektur Chamdo, Kloster Serwa, festgenommen am 1. Juli 1997, wegen einer Unabhängigkeitsdemonstration zu 4 Jahren verurteilt.
  14. Lobsang Tsondrue, alias Norbu, 22, Kreis Phenpo Lhundrup, Kloster Reting, festgenommen am 22. November 1996, wegen "Brandanschlags" auf ein Arbeitsteam-Fahrzeug und Anbringens von Wandzetteln gegen die Aktivitäten des Arbeitsteams zu 6 Jahren verurteilt.
  15. Lobsang Tsultrim, Laienname Lobsang Nyima, 37, Kreis Pashoe, Kloster Sa-nga, festgenommen am 21. Juni 1997, zu 4 Jahren verurteilt.
  16. Lokud, 27, Kloster Drepung, festgenommen 1997, nach Verhaftung durch ein Arbeitsteam zu 5 Jahren verurteilt, Verlängerung um 4 Jahre wegen Beteiligung an dem Protest vom 1. Mai 1998, Gesamturteil 9 Jahre.
  17. Namgyal, 30, Kreis Gyaltse, Präfektur Shigatse, Kloster Gyaltse Palchoe, festgenommen am 12. August 1996, zu 6 Jahren verurteilt.
  18. Ngawang Nyima, 25, Kreis Drayab, Chamdo, Kloster Drayab Bugon, festgenommen im April 1997, wegen Anbringens von Unabhängigkeitspostern im Kloster zu 5 Jahren verurteilt.
  19. Phuntsok Legmon, Laienname Tseten Norbu, 18, Kreis Toelung Dechen, Kloster Taglungdrag, festgenommen am 10. März 1999, wegen Beteiligung an einer Demonstration in Lhasa zu 3 Jahren verurteilt - Begründung: "Aufhetzung und Propaganda".
  20. Phuntsok Wangdu, 32, Kreis Taktse von Lhasa, Kloster Gaden, festgenommen am 7. März 1997, politischer Aktivitäten wegen zu 14 Jahren verurteilt.
  21. Rinzin Choephel, 24, Kreis Pashoe, Chamdo, Kloster Serwa, festgenommen am 1. Juli 1997, wegen Ersetzens der Namensschilder am Gebäude der Volksregierung des Kreises durch Unabhängigkeitsposter und wegen Demonstrierens zu 6 Jahren verurteilt.
  22. Rinzin Dhondup, 26, Maler im Kloster Serwa, festgenommen am 1. Juli 1997, weil er angeblich mit den 7 Mönchen, welche die Namensschilder des Hauptkreisamtes der Volksregierung durch Unabhängigkeitsplakate ersetzten, in Verbindung stand, und wegen Beteiligung an einer Demonstration zu 8 Jahren verurteilt.
  23. Sonam Choedak, alias Namdol, 21, Kreis Phenpo Lhundrup, Kloster Taglungdrag, festgenommen am 10. März 1999, wegen Beteiligung an einer Demonstration in Lhasa zu 4 Jahren verurteilt - Begründung: "Aufhetzung und Propaganda".
  24. Tashi Phuntsok, 25, Kreis Chamdo Pashoe, Kloster Serwa, festgenommen am 1. Juli 1997, wegen Überklebens der Namensschilder an dem Hauptkreisamt der Volksregierung durch Unabhängigkeitsposter und Beteiligung an einer Demonstration zu 4 Jahren verurteilt.
  25. Tenzin Dorjee, 23, Distrikt Nagchu, Kloster Shabten, festgenommen 1997, wegen Anbringens von Unabhängigkeitsplakaten zu 13 Jahren verurteilt.
  26. Thinley Choenden, alias Samdup, 34, Kreis Phenpo Lhundrup, Kloster Drepung, festgenommen am 25. April 1998, wegen Verteilens politischer Flugblätter in Lhasa zu 4 Jahren verurteilt, zuvor 18 Monate in Untersuchungshaft gehalten.
  27. Thinley Tsultrim, 27, Kreis Phenpo Thongka, Kloster Reting, festgenommen am 22. November 1996, wegen "Brandanschlags" auf ein Fahrzeug eines Arbeitsteams und Anbringens von Wandzeitungen gegen die Anwesenheit des Arbeitsteams zu 6 Jahren verurteilt.
  28. Thinley Tsundue, alias Gyatso, 25, Kreis Phenpo Thongka, Kloster Reting, festgenommen am 22. November 1996, wegen "Brandanschlags" auf ein Fahrzeug eines Arbeitsteams und Anbringens von Wandzeitungen gegen die Anwesenheit des Arbeitsteams zu 8 Jahren verurteilt.
  29. Tsultrim Sherab, Laienname Penpa Chungwa, 23, Kreis Lhoka Gongkar, Kloster Sungrabling, festgenommen im Januar 1997, wegen Anbringens von Unabhängigkeitsplakaten zu 5 Jahren verurteilt.
  30. Bhukhog, 24, Kreis Meldrogungkar, festgenommen im Mai 1995, wegen Anklebens von Unabhängigkeitsplakaten zu 6 Jahren verurteilt.
  31. Bhutuk, 22, Kreis Gyaltse, Kloster Drongtse, festgenommen im Mai 1996, wegen Anklebens von Unabhängigkeitspostern und Weitergebens von Tonkassetten mit Reden des Dalai Lama zu 5 Jahren verurteilt.
  32. Dhargye, 28, Kreis Meldrogungkar, Kloster Gaden, festgenommen am 25. Dezember 1996, wegen Verteilens von Blättern politischen Inhalts zu 5 Jahren verurteilt.
  33. Dawa Dhondup, alias Atsak, 33, Kreis Lhoka Gongkar, Kloster Gaden, festgenommen am 7. Mai 1996, wegen Auflehnung gegen das Verbot von Dalai Lama Bildern zu 10 Jahren verurteilt.
  34. Dawa Tsering, alias Thupten, 27, Kreis Phenpo Lhundrup, Kloster Draglha Lhugur, festgenommen im Januar 1997, zu 5 Jahren verurteilt.
  35. Gonpo Gyaltsen, 24, Kloster Bhugon, festgenommen im Mai 1997, wegen Anbringens von Unabhängigkeitslosungen zu 5 Jahren verurteilt.
  36. Gonpo Tseten, alias Tseten, 29, Kreis Meldrogungkar, Kloster Gaden, festgenommen am 18. Dezember 1996, politischer Aktivitäten wegen zu 5 Jahren verurteilt.
  37. Gyurmey (Ordinationsname), 29, Kreis Sog Tsendhen, verhaftet am 17. März 2000, wegen Aufhängens von Unabhängigkeitswandzeitungen im Dezember 2000 zu 10 Jahren verurteilt.
  38. Jampa Thaya, Laienname Drakpa Thaye, 19, Kreis Pashoe, Chamdo, Kloster Gaden, verhaftet am 10. Mai 1996, wegen Auflehnung gegen das Verbot von Dalai Lama Bildern zu 5 Jahren verurteilt.
  39. Jigme Gyalpo, 23, Bauer, Kreis Meldrogungkar, festgenommen im Mai 1995, wegen Anklebens von Unabhängigkeitszetteln zu 6 Jahren verurteilt.
  40. Konchok Tsering, 32, Kreis Meldrogungkar, Kloster Pangsa, festgenommen am 1. Juni 1993, wegen Anklebens von Unabhängigkeitspostern zu 8 Jahren verurteilt.
  41. Lobsang Choedhen, Laienname Migmar Dhondup, Kloster Palkhor Choede, festgenommen am 25. November 1996, wegen Verteilens von Blättern mit Gebeten für den Panchen Lama zu 5 Jahren verurteilt.
  42. Lobsang Gelek, alias Penpa, 25, Kreis Damshung, Kloster Khangmar, verhaftet im April 1995 wegen einer Unabhängigkeitsbekundung am Barkhor, zu 5 Jahren verurteilt, Verlängerung um 4 Jahre auf die Proteste vom Mai 1998 hin, Gesamturteil 9 Jahre.
  43. Lobsang Lungtok, alias Lobsang Tenzin, 23, Lhasa Nyangdrel, Kloster Gaden, verhaftet am 20. März 1992 wegen Beteiligung an einem Protest, zu 8 Jahren verurteilt, Verlängerung um 1½ Jahre nach den Protesten vom Mai 1998, insgesamt 9½ Jahre.
  44. Lobsang Dawa, 28, Kreis Phenpo Lhundrup, Kloster Gaden, verhaftet am 7. Mai 1998 wegen politischer Aktivitäten, zu 12 Jahren verurteilt.
  45. Lobsang Tsering, alias Bushow, Kreis Pashoe, Kloster Drongsar, festgenommen am 11. August 1995, zu 14 Jahren verurteilt.
  46. Ngawang Choephel, 18, Kreis Pashoe, Chamdo, Kloster Serwa, festgenommen am 1. Juli 1997, wegen Überklebens der Namensschilder an dem Hauptkreisamt der Volksregierung durch Unabhängigkeitsposter und Beteiligung an einer Demonstration zu 4 Jahren verurteilt.
  47. Ngawang Tsultrim, 24, Kreis Dzonkhang, Präfektur Chamdo, Kloster Drepung Loseling, Mundgod, im Juli 1999 wegen Vorführens eines Dalai Lama Videos verhaftet, zu 3 Jahren verurteilt.
  48. Pa Ngawang, 42, Shigatse, am 1. Januar 1996 aus politischen Gründen festgenommen, zu 6 Jahren verurteilt.
  49. Sey Khedup, 27, Kreis Sog, Kloster Sog Tsendhen, festgenommen am 19. März 2000 wegen Anbringens von Unabhängigkeitswandzeitungen, im Dezember 2000 zu lebenslanger Haft verurteilt.
  50. Sherab Tsultrim, 25, Pashoe, Präfektur Chamdo, Kloster Serwa, festgenommen am 1. Juli 1997 wegen politischer Aktivitäten, zu 6 Jahren verurteilt.
  51. Sonam Dhondrup, alias Lekshey Phuntsok, 23, Kreis Phenpo Lhundrup, Kloster Nalanda, im Mai 1995 wegen einer Demonstration festgenommen, zu 12 Jahren verurteilt.
  52. Sonam Tsering, alias Kongtruk, 24, Kongpo, Kloster Gaden, im Mai 1996 politischer Gründe wegen festgenommen, zu 5 Jahren verurteilt, Verlängerung um 1 Jahr auf die Proteste vom Mai 1998 hin, insgesamt 6 Jahre.
  53. Tenzin Choewang, 64, Kreis Sog, Kloster Sog Tsendhen, am 19. März 2000 politischer Gründe wegen festgenommen, zu 7 Jahren verurteilt.
  54. Trakru Yeshi, 45, Kreis Sog, Angestellter im öffentlichen Dienst im Wasserkraftwerk Sog, im März 2000 wegen Anbringens von Unabhängigkeitswandzeitungen verhaftet, im Dezember 2000 zu 7 Jahren verurteilt.
  55. Tsephel, 22, Kreis Pashoe, Kloster Serwa, 1997 politischer Gründe wegen festgenommen und zu 14 Jahren verurteilt, Verlängerung um 2 Jahre wegen der Proteste vom Mai 1998, insgesamt 16 Jahre.
  56. Tsering Lhagon, 41, Bauer, Kreis Sog, festgenommen am 19. März 2000 wegen Anbringens von Unabhängigkeitspostern, im Dezember 2000 zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt.
  57. Tsering Phuntsok, alias Lobsang Jampa, 36, Lhasa, Kloster Gaden, festgenommen am 20. März 1992, wegen Teilnahme an einer Demonstration in Lhasa zu 8 Jahren verurteilt, Verlängerung um 18 Monate auf die Proteste vom Mai 1998 hin, insgesamt 9½ Jahre.
  58. Tsering Samdup, alias Buchung, 26, Kreis Phenpo Lhundrup, Kloster Gadhen Choekorling, festgenommen am 12. Juni 1994 wegen Teilnahme an einem Unabhängigkeitsprotest in Lhasa, zu 7 Jahren verurteilt.
  59. Yeshi, 30, Kreis Rinpung, Kloster Gaden, festgenommen am 23. Dezember 1996, zu 5 Jahren verurteilt.
  60. Yeshi Tenzin (Ordinationsname), 33, Kreis Sog, Kloster Sog Tsendhen, am 17. März 2000 wegen Aufhängens von Unabhängigkeitsplakaten verhaftet, im Dezember 2000 zu 15 Jahren verurteilt.

7 b)

Alte rukhag #5 für Männer: Stand Mai 2001

  1. Chime Dorjee, 30, Kloster Serwa, Kreis Chamdo Pashoe, festgenommen am 29. März 1994, wegen "konterrevolutionärer Sabotage" und "konterrevolutionärer Propaganda und Aufhetzung" zu 15 Jahren verurteilt.
  2. Dradul, Ex-PLA-Mann, 26, festgenommen am 5. März 1989, zu 16 Jahren verurteilt wegen Beteiligung an einer Demonstration in Lhasa und Mitschuld am Tod eines chinesischen Soldaten.
  3. Jampa Jorden, 35, Kreis Chushul, Lhasa, Kloster Gaden, Indien, festgenommen am 11. November 1995 bei seiner Rückkehr nach Tibet und wegen "Spionage" zu 6 Jahren verurteilt.
  4. Jampa Lodroe, alias Lobsang Tenpo (Poloe), 23, Kreis Meldrogungkar, Kloster Gaden, festgenommen am 7. Mai 1996, wegen Widerstands gegen das Verbot von Dalai Lama Bildern zu 15 Jahren verurteilt.
  5. Jampel Jangchup, Laienname Yugyal, 30, Kreis Toelung Dechen, Kloster Drepung, festgenommen am 17. März 1989, wegen Gründung einer "konterrevolutionären Clique", "Verbreitung von konterrevolutionärer Propaganda", "aufhetzerischer Agitation" und "Spionagetätigkeit" zu 19 Jahren verurteilt.
  6. Jigme Gyatso, Geschäftsmann, 34, Amdo Lhadang, festgenommen am 30. März 1996, wegen "Verbreitung konterrevolutionärer Propaganda", "Aufhetzung" und illegaler Bildung einer Organisation namens "Bund der tibetischen Freiheitsbewegung" zu 15 Jahren verurteilt.
  7. (Takna) Jigme Sangpo, Lehrer, 74, festgenommen am 3. September 1983, wegen Kritik an Deng Xiaoping zu 15 Jahren verurteilt, erste Urteilsverlängerung am 5. Oktober 1987 um 5 Jahre wegen Rufens von Unabhängigkeitsparolen im Gefängnis, zweite Urteilsverlängerung 1991 um 8 Jahre wegen Rufens von Unabhängigkeitsparolen in Anwesenheit einer Schweizer Besucherdelegation, derzeitige Länge der Haftstrafe 28 Jahre.
  8. Konchok Dhondup, 29, Kreis Meldrogungkar, Kloster Gaden, am 9. Mai 1996 festgenommen wegen Aufbegehrens gegen das Verbot von Dalai Lama Bildern, zu 11 Jahren verurteilt.
  9. Lhasang, 30, Kreis Phenpo Lhundrup, Kloster Gonsar, am 22. Oktober 1995 festgenommen, wegen Teilnahme an einer Demonstration in Lhasa zu 5 Jahren verurteilt, 1998 Urteilsverlängerung um 4 Jahre infolge des Protestes vom 1. Mai, insgesamt 9 Jahre.
  10. Lhundrup Dorjee, 23, Bauer, Kreis Meldrogungkar, am 30. Juni 1992 festgenommen, wegen "Verbreitung negativer Propaganda gegen die Revolution" zu 15 Jahren verurteilt.
  11. Lobsang Sherab, alias Tsephel, 19, Kreis Pashoe, Chamdo, Kloster Drongsar, am 11. August 1995 verhaftet und zu 12 Jahren verurteilt.
  12. Lobsang Tendar, alias Lobsang Tsegyal, 31, Kreis Pashoe, Chamdo, Kloster Serwa, festgenommen am 29. März 1994, wegen "konterrevolutionärer Sabotage" und "konterrevolutionärer Propaganda und Aufhetzung" zu 15 Jahren verurteilt.
  13. Lobsang Tsultrim, Laienname Choesang, 20, Kloster Drongsar, festgenommen am 11. August 1995, zu 14 Jahren verurteilt.
  14. Ngawang Dorjee, 25, Kreis Phenpo Lhundrup, Kloster Gonsar, festgenommen im Oktober 1994, zu 5 Jahren verurteilt wegen Teilnahme an einer Demonstration in Lhasa, 1998 Urteilsverlängerung um 3 Jahre wegen Teilnahme an den Protesten vom 4. Mai, insgesamt 8 Jahre.
  15. Ngawang Gyaltsen, Laienname Ngodup Gyaltsen, 29, Kreis Toelung Dechen, Kloster Drepung, festgenommen am 16. April 1989, wegen "aktiver Teilnahme an kriminellen Aktivitäten, Spionage und illegaler Überschreitung der Landesgrenze" zu 17 Jahren verurteilt.
  16. Ngawang Kalsang, Laienname Norbu Phuntsok, 30, Kreis Toelung Dechen, Kloster Jang Taglung, festgenommen am 22. Februar 1995, wegen Demonstration in Lhasa zu 5 Jahren verurteilt, Urteilsverlängerung um 3 Jahre wegen der Proteste vom 1. Mai 1998, insgesamt 8 Jahre.
  17. Ngawang Ngonkhen, Laienname Kalsang Phuntsok, 28, Kreis Nyethang, Lhasa, Kloster Tashigang, festgenommen am 27. März 1994, wegen einer Demonstration in Lhasa zu 6 Jahren verurteilt, 1998 Urteilsverlängerung um 4 Jahre wegen der Mai Proteste, 2 Monate Einzelhaft, Verlegung in die rukhag #4 für kriminelle Straftäter, Gesamtstrafe 10 Jahre.
  18. Ngawang Woebar, Laienname Wangdu, 31, Kreis Taktse, Kloster Dechen Sa-nga Khar, festgenommen am 2. Dezember 1994, wegen Demonstrierens in Lhasa zu 4 Jahren verurteilt, 1998 Urteilsverlängerung um 4 Jahre wegen des Protestes vom 1. Mai, insgesamt 8 Jahre.
  19. Ngawang Pekar, Laienname Paljor, 27, Kreis Toelung Dechen, Kloster Drepung, festgenommen am 12. Juli 1989, zu 8 Jahren verurteilt wegen Demonstrierens und Anbringens von Unabhängigkeitspostern, 1996 Urteilsverlängerung um 6 Jahren wegen Anfertigung einer Liste von politischen Gefangenen, die aus dem Gefängnis geschmuggelt werden sollte, insgesamt 14 Jahre.
  20. Ngawang Pulchung, Laienname Anu, 34, Kreis Toelung Dechen, Kloster Drepung, festgenommen am 18. April 1989, wegen "Organisierens und Teilnahme an einer konterrevolutionären Clique", "Verbreitens konterrevolutionärer Propaganda und aufwieglerischer Agitation", "Sammeln von Information und Weitergabe an den Feind" und dadurch "ernster Gefährdung der nationalen Sicherheit" zu 19 Jahren verurteilt.
  21. Ngawang Sungrab, Laienname Dawa Tsering, 35, Kreis Phenpo Lhundrup, Kloster Drepung, festgenommen am 27. September 1991, wegen Beteiligung an einer Demonstration in Lhasa zu 10 Jahren verurteilt, 1998 Urteilsverlängerung um 3½ Jahre wegen der Proteste vom 4. Mai, insgesamt 13½ Jahre.
  22. Ngawang Tensang, Laienname Penpa, 32, Kreis Toelung Dechen, Kloster Drepung, festgenommen am 14. September 1991, wegen Demonstrierens in Lhasa zu 10 Jahren verurteilt, 1998 Urteilsverlängerung um 5 Jahre wegen Teilnahme an den Protesten vom 1. Mai, insgesamt 15 Jahre.
  23. Ngawang Woeser, Laienname Jamyang, 25, Kreis Lhoka Gongkar, Kloster Drepung, festgenommen am 16. April 1989, wegen Gründung einer "konterrevolutionären Clique", "Verbreitung konterrevolutionärer Propaganda" und "aufwieglerischer Agitation" zu 17 Jahren verurteilt.
  24. Pasang Tsegye, Laienname Pasang Tsering, 38, Kloster Gaden, festgenommen am 7. Mai 1996, wegen Aufbegehrens gegen das Verbot von Dalai Lama Photos zu 12 Jahren verurteilt.
  25. Phuntsok Dhondrup, Laienname Tsering Bagdro, 28, Lhasa, Kloster Gaden, festgenommen am 7. Mai 1996, wegen Aufbegehrens gegen das Verbot von Dalai Lama Bildern zu 10 Jahren verurteilt.
  26. Phuntsok Rigchog, Laienname Migmar, 35, Kreis Chushul, Kloster Tashi Gang, festgenommen am 31. Mai 1994, zu 6 Jahren verurteilt wegen Startens einer Demonstration in Lhasa, Begründung: "konterrevolutionäre Aktivitäten", 1998 Urteilsverlängerung um 4 Jahre wegen Teilnahme an den Protesten vom Mai, Gesamturteil 10 Jahre.
  27. Phuntsok Samten, Laienname Penpa, 27, Kreis Chushul, Kloster Tashi Gang, festgenommen am 4. September 1991, wegen einer Demonstration zu 10 Jahren verurteilt.
  28. Sonam Choephel, alias Nagril, 29, Kreis Damshung, Kloster Khangmar, festgenommen am 10. April 1995, wegen Teilnahme an einer Demonstration in Lhasa zu 4 Jahren verurteilt, Urteilsverlängerung um 3 Jahre infolge des Protests vom 1. Mai, Gesamturteil 7 Jahre.
  29. Sonam Tsering, Dolmetscher, 39, Kreis Meldrogungkar, Kloster Kartsel, festgenommen am 5. Juni 1994, zu 8 Jahren verurteilt.
  30. Tasang Norbu, 21, Kreis Meldrogungkar, Kloster Gaden, festgenommen am 7. Mai 1996, wegen Widerstandes gegen das Verbot von Dalai Lama Bildern zu 10 Jahren verurteilt.
  31. Tenzin, 30, Kreis Lhoka Dranang, Kloster Dargye Choede, festgenommen im Juni 1995, wegen Anbringens von Unabhängigkeitsplakaten in seinem Kloster zu 4 Jahren verurteilt, Urteilsverlängerung um 4 Jahre infolge der Proteste vom Mai 1998, insgesamt 8 Jahre.
  32. Tenzin Gelek, Laienname Penpa, 23, Kreis Taktse, Kloster Gaden, festgenommen am 9. Mai 1996, wegen seines Widerstands gegen das Verbot von Dalai Lama Bildern zu 12 Jahren verurteilt.
  33. Tenzin Jigme, Laienname Ka Pasang, 26, Kloster Jang Taglung, festgenommen am 15. Februar 1995, wegen Teilnahme an einer Demonstration in Lhasa zu 5 Jahren verurteilt, 1998 Urteilsverlängerung um 3 Jahre infolge des Protests vom 1. Mai, Gesamturteil 8 Jahre.
  34. Tenzin Namdrak, Laienname Pasang, 26, Kreis Taktse, Lhasa, Kloster Phagmo, festgenommen am 18. August 1993, zu 5 Jahren verurteilt wegen Widerstandes gegen ein "Arbeitsteam", 1998 Urteilsverlängerung um 4 Jahre infolge des Protests vom 1. Mai, insgesamt 9 Jahre.
  35. Tharpa, 24, Kreis Meldrogungkar, Kloster Phurbu Chok Ritro, festgenommen am 2. Juli 1994, wegen Beteiligung an einer Demonstration in Lhasa zu 5 Jahren verurteilt, 1998 Urteilsverlängerung um 2 Jahre infolge des Protests vom 4. Mai, Gesamturteil 7 Jahre.
  36. Thupten Yeshi, 42, Kreis Meldrogungkar, Bauer, festgenommen am 6. Juli 1992, wegen "Kooperation mit Demonstranten" zu 15 Jahren verurteilt.
  37. Ugyen Tashi, 53, Nomade, Kreis Pashoe, Chamdo, am 28. August 1995 festgenommen, wegen mutmaßlicher Mittäterschaft bei einem Bombenattentat in Lhasa zu 9 Jahren verurteilt.
  38. Yeshi Jinpa, Laienname Pema Samdup, 28, Kreis Lhoka, Kloster Sungrabling, am 28. Juni 1993 von einem "Arbeitsteam" festgenommen und zu 6 Jahren verurteilt, 1998 Urteilsverlängerung um 5 Jahre infolge des Protests vom 1. Mai, Gesamturteil 11 Jahre.
  39. Yeshi Ngawang, Laienname Migmar, 23, Kreis Lhokagongkar, Kloster Sungrabling, festgenommen am 13. März 1989, zu 5 Jahren verurteilt wegen Anbringens von Unabhängigkeitspostern, 1993 Urteilsverlängerung um 9 Jahre wegen "Weitergabe von Staatsgeheimnissen", in diesem Fall der Übergabe einer Liste politischer Gefangener und der Beschreibung der Haftbedingungen an seine Familie, Gesamturteil 14 Jahre.
  40. Yeshi Rabgyal, Laienname Bagdro, 28, Kreis Meldrogungkar, Kloster Gaden, festgenommen am 7. Mai 1996, wegen seines Protestierens gegen ein Verbot von Dalai Lama Bildern zu 15 Jahren verurteilt.
  41. Yonten Gyalpo, Laienname Tenzin Norbu, 29, Kreis Meldrogungkar, Kloster Gaden, festgenommen am 9. Mai 1996, wegen Aufbegehrens gegen das Verbot von Dalai Lama Bildern zu 12 Jahren verurteilt.
  42. Karma Dawa, alias Kadar, 33, Gonjo, Präfektur Chamdo, nicht-politischer Häftling, 1995 festgenommen und zu 13 Jahren verurteilt, Auslöser der Demonstration vom 1. Mai 1998, Einzelhaft und Urteilsverlängerung um 9 Jahre, Gesamturteil 22 Jahre, wurde nicht, wie bisher berichtet, erschossen oder hingerichtet.
  43. Lodroe Gyatso, 32, Bühnenkünstler von der Theatergesellschaft des Distrikts Sog, festgenommen am 17. Januar 1993, als nicht-politischer Häftling zu 15 Jahren verurteilt, 1995 Urteilsverlängerung um 6 Jahre wegen "Rebellion zum Sturz der Regierung und Spaltung des Mutterlandes", derzeit insgesamt 21 Jahre. Am 4. März 1995 rannte Lodroe Gyatso um das Gefängnisgelände und rief Unabhängigkeitsparolen, verteilte Flugblätter und hängte Plakate auf, die er dann noch laut vorlas, damit alle sie hören sollten. Er wurde daraufhin einen Monat lang verhört und sollte hingerichtet werden. Mithäftlingen gelang es, diese Nachricht an "Voice of America" durchzuschmuggeln, worauf die UNO einen Eilappell an China richtete. Infolge der im Gefängnis erlittenen Misshandlungen soll Lodroe Gyatso gegenwärtig unter physischen und mentalen Gesundheitsstörungen leiden.

Teil 8

Weibliche Häftlinge im Drapchi Gefängnis

Neue und alte rukhag #3

  1. Che Che, 28, Kreis Phenpo Lhundrup, Kloster Gyabra, am 15. Februar 1995 festgenommen, wegen Teilnahme an einer Demonstration in Lhasa zu 5 Jahren verurteilt, 1998 Urteilsverlängerung um 2 Jahre infolge Beteiligung an den Protesten vom Mai, Gesamtstrafe 7 Jahre.
  2. Chogdrup Dolma, Laienname Namdrol, 29, Kloster Gyabra, am 15. Februar 1995 festgenommen, zu 6 Jahren verurteilt wegen Teilnahme an einer Demonstration in Lhasa, 1998 Urteilsverlängerung um 5 Jahre infolge Beteiligung an den Protesten vom Mai, Gesamtstrafe 11 Jahre.
  3. Dolma Tsamchoe, 59, Bäuerin, Kreis Meldrogunkgar, festgenommen am 23. April 1993 wegen einer Unabhängigkeitsdemonstration, zu 8 Jahren verurteilt.
  4. Gyaltsen Dolkar, Laienname Dawa, 23, Kreis Meldrogungkar, Kloster Garu, festgenommen am 21. August 1990, zu 4 Jahren verurteilt wegen Teilnahme an einer Demonstration in Lhasa, 1993 Urteilsverlängerung um 8 Jahre wegen Aufnahme der Freiheitslieder, derzeit insgesamt 12 Jahre.
  5. Jamdrol, 26, Kreis Phenpo Lhundrup, Kloster Gyabra, festgenommen am 15. Februar 1995, wegen Teilnahme an einer Demonstration in Lhasa zu 7 Jahren verurteilt, 22 Monate lang in einer Einzelhaftzelle eingeschlossen.
  6. Jangchup Dolma, Laienname Palkyi, 29, Kreis Damshung, Kloster Galo, am 28. Februar 1995 festgenommen, wegen Teilnahme an einer Demonstration in Lhasa zu 5 Jahren verurteilt, 1998 Urteilsverlängerung um 5 Jahre infolge der Mai Proteste, mit insgesamt 10 Jahren ist sie derzeit die weibliche Gefangene mit der längsten Strafe in der neuen rukhag #3.
  7. Jigme Yangchen, Laienname Yangchen, 33, Distrikt Lhoka, Kloster Shugseb, festgenommen am 1. Oktober 1990, wegen Teilnahme an einer Demonstration zu 7 Jahren verurteilt, 1993 Urteilsverlängerung um 5 Jahre wegen Aufnahme der Freiheitslieder, derzeit insgesamt 12 Jahre.
  8. Lhundrup Wangmo, 65, Lhasa, am 20. August 1998 festgenommen und zu 4 Jahren verurteilt.
  9. Migmar, 37, Tselguthang, Lhasa, Angestellte im Fernmeldeamt, festgenommen im Januar 2001, wegen Anschauens eines Videos des Dalai Lama zu 6 Jahren verurteilt.
  10. Namdrol Lhamo, Laienname Nyidrol, 28, Rinpung, Shigatse, Kloster Tashi Choeling, festgenommen am 12. Mai 1992, wegen Teilnahme an einer Demonstration in Lhasa zu 6 Jahren verurteilt, 1993 Urteilsverlängerung um 6 Jahre wegen Aufnahme der Freiheitslieder, derzeit insgesamt 12 Jahre.
  11. Ngawang Dolma, Laienname Jampa, 24, Kreis Phenpo Lhundrub, Kloster Gyabra, festgenommen am 15. Februar 1995, wegen Teilnahme an einer Demonstration in Lhasa zu 7 Jahren verurteilt.
  12. Ngawang Choekyi, Laienname Yeshi, 28, Kreis Meldrogungkar, Kloster Samdrup Dolma Lhakhang, festgenommen am 14. Mai 1992, wegen Teilnahme an einer Demonstration in Lhasa zu 5 Jahren verurteilt, 1993 Urteilsverlängerung um 8 Jahre wegen Aufnahme der Freiheitslieder, derzeit insgesamt 13 Jahre.
  13. Ngawang Choezom, Laienname Pasang Lhamo, 30, Kreis Toelung Dechen, Kloster Chubsang, festgenommen am 21. März 1992, zu 5 Jahren verurteilt wegen Teilnahme an einer Demonstration in Lhasa, 1993 Urteilsverlängerung um 6 Jahre wegen Aufnahme der Freiheitslieder, derzeit insgesamt 11 Jahre.
  14. Ngawang Sangdrol, Laienname Rigchog, 24, Lhasa, Kloster Garu, festgenommen am 17. Juni 1992, wegen Teilnahme an einer Demonstration in Lhasa zu 3 Jahren verurteilt, im Oktober 1993 Urteilsverlängerung um 6 Jahre wegen Aufnahme der Freiheitslieder, im Juli 1996 Urteilsverlängerung um 8 Jahre wegen Beteiligung an einem Protest in ihrer rukhag, dritte Urteilsverlängerung um 4 Jahre infolge der Proteste vom Mai 1998, derzeit insgesamt 21 Jahre.
  15. Ngawang Tsamdrol, Laienname Deckyi Wangmo, 28, Kreis Toelung Dechen, Kloster Samdrup Dolma Lhakhang, festgenommen am 14. Mai 1992, zu 5 Jahren verurteilt wegen Teilnahme an einer Demonstration in Lhasa, 1993 Urteilsverlängerung um 5 Jahre wegen Aufnahme der Freiheitslieder, derzeit insgesamt 10 Jahre.
  16. Nyima Choedon, 30, Betreuerin, Gyaltso Waisenhaus Lhasa, festgenommen am 30. August 1999, zu 3 Jahren verurteilt.
  17. Nyima Dolma, alias Ngawang Dolma, 29, Kreis Phenpo Lhundrup, Kloster Garu, festgenommen am 16. Juni 1999, wegen Anbringens von Unabhängigkeitsplakaten zu 3 Jahren verurteilt.
  18. Pema Tsomo, Laienname Tasang, 28, Kreis Nyemo, Kloster Takchen, festgenommen am 16. November 1994, wegen Anklebens von Unabhängigkeitspostern in ihrem Dorf zu 7 Jahren verurteilt.
  19. Phuntsok Nyidon, Laienname Tseten Wangmo, 30, Kreis Phenpo Lhundrup, Kloster Michungri, festgenommen am 14. Oktober 1989, wegen Teilnahme an einer Demonstration in Lhasa zu 9 Jahren verurteilt, 1993 Urteilsverlängerung um 8 Jahre wegen Aufnahme der Freiheitslieder, derzeit insgesamt 17 Jahre.
  20. Rigzin Choekyi, Laienname Yangzom, 25, Lhoka, Kloster Shugseb, festgenommen am 28. August 1990, wegen Teilnahme an einer Demonstration in Lhasa zu 7 Jahren verurteilt, 1993 Urteilsverlängerung um 5 Jahre wegen Aufnahme der Freiheitslieder, derzeit insgesamt 12 Jahre.
  21. Tenzin Thupten, Laienname Dawa Yangkyi, 23, Kreis Meldrogungkar, Kloster Michungri, festgenommen am 21. August 1990, zu 5 Jahren verurteilt wegen Teilnahme an einer Demonstration in Lhasa, 1993 Urteilsverlängerung um 9 Jahre wegen Aufnahme der Freiheitslieder, derzeit insgesamt 14 Jahre.
  22. Thupten Jungne, Laienname Chime Dolkar, 25, Kreis Phenpo Lhundrup, Kloster Gyabra, festgenommen am 15. Februar 1995, wegen Teilnahme an einer Demonstration in Lhasa zu 7 Jahren verurteilt.
  23. Tseten Dolma, 36, Bäuerin, Kreis Nyemo, festgenommen am 9. Juli 1996, wegen Anklebens von Unabhängigkeitspostern zu 7 Jahren verurteilt.
  24. Tseten Dolkar, 28, Kreis Phenpo Lhundrup, Kloster Nakkar, im August 1995 festgenommen, wegen einer Unabhängigkeitsdemonstration in Lhasa zu 6 Jahren verurteilt.
  25. Tsondru Wangmo, Laienname Kalsang Dolma, 36, Kreis Nyemo, Kloster Takchen, festgenommen am 25. November 1994, wegen Anklebens von Unabhängigkeitspostern zu 7 Jahren verurteilt.
  26. Yeshi Palmo, 21, Kreis Phenpo Lhundrup, Kloster Reting Samtenling, festgenommen am 1. Januar 1997 und zu 6 Jahren verurteilt.

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