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Januar 2005

Tibetan Centre for Human Rights and Democracy (TCHRD)
Top Floor, Narthang Building, Gangchen Kyishong, Dharamsala 176215, H.P.
phone +91 1892 223363 / 229225, fax: +91 1892 225874, e-mail: dsala@tchrd.org, www.tchrd.org




Kapitel Information
Jahresbericht über Menschenrechtsverletzungen in Tibet 2004

D. Bürgerliche und politische Rechte

Kapitel II. Das Recht auf Information

  

  • Einführung
  • Das Recht auf Übermittlung von Information
  • Informationsrecht versus Staatssicherheit
  • Überwachung von Telefon und Textbotschaften
  • Veröffentlichungsverbot
  • Das Recht, sich zu informieren
  • Sprachbarrieren
  • Informationssperre
  • AIDS wird wissentlich ignoriert
  • Manipulation von Tatsachen und Zahlen
  • Das Recht, Information zu suchen
  • Kontrolle durch den Staat und Zensur des Internets
  • Zugang zu Information
  • Schlußbemerkung

Einführung

Der einzelne Bürger kann seine Rechte nur dann einfordern, wenn er sich ihrer bewußt ist. Andererseits kann ein solches Bewußtsein nur dann entstehen, wenn  Informationen in ausreichendem Maß zugänglich sind und auch verbreitet werden. Das Recht auf Information ist sozusagen das Fundament einer Reihe weiterer wichtiger Rechte. Zum Beispiel verleiht es dem Recht auf Partizipation erst seine Bedeutung – dieses wurde wiederum als wesentlich für die Verwirklichung des Rechts auf Entwicklung genannt.

1946 legte die Vollversammlung der UNO in ihrer allerersten Sitzung fest:

"Die Freiheit der Information ist ein fundamentales Menschenrecht, sie ist der Prüfstein für alle Freiheitsrechte, denen die Vereinten Nationen verpflichtet sind"… "Die Freiheit der Information beinhaltet das Recht, Nachrichten überall und zu aller Zeit ohne Einschränkung zu sammeln, weiterzugeben und zu veröffentlichen. Als solches ist sie ein wesentlicher Faktor bei jeder ernsthaften Bemühung um Frieden und Fortschritt in der Welt"[1].

Das Recht auf Information ist in zwei wesentlichen Erklärungen der Internationalen Menschenrechtscharta verankert. Sowohl der Art. 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte als auch der Art. 19 des Internationalen Abkommens über Bürgerliche und Politische Rechte (ICCPR) betonen im Rahmen des Rechts auf freie Meinungsäußerung auch das Recht, Informationen und Ideen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Der Art. 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte lautet:

"Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfaßt die Freiheit, Meinungen unangefochten zu vertreten und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten".

Der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung sagte wiederholt, daß "das Recht, Informationen zu suchen, zu empfangen und weiterzugeben, nicht nur eine logische Konsequenz der freien Meinungsäußerung ist, sondern an und für sich ein eigenes Recht darstellt". Daher bildet das Recht auf Information einen integralen Bestandteil des übergeordneten Rechts auf freie Meinung und Meinungsäußerung. Es trägt auch dazu bei, den Umfang des Rechts auf freie Meinungsäußerung zu spezifizieren und einige seiner wesentlichen Elemente besser zu definieren. In der Tat hat das Recht auf Information drei Dimensionen, die in Wechselbeziehung zueinander stehen:

1) das Recht, Informationen zu übermitteln;

2) das Recht, Informationen zu empfangen;

3) das Recht, Informationen zu suchen.

Das Recht, Informationen weiterzugeben, setzt die Existenz von freien und unabhängigen Medien und ein pluralistisches Nachrichtensystem voraus. Das Recht, Informationen zu empfangen, setzt voraus, daß alle Menschen die Möglichkeit haben, rechtzeitige, objektive und vollständige Informationen zu erhalten. Das Recht, Informationen zu suchen, beinhaltet, daß der Zugang zu öffentlichen Aufzeichnungen und Dokumenten und zu allen anderen Informationsquellen frei sein muß.

Inwieweit die Bürger ihr Recht auf Information wahrnehmen können, hängt von dem Grad der Kooperation und Bereitwilligkeit des jeweiligen Staates ab. Dieser sollte positive Maßnahmen ergreifen, damit alle Schichten der Gesellschaft ohne Unterscheidung ethnischer Zugehörigkeit, Sprache, Religion oder Geschlecht objektive, vollständige und rechtzeitige Informationen erhalten. Außerdem sollte der Staat nicht in den freien Austausch und die Weitergabe von Informationen eingreifen und den einzelnen Bürgern nicht den Zugang zu Informationen verwehren, die der Öffentlichkeit frei zur Verfügung zu stehen haben.

Das Recht auf Übermittlung von Information

Die Freiheit der Fernseh- und Rundfunkübertragung

Für die große Mehrheit der Menschen in Tibet ist der Empfang von Sendungen, in erster Linie über das Radiogerät, die hauptsächliche Nachrichten- und Informationsquelle. Es ist daher außerordentlich wichtig, daß dieses Medium unabhängig ist und im Interesse der Öffentlichkeit arbeitet. In Tibet beansprucht die chinesische Regierung jedoch das Monopol für Fernsehen und Rundfunk, während sie private Sender verbietet. Es ist dies ein Verstoß gegen den Art. 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, welcher das Recht auf die Weitergabe von Informationen und Ideen durch jedwedes Verständigungsmittel garantiert.

Hierzu erklärte der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, daß staatliche Monopole für TV und Radio „nicht mehr zu rechtfertigen sind, und daß alle Länder Rahmenbestimmungen für die Lizenzerteilung sowohl an kommerzielle als auch an Gemeindesender, Erd-Übertragungssysteme mit einbegriffen, herausgeben sollten“[2].

Der Sonderberichterstatter meinte ferner, „der beste Weg, dem öffentlichen Interesse zu dienen, sei sicherzustellen, daß die größtmögliche Auswahl an Informationen und Ideen mittels Fernseh- und Radioübertragung zur Verfügung gestellt wird“, und daß „Minderheiten Zugang zu den Rundfunksendungen haben sollten. Öffentliche Sender sollten ihr Programm so gestalten, daß es allen Mitgliedern der Gesellschaft nutzt, und die für Fernseh- und Rundfunk zuständige Behörde sollte gewährleisten, daß ethnischen Minderheiten ohne irgendeine Benachteiligung Lizenzen für eigene Sender gegeben werden“[3].

In Tibet haben die Reporter, seien sie nun vom Fernsehen oder Rundfunk, jedoch keine andere Wahl, als sich genauestens an die von der Regierung herausgegebenen redaktionellen Richtlinien zu halten. Selbst die Themen, über die sie berichten, und der Blickwinkel, aus dem sie schreiben, werden gewöhnlich im voraus und in Übereinstimung mit der offiziellen Linie der Regierung festgesetzt.

Im November 2004 erzählte ein ehemaliger Rundfunkjournalist, dessen Name anonym bleiben muß, dem TCHRD ausführlich, in welcher Weise Rundfunk und Fernsehen in Tibet durch die Regierungspolitik beeinträchtigt werden:

„Jedes Jahr gibt die Regierung Anweisungen an Journalisten heraus über die Themen, die sie in den Medien bringen sollen. Diese Direktiven werden nur in Medienkreisen in Umlauf gebracht, bleiben aber sonst geheim. Anfang 2004 erhielten wir vier Direktiven: Erstens dürfen Journalisten über nichts berichten, was mit Religion zu tun hat, sie dürfen nur über die religiösen Ereignisse unter staatlicher Schirmherrschaft schreiben. Zweitens dürfen Journalisten nicht über die Aktivitäten von internationalen Stiftungen und NGOs berichten, die in den verschiedenen Gegenden Tibets tätig sind. Dieses Verbot wurde schon 2001 verhängt. Drittens dürfen Journalisten nicht über Demonstrationen oder Proteste gegen die Regierung berichten. Viertens darf nur eingeschränkt über Naturkatastrophen berichtet werden. Wenn beispielsweise eine größere Zahl von Tieren im Winter infolge starken Schneefalls umkommt, dann wird diese Nachricht, selbst wenn ein Reporter sie bereits festgehalten hat, nicht sofort gesendet. Die Information wird gekürzt und später, nachdem die Behörden bereits Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen haben, in einen anderen Zusammenhang eingebaut. Die Nachricht wird schließlich unter einem anderen Vorzeichen gesendet, es heißt dann etwa, die Kommunistische Partei und die Regierung hätten bei der Katastrophe diese oder jene Hilfsmaßnahme getroffen. Aber die Zahl der umgekommenen Tiere oder das Ausmaß der von den Nomaden erlittenen Verluste bleiben unerwähnt“[4].

Die Redaktionsfreiheit wird ferner dadurch eingeschränkt, daß in den höchsten Positionen der Rundfunk- und Fernsehanstalten Parteimitglieder sitzen. Sie üben strenge Kontrolle über die Inhalte der auszustrahlenden Sendungen aus und wachen peinlichst genau darüber, daß die Richtlinien der Regierung eingehalten werden.

“Das Genehmigungsverfahren für die einzelnen Berichte in den Sendungen ist umständlich und langwierig, weil sie für gewöhnlich wiederholt auf ihre politische Akzeptanz hin überprüft werden. Alle Berichte müssen drei Redaktionsebenen durchlaufen. Der Chef der tibetischen Nachrichtenabteilung gibt eine Meldung an den Chef der Abteilung für tibetische Sprache weiter. Dieser wiederum leitet sie weiter an einen Abteilungsleiter des tibetischen Fernsehens oder Rundfunks. Erst wenn dieser seine endgültige Zustimmung gegeben hat, kann die Nachricht schließlich gesendet werden. Wenn etwas daran politisch nicht ganz korrekt ist, trägt er die Verantwortung dafür. Die Chefredakteure sind meistens Parteimitglieder, und sie sorgen dafür, daß alle Sendungen in Übereinstimmung mit der Parteilinie sind. Der Prozentsatz von Parteimitgliedern in den diversen Medienbüros ist hoch. Die Mitgliedschaft in der Partei ist auch im Hinblick auf die Beförderung günstig“[5].

Hierzu bemerkte der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, daß die öffentlichen Fernseh- und Radiogesellschaften der Bevölkerung und nicht der Regierung oder der herrschenden Partei dienen sollten. Dies würde aber den Schutz vor politischer Einmischung erfordern, etwa durch die Einsetzung eines unabhängigen Verwaltungsrats und durch die Wahrung der journalistischen Unabhängigkeit[6].

Die Kontrolle von Rundfunk und Fernsehen durch die Behörden erstreckt sich nicht nur auf den Informationsgehalt der Berichte. Sie betrifft auch die Journalisten selbst, die ständig beweisen müssen, daß ihre Arbeit der Sache der Regierung und der Partei dient.

„Auf die Journalisten wird eine Menge Druck ausgeübt, die Politik möglichst positiv und so darzustellen, daß sie die Parteilinie reflektiert. Die Mitarbeiter bei den Medien müssen jedes Jahr einen Rechenschaftsbericht über ihre Arbeit abliefern. Ich mußte beispielsweise über den Kampf gegen den Separatismus schreiben, für dessen Berichterstattung ich zuständig war. Ich mußte erklären, inwieweit meine Berichte den Regeln unseres Büros und den Direktiven der Regierung entsprochen haben. Weiterhin wurde von mir verlangt, alle Orte aufzuzählen, die ich für meine Reportagen besucht hatte“[7].

Informationsrecht versus Staatssicherheit

Die Tatsache, daß die chinesische Regierung unter Berufung auf die nationalen Sicherheitsgesetze das Recht auf die Weitergabe von Informationen in Tibet unterbindet, bleibt ein schwerwiegendes Problem.

Im Art. 103 des chinesischen Strafgesetzes sind harte Strafen, sowohl für Personen vorgesehen, die sich zur Spaltung des Landes und Untergrabung seiner Einheit verschwören, eine Verschwörung organisieren oder planen als auch für diejenigen, die andere dazu anstiften, das Land zu spalten oder seine Einheit zu untergraben. Der Art. 105 bedroht Personen mit schweren Strafen, welche die Zerrüttung der Staatsmacht oder den Sturz des sozialistischen Systems planen, organisieren oder herbeizuführen versuchen, sowie Personen, die andere dazu anstiften, indem sie Gerüchte oder Verleumdungen verbreiten, oder zu sonstigen Mitteln greifen, um die Staatsmacht zu untergraben und das sozialistische System zu stürzen.

Nyima Tsering, 65, ein ehemaliger Mönch aus dem Kreis Gyantse, Präfektur Shigatse, TAR, war Lehrer für tibetische Sprache und buddhistische Ethik. Im Dezember 2002 wurde er vom Public Security Bureau festgenommen und im Haftzentrum des Landkreises Gyantse festgehalten, weil er angeblich Literatur verteilt hatte, in der die Unabhängigkeit Tibets befürwortet wurde. Sechs Monate später, im Juni 2003, verurteilte ihn das Volksgericht Gyantse wegen „Gefährdung der Staatssicherheit“ zu fünf Jahren Gefängnis. Nyima Tsering verbüßt derzeit seine Strafe im Drapchi-Gefängnis von Lhasa[8].

Im Februar 2003 wurden Lobsang Tenphel und ein weiterer Tibeter aus dem Distrikt Kardze im Zusammenhang mit den Vorwürfen gegen Tulku Tenzin Delek und Lobsang Dhondup festgenommen. Wie verlautet, sei der einzige Grund für die Verhaftung dieser beiden Verwandten von Tenzin Delek der gewesen, daß sie Informationen über den Tulku und Lobsang Dhondup an die Außenwelt gegeben hätten. Im September 2003 wurde Lobsang Tenphel der Weitergabe von Informationen über Tenzin Delek und Lobsang Dhondup für schuldig befunden und vom Mittleren Volksgericht von Kardze zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Er verbüßt derzeit seine Strafe im Gefängnis von Ngaba, Provinz Sichuan.

In Bezug auf die Einschränkungen des Rechtes auf die Weitergabe von Informationen, die von einem Staat aus Gründen der nationalen Sicherheit vorgenommen werden können, verabschiedete eine Gruppe von Experten für Völkerrecht, nationale Sicherheit und Menschenrechte im Oktober 1995 ein Grundsatzpapier, das auch als die „Johannesburger Prinzipien“ bezeichnet wird. Artikel 1.1 lautet:

„Jede Einschränkung der Meinungsäußerung oder der Informationsvermittlung muß gesetzlich vorgeschrieben sein. Das Gesetz muß einsehbar, eindeutig, eng umschrieben und exakt formuliert sein, damit der der einzelne Bürger genau weiß, ob eine bestimmte Handlung rechtswidrig ist oder nicht“[9].

Im Artikel 2 heißt es: „Einschränkungen, die mit der nationalen Sicherheit zu rechtfertigen versucht werden, sind nicht zulässig, es sei denn ihr tatsächlicher Zweck und ihre nachweisbare Wirkung seien der Schutz der Existenz eines Landes oder seiner territorialen Integrität vor Anwendung oder Androhung von Gewalt, oder seiner Fähigkeit auf Androhung und Anwendung von Gewalt zu reagieren, erfolge diese nun von außerhalb, etwa durch eine militärische Bedrohung, oder von innen, etwa durch die Aufwiegelung zum gewaltsamen Sturz der Regierung. [...] Insbesondere sind Einschränkungen, die auf Grund der nationalen Sicherheit zu rechtfertigen versucht werden, nicht legitim, wenn ihr tatsächlicher Zweck oder ihre nachweisbare Wirkung die ist, Interessen zu schützen, die nichts mit der nationalen Sicherheit zu tun haben – etwa eine Regierung vor Verlegenheit oder vor der Entlarvung ihres Fehlverhaltens zu schützen, oder um Informationen über die Arbeitsweise ihrer öffentlichen Institutionen zu verheimlichen oder um eine besondere Ideologie abzuschirmen oder um Arbeiterunruhen zu vertuschen“[10].

Überwachung von Telefon und Textbotschaften

Die Behörden überwachen immer häufiger sowohl Inlands- als auch Auslandsgespräche von Tibetern. Insbesondere sind davon Mönche und Nonnen betroffen, die ins Ausland telefonieren. Im Juli 2004 wies die Zentralregierung in Peking verschiedene Behörden in der TAR an, Anrufe von Mönchen aus ihren Klöstern nach Indien, bzw. aus Indien kommende Anrufe verstärkt abzuhören[11].

Im August 2004 wurde berichtet, daß Gespräche, die Exiltibeter mit ihren Verwandten in Tibet führen, besonders  wenn diese im Kloster leben, abgehört werden. Die Tibeter mahnten ihre Verwandten und Freunde im Exil, auf keinen Fall bei ihren Anrufen über politische Themen zu sprechen. Ein Tibeter, dessen Name nicht genannt werden kann, berichtete, die Sicherheitspolizei habe einen seiner Verwandten in Tibet zur Rede gestellt, weil er in Indien angerufen hatte. Seitdem stehen die beiden kaum noch in Verbindung miteinander.

Der staatlichen Nachrichtenagentur Xinhua zufolge haben die Behörden nun auch die technischen Möglichkeiten, um die Textnachrichtenübermittlung auf Mobiltelefonen (SMS = Short Message Service) zu kontrollieren. Dieses Kontrollsystem wurde angeblich entwickelt, um „SMS von pornographischen, obszönen und betrügerischen Inhalten“ zu säubern. Die Organisation „Reporter-ohne-Grenzen“ in Paris sagte jedoch, die Überwachung habe auch den Zweck, bei Mobiltelefonen ein Auge auf abweichlerische politische Inhalte zu werfen[12].

Die Überwachung privater Telefongespräche und des Informationsflusses durch diese Systeme stellen einen eindeutigen Verstoß gegen die Art. 12 und 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte dar, die da lauten: „Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, sein Heim oder seinen Briefwechsel ausgesetzt werden“ und „Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung“.

Außerdem wies der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung darauf hin, daß Briefe und Privatgespräche genau in den Bereich fallen, der durch den Art. 19 des Internationalen Abkommens über Bürgerliche und Politische Rechte (ICCPR) geschützt wird.

Veröffentlichungsverbot

Am 9. April 2000 strahlte das staatliche Fernsehen “Tibet TV“ eine Liste von Veröffentlichungen aus, die von den Behörden verboten wurden, weil sie eine potentielle Bedrohung für die Einheit des Landes darstellen. Das Verbot der Regierung betrifft „Veröffentlichung, Herstellung, Druck, Photokopieren, Verteilen oder Anpreisen von […] reaktionärem Propagandamaterial, in dem die Dalai Clique Unabhängigkeit für Tibet fordert und die soziale Stabilität und ethnische Einheit untergraben werden“[13].

Die chinesischen Behörden verfolgen Tibeter nicht nur wegen der versuchten Einfuhr von verbotener Literatur oder Audio- und Videokassetten über den politischen Aspekt der Tibetfrage strafrechtlich, sondern schon wegen des bloßen Besitzes von erbaulichem Druck- oder Hörmaterial mit religiösen Belehrungen des Dalai Lama.

Am 21. Dezember 2004 wurde Phuntsok Tsering, ein 24 Jahre alter Mönch aus dem Kloster Dhargyeling in der Ortschaft Mangpo, Kreis Lhatse, Präfektur Shigatse, nur aus dem Grund festgenommen, weil er ein Buch mit Lehren des Dalai Lama besaß. Wie ein Flüchtling erzählte, wurde er im Haftzentrum von Shigatse inhaftiert[14].

Am 11. April 2003 wurden Kunchok Choephel Labrang und Jigme Jamtruk, zwei Mönche aus dem Kloster Labrang Tashikyil im Kreis Sangchu, Provinz Gansu, von Polizisten des dortigen Public Security Bureau festgenommen, weil während einer Razzia in den Quartieren der Mönche Broschüren mit Reden des Dalai Lama gefunden worden waren. Der Verbleib von Kunchok Choephel Labrang, Mitte dreißig, ist nicht bekannt. Der andere Mönch, Jigme Jamtruk, wurde nach dreizehn Tagen Haft auf die Leistung einer Kaution hin freigelassen[15].

Am 9. September 2001 hörte Jamphel Gyatso, ein 35-jähriger Mönch aus dem Dorf Phu im Kreis Lhatse, in seinem Zimmer im Kloster Sera gerade ein Tonband mit Belehrungen des Dalai Lama, als Sicherheitsbeamte hereinstürmten und die Tonbänder beschlagnahmten. Sie brachten ihn zuerst zur Vernehmung ins Public Security Bureau nach Lhasa, später wurde er in die Gutsa Haftanstalt im Norden von Lhasa verlegt. Während seiner dreimonatigen Inhaftierung wurde Jamphel wiederholt und heftig geschlagen. Das Mittlere Volksgericht von Lhasa verurteilte ihn wegen Besitzes von „gegen die Regierung gerichteten Propagandamaterials“ zu zwei Jahren Gefängnis und Aberkennung seiner politischen Rechte für ein Jahr. Jamphel verbüßte seine Strafe im Drapchi Gefängnis, wo er gezwungen wurde, den politischen Indoktrinierungssitzungen beizuwohnen. Nach Verbüßung seiner Gefängnisstrafe wurde er am 8. August 2003 entlassen[16].

Im November 2000 wollte Samten, ein 38-jähriger Mönch, der 1992 ins Exil gegangen war und im Kloster Drepung in Südindien studiert hatte, nach Tibet zurückreisen, um seine Verwandten zu besuchen. Er hatte 18 Videokassetten über Tibet und 150 Bilder Seiner Heiligkeit, des Dalai Lama, dabei, die er an seinem Heimatort verteilen wollte. Am 11. Dezember 2000 brachen Beamte des Public Security Bureau von Lhasa in sein Zimmer ein und nahmen ihn wegen des Besitzes des genannten Materials fest. Er wurde in eine nahegelegene Polizeistation gebracht, wo er wiederholt gefoltert und mißhandelt wurde. Danach kam er in das PSB-Haftzentrum der TAR und einen Monat später wurde er zur „Umerziehung-durch-Arbeit“ in die 10 km westlich von Lhasa gelegene Strafanstalt Trisam transferiert. Nach drei Jahren wurde Samten am 11. Dezember 2003 entlassen. Er mußte sich auch weiterhin an seinem Wohnort allwöchentlich beim PSB melden und eine Erklärung unterschreiben, daß er fortan nicht mehr politisch aktiv sein würde[17].

Außer daß sie sogenanntes „reaktionäres Propagandamaterial“ verbieten, zensieren die chinesischen Behörden auch routinemäßig Schriftsteller, die den Dalai Lama in ihren Werken positiv erwähnen, weil dies eine Abweichung von der offiziellen Linie darstellt, der zufolge er abgewertet werden sollte.

Im Oktober 2004 kamen die Einheitsfrontabteilung und die Verlagsaufsicht zu dem Schluß, das „Tibettagebuch“ der bekannten tibetischen Schriftstellerin Woeser, das von der Geschichte Tibets, den berühmten Persönlichkeiten und den Sitten und Gebräuchen der Bewohner handelt, weise „politische Irrtümer“ auf, weil der Dalai Lama positiv dargestellt werde. Das Werk wurde daraufhin vom Amt für Verlagswesen der Provinz Guangdong verboten, während der Verlagschef und der Herausgeber des Buches zur Rechenschaft gezogen wurden. Darüber hinaus verlor Woeser ihre Stelle, ihre ehemalige Arbeitseinheit warf sie aus ihrer Wohnung hinaus und strich ihre Kranken- und Rentenversicherung. Sie durfte auch keinen Paß beantragen, um das Land zu verlassen. Ihre Arbeitseinheit, die Tibetische Kulturgesellschaft, beauftragte ein besonderes Komitee damit, eine „Korrektur des Denkens“ bei ihr zu bewirken[18].

In Bezug auf die Zensurpraxis der chinesischen Regierung betonte der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung: „Es muß insbesondere dafür gesorgt werden, daß Schriftsteller, Dichter, Journalisten und Publizisten nicht durch Zensur oder andere Methoden eingeschüchtert oder daran gehindert werden, ihre Ansichten in ihren Schriften zum Ausdruck zu bringen […][19].

Das Recht, sich zu informieren

Informationsmonopol

Dem UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung zufolge ist eine der besten Garantien für die Geltendmachung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit das Vorhandensein von unabhängigen, sowohl elektronischen als auch gedruckten, Medien mit einer breiten Eigentumsstreuung, sowie ein Maximum an Selbstregulierung und ein Minimum an staatlicher Einmischung[20].

In Tibet jedoch beansprucht die chinesische Regierung das Monopol über die Information und ihre Verbreitung. Abgesehen von der totalen Kontrolle der Radio- und Fernsehsendungen, übt die Regierung ihre Autorität auch auf die Presse aus, die so etwas wie ein „Sprachrohr“ der Kommunistischen Partei ist.

Beispielsweise ist es Aufgabe der Parteiausschüsse, geeignete Kader als Vertreter der Regierung für die leitenden Positionen bei den Zeitungen zu ernennen. Zeitungen, die nicht direkt von einem Parteiorgan herausgegeben werden, unterliegen dennoch der Kontrolle durch die Partei und den Direktiven ihrer Propaganda-Abteilung. Das Presse- und Informationsbüro, das für die tägliche Kontrolle der Zeitungen auf Lokalebene zuständig ist, muß sich an die Entscheidungen der Propaganda-Abteilung der Partei halten.

„Tibet Daily“, die führende Zeitung und zugleich das offizielle Blatt des Parteikomitees der TAR, definiert seinen Sinn und Zweck wie folgt:

„Tibet Daily ist das Sprachrohr des Parteikomitees, der Regierung und des Volkes von Tibet, zugleich ist es ein wichtiges Massenpropagandamittel in unserer Region. Unter der Führung des Parteikomitees der TAR treten wir entschieden für die korrekte Ausrichtung der öffentlichen Meinung ein, wir sind bestrebt, die Linie der Partei, ihre leitenden Prinzipien und ihre Politik zu verbreiten – getreu unserer Rolle als Brückenbauer, denn wir versuchen die Partei und die Regierung dem Volk nahezubringen, und sind uns stets unserer Verantwortung der Partei, dem Land und der breiten Volksmasse gegenüber bewußt und bemüht, die Grundsätze und die Politik der Partei und der Regierung den Volksmassen auf schnelle, genaue und umfassende Weise zu vermitteln […]“[21].

Diese Erklärung und die Aufzählung der Ziele steht in deutlichem Widerspruch zu zwei wichtigen Grundsätzen, die wenn sie unterstützt und respektiert werden, dem Recht auf objektive, vollständige und rechtzeitige Information Geltung verschaffen: Zum einen haben staatseigene Medien die Verantwortung, über alle Aspekte des Lebens einer Nation zu berichten und Einblick in eine Vielfalt von Ansichten zu geben. Zum anderen dürfen staatseigene Medien nicht von einer politischen Partei als deren Kommunikations- oder Propaganda-Organ mißbraucht werden oder sich unter Ausschluß aller anderen Parteien und Gruppierungen zum Anwalt der Regierung machen[22].

Sprachbarrieren

Chinesisch ist die in ganz Tibet in den Medien vorherrschende Sprache. Dies hat zur Folge, daß Tibeter, die kein Chinesisch verstehen, von vorneherein im Nachteil und vom Empfang wesentlicher Informationen ausgeschlossen sind. Ein ehemaliger Lehrer aus der Ortschaft Chabcha in Qinghai erzählte dem TCHRD:

„Das Qinghai TV strahlt sein Programm 24 Stunden am Tag auf Chinesisch aus. Es gibt jedoch nur einen 90minütigen Programmeinschub auf Tibetisch, und zwar täglich von 17.00 bis 18.30 Uhr, wobei die ersten 15 Minuten für Nachrichten reserviert sind. Dieser Zeitpunkt ist für das Hören der Nachrichten recht ungünstig, weil die Leute gewöhnlich bis 17 Uhr arbeiten. Die chinesischen Nachrichten kommen um 19 Uhr, wenn jedermann zu Hause sitzt. Hinzugefügt werden muß, daß die tibetischen Nachrichten einen Tag nach denselben Nachrichten auf Chinesisch gesendet werden. Seit 1995 haben viele Tibeter, darunter auch Dorfvorsteher, wiederholt an die Provinzregierung von Qinghai appelliert, die Sendezeit für das tibetische Programm auszuweiten, aber bislang haben die Behörden auf ihre  Bitten immer nur negativ reagiert“[23].

Darüber hinaus wird die Produktion von tibetischsprachigen Programmen für die Medien in ganz Tibet vernachlässigt. In der Tat sind 80 bis 90 % der täglichen 90minütigen tibetischen Sendezeit im Qinghai-TV nichts weiter als eine Übersetzung der ursprünglichen chinesischen Version. Ein früherer tibetischer Journalist bestätigte dies dem TCHRD:

„Ein weiterer Nachteil ist, daß es bei der Fernsehabteilung von Qinghai keine Tibeter in höheren Positionen gibt. Die Behörden, die für die Genehmigung der Nachrichten in chinesischer Sprache  zuständig sind, verstehen kein Tibetisch. Es gibt keine Regelung, um tibetische Nachrichten direkt zu senden. Sie müssen zuerst übersetzt und dann auf Chinesisch ausgesandt werden. Nach ihrer Freigabe werden sie dann ins Tibetische rückübersetzt und am nächsten Tag ausgesandt“[24].

Informationssperre

Radio Free Asia (RFA) und Voice of America (VOA) in den USA, sowie Voice of Tibet (VOT) in Indien sind die drei wichtigsten Radiosender, die Programme auf Tibetisch ausstrahlen. China betrachtet diese Radiosendungen aus dem Ausland als einen böswilligen Angriff auf sein Informationsmonopol und als Einmischung in seine inneren Angelegenheiten. Daher greifen die Behörden zu verschiedenen Methoden, um es den Tibetern unmöglich zu machen, Radiosendungen aus dem Ausland zu empfangen. Sie versuchen ständig, die Sendungen von Voice of America zu stören, indem sie chinesische Programme auf derselben Frequenz senden[25]. In der Präfektur Kardze gaben sie Rundfunkgeräte mit einer festen Bandbreite an die Bevölkerung aus. Kunsang, ein 22 Jahre alter Student aus der Präfektur Kardze, erzählte dem TCHRD:

„In unserem Dorf erklärte man uns, statt unserer alten Radioempfänger bekämen wir neue und bessere. Viele Leute nahmen das Angebot freudig an und tauschten ihre alten Geräte gegen die neuen, vom Staat unentgeltlich verteilten aus. Aber als wir die neuen Empfänger einschalteten, konnten wir Radio Free Asia und Voice of America nicht mehr hören“[26].

Im Distrikt Pemba, Präfektur Chamdo, haben die chinesischen Behörden eigens Funktürme errichtet, um die besagten Sender zu blockieren. Dorjee, ein tibetischer Nomade aus dem Kreis Pemba, Präfektur Chamdo, berichtete dem TCHRD:

„2002 ließ die Kreisverwaltung bei uns riesige Funkmasten errichten. Seitdem können wir Voice of America nicht mehr hören. Die Leute an unserem Ort geben den neuen Funktürmen die Schuld daran“[27].

Das TCHRD erhielt Kenntnis davon, daß ähnliche Funktürme auch in Peding, einer Gegend südöstlich von Lhasa, und im Distrikt Ngaba, Präfektur Tsolho, Qinghai, aufgestellt wurden.

AIDS wird wissentlich ignoriert

AIDS hat bereits epidemische Züge in China angenommen und weite Teile des Landes erfaßt. Dem Vizepräsidenten der China Foundation of Human Rights Development (CFHRD), Yang Zhengquan, zufolge wurden schon aus allen 31 Provinzen des Landes AIDS-Fälle gemeldet[28]. Die Statistiken der Vereinten Nationen setzen die Anzahl von Menschen in China, die an HIV/AIDS erkrankt sind, auf 800.000 bis eineinhalb Millionen an, wobei diese Zahl bis 2010 auf 10 Millionen schnellen könnte, falls der gegenwärtige Trend anhält[29].

Die Anfangsphase dieser Epidemie verläuft in China ebenso, wie man es in anderen asiatischen Ländern festgestellt hat, wo sich die Infektion von Bevölkerungsgruppen mit hohem Risiko auf solche mit geringerem ausbreitete. Obwohl anzunehmen ist, daß China noch im Anfangsstadium der HIV/AIDS Epidemie steckt, besteht große Sorge, daß die HIV-Infektion bald die ländliche Bevölkerung erfassen könnte. Und damit könnte sich die Krankheit auch auf die ländlichen Gebiete Tibets ausbreiten. Außerdem besteht die Gefahr, daß die Verbreitung von HIV/AIDS auf dem Hochplateau noch durch die ständig wachsende Zahl von Han-Chinesen, die aus den Nachbarprovinzen nach Tibet einwandern, beschleunigt wird.

Da bisher weder ein Impfstoff noch ein wirksames Heilmittel gegen AIDS entwickelt wurden, kann die Epidemie nur besiegt werden, wenn die Bevölkerung in genügendem Maße informiert wird, denn im Hinblick auf Prävention und Behandlung ist Aufklärung wesentlich.

2002 revidierten das Büro der UN-Menschenrechtskommission (OHCHR) und UNAIDS ihre Richtlinie 6 über vorbeugende Maßnahmen, Behandlung, Pflege und Unterstützung, die der Bevölkerung zugänglich gemacht werden sollten. Die Richtlinien 6 und 9 in ihrer revidierten Fassung handeln von der großen Bedeutung der Informations- und Aufklärungsprogramme, die sie in Zusammenhang mit den Menschenrechten bringen. Richtlinie 6 lautet:

„Die Einzelstaaten sollten per Gesetz festlegen, daß die Bevölkerung über den HI-Virus aufgeklärt werden muß und daß ihr allerorts Mittel zur Prävention und medizinische Versorgung zur Verfügung gestellt werden müssen… Die Einzelstatten sollten die notwendigen Maßnahmen ergreifen, damit alle Einwohner Zugang zu Artikeln von guter Qualität, den Diensten und Informationen über die Prävention und die Behandlung von HIV/AIDS haben, sowie zu Beistand und Betreuung im Falle einer Erkrankung“[30].

Und die Richtlinie 9 lautet: „Die Einzelstaaten sollten kreative Aufklärungs-, Trainings- und Medienprogramme fördern, die eigens entworfen wurden, damit die bei HIV/Aids oftmals in der Umgebung der Erkrankten beobachtete Haltung von Diskriminierung und Stigmatisierung in Verständnis und Akzeptanz umgewandelt werde“.

Die chinesische Regierung hat bislang keine nennenswerten Maßnahmen ergriffen, um der Öffentlichkeit in ausreichendem Maße Informationen über die Übertragung und Prävention von AIDS anzubieten. Yang Zhengquan, der Vizepräsident der China Foundation for Human Rights Development (CFHRD), erklärte, daß die Berichterstattung über AIDS immer noch minimal und oberflächlich sei[31].

Tashi, ein Geschäftsmann aus Lhasa, der häufig auf dem Land unterwegs ist, erzählte dem TCHRD 2004: „In Lhasa begehen die Leute den Welt-Aids-Tag. Dort sind sie gewöhnlich über AIDS und andere ansteckende Krankheiten aufgeklärt, in den ländlichen und entlegenen Gebieten ist der Kenntnisstand aber sehr gering, und in den Dörfern hat kaum jemand etwas von AIDS gehört“[32].

Dorjee, der früher in Tsolho in der Provinz Qinghai wohnte, bestätigte dem TCHRD:

„Die Leute in den Dörfern wissen nichts über die Immunschwächekrankheit. Ob es in der Präfektur Tsolho AIDS-Fälle gibt, ist mir nicht bekannt. Nicht nur in den Dörfern, auch in größeren Städten wissen die Leute nichts von AIDS. Es gibt keinerlei Aufklärung über gesundheitliche Fragen, auch nicht über AIDS. Von dieser Krankheit erfuhr ich erst durch das Fernsehen nach meiner Ankunft in Lhasa. Es wurde gerade berichtet, eine Frau sei an AIDS gestorben. So hörte ich also zum ersten Mal in meinem Leben im Fernsehen, wie diese Krankheit übertragen wird“[33].

Der UN-Sonderbeauftragte für das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung wiederholte seine Auffassung, daß es im Hinblick auf eine effektive Information der Bevölkerung mittels Aufklärungsprogrammen zur Verhütung von HIV/AIDS äußerst wichtig sei, daß diese Rechte – wozu auch das Recht gehört, Informationen zu suchen, zu empfangen und weiterzugeben – wahrgenommen werden können.

Im Verlauf der letzten Jahre haben eine Reihe von Ländern exzellente Programme konzipiert, um ihre Bürger über die HIV-Infektion und deren Verhütung aufzuklären. Dazu gehört die Verbreitung von Information über die Art der Übertragung von AIDS und die Methoden zur Prävention durch die Herausgabe von Broschüren und Infoblättern. Es gibt Kampagnen, die mit Radio- und Fernsehprogrammen, Anzeigen, Videoclips, Liedern, Theaterstücken, Ausstellungen, Comicstrips etc. arbeiten und sich an besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen richten. Außerdem wurde das Thema schon in den Lehrplan der Schulen aufgenommen, es wurden Hotlines und Zentren zur individuellen Beratung eingerichtet, es wurden Webseiten mit Information über HIV/AIDS geschaffen, und es wurden bei den Aufklärungskampagnen in Schulen und medizinischen Einrichtungen Kondome verteilt. Angesichts solch lobenswerter Initiativen in anderen Ländern ist es bedauerlich, daß die chinesische Regierung bis zum heutigen Tag inaktiv blieb und keine Programme in Gang gesetzt hat, die hilfreich wären zur Verbreitung von Information über die Verhütung, Übertragung und Behandlung der HIV-Infektion.

Manipulation von Tatsachen und Zahlen

Typisch für das Regime und die Behörden der Chinesen in Tibet ist die Tendenz, Statistiken von öffentlichem Interesse zu manipulieren. Derartige Zahlen sind in den meisten Fällen unzuverlässig, weil sie nicht unbedingt die tatsächliche Lage widerspiegeln, sondern eher dem Eifer der Behörden entspringen, Zahlen zu präsentieren, die so weit wie möglich mit den im voraus festgelegten statistischen Planzielen übereinstimmen.

Hierzu erzählte ein ehemaliger tibetischer Gemeindeangestellter aus dem Distrikt Sog dem TCHRD: „Wenn die von dem örtlichen Verwaltungspersonal gelieferten Zahlen bei den Sitzungen besprochen werden, frisiert man üblicherweise die Zahlen so, daß alle zufrieden sind. Die untergeordneten Beamten versuchen sich den Rücken frei zu halten, indem sie Zahlen von der Art vorlegen, daß ihre Vorgesetzten nicht empört  reagieren“[34].

Abgesehen davon, daß sie die Statistiken manipulieren, pflegen die Behörden auch regelmäßig die Tatsachen zu entstellen: Das Resultat ist ein verzerrtes und unrealistisches Bild von den sozioökonomischen Verhältnissen des tibetischen Volkes. Diese Praxis ist bei den Verwaltungsbeamten in den untergeordneten Positionen weit verbreitet, denn ihre einzige Sorge scheint zu sein, ihren Vorgesetzten zu gefallen. Die Folge davon ist, daß die wirkliche soziale und wirtschaftliche Lage der Tibeter den hohen Funktionären verborgen bleibt. Damit bleibt praktisch ausgeschlossen, daß eine Politik konzipiert wird, die bei den vielen Problemen, denen die Tibeter gegenüberstehen, Abhilfe schaffen könnte.

Das Zeugnis eines Tibeters aus der Präfektur Tsolho, der jetzt in Dharamsala lebt, beleuchtet die Tendenz lokaler Beamter, selbst bei einer eigentlich trostlosen Lage eine optimistische Perspektive anzubieten, wann immer Vertreter höherer Instanzen zu Inspektionsbesuchen in die Dörfer kommen. Er berichtete dem TCHRD:

„2000 kam ein hoher Funktionär aus Peking zu uns, um die wirtschaftliche Lage in unserer Gegend in Augenschein zu nehmen, er war der stellvertretende Vorsitzende des Nationalen Volkskongresses. Wie es bei den Besuchen höherer Funktionäre so üblich ist, wurde sein Kommen lange vorher angekündigt. Die Behörden vor Ort machten an diesem Tag eine große Gala-Veranstaltung für die Dörfler. Diese genossen das gute Essen und ergötzten sich im Beisein der hohen Gäste an den Spielen. Danach führten die ortsansässigen Beamten die Autoritäten zu drei Haushalten unseres Dorfes, die im Vorhinein ausgewählt worden waren. Es handelte sich um die reichsten Familien in unserem Dorf. Die Hausherren erklärten den Funktionären, daß die Dorfbewohner sich dank der Kommunistischen Partei und der guten Arbeit der hiesigen Behörden nun eines sehr hohen Lebensstandards erfreuten. In Wirklichkeit herrschen in unserem Dorf aber nur in 2-3 % aller Haushalte Bedingungen wie sie die drei von den hohen Herrschaften besichtigten aufweisen. Etwa 60 % der Haushalte verfügen über ein mittleres Einkommen, und alle übrigen sind extrem arm. Diese führten die Beamten den hohen Besuchern natürlich nicht vor. Fast alle Inspektionsbesuche verlaufen so. Die Lokalbehörden halten die einfachen Leute zum Narren“[35].

Der Geschäftsmann Tashi aus Lhasa bestätigte dem TCHRD:

„Bei ihrer Berichterstattung an höhere Stellen untertreiben die Angestellten der örtlichen Verwaltung oder sie übertreiben, weil sie Angst haben, durch diese gemaßregelt zu werden. Dieses Phänomen ist schon zu einer Binsenwahrheit geworden. Während des tibetischen Neujahrfests 2004 ahmten tibetische Darsteller auf der Bühne nach, wie Dorfbeamte die Offiziellen vom Landkreis an der Nase herumzuführen pflegen. Die Geschichte handelt von einer sehr armen Familie in einem Dorf. Als die Beamten dort vom Besuch ihrer Vorgesetzten vom Landskreis erfahren, verpassen sie der armen Familie sofort ein manierliches Aussehen. An dem Besichtigungstag selbst werden Tee und Nahrungsmittel in das Haus geschafft und Kleider an die Bewohner ausgeteilt, damit der Eindruck entsteht, daß die Familie in guten Verhältnissen lebt“[36].

Das Recht, Information zu suchen

Kontrolle durch den Staat und Zensur des Internets

Dank seiner globalen, dezentralisierten, interaktiven und nicht zuletzt infrastruktur-unabhängigen Natur ist das Internet zu einem einzigartigen Kommunikationsmittel geworden. Eben diese Eigenschaften ermöglichen es ihm auch, die Barrieren zwischen den Nationen zu überwinden. Das Internet gewährt sowohl dem Einzelnen wie auch der Allgemeinheit Zugang zu Informationen in Hülle und Fülle, und es versetzt jedermann in die Lage, sich aktiv in den Kommunikationsprozeß einzubringen. Seine globale Ausdehnung und die relative Unkompliziertheit seiner Bedienung machen es auch im Hinblick auf die Förderung der Menschenrechte zu einem einzigartigen und hocheffektiven Werkzeug. Ein völlig neuer Nutzerkreis, der bisher in Sachen Menschenrechte relativ unwissend war, hat nun Zugang zu wertvollen Informationen bekommen. Das Internet kann genutzt werden, um positive Informationen, einschlägiges Wissen und Forschungsergebnisse zu verbreiten. Es kann die Menschen auch mit Fakten über Immigration und Minderheiten bekanntmachen, was wiederum den Aktionen gegen Rassismus und Diskriminierung zugute kommt, den allgemeinen Kenntnisstand erweitert, das gegenseitige Verstehen fördert und die Toleranz vermehrt.

Als er von der großen Bedeutung des Internets sprach, erklärte der frühere Präsident Jiang Zemin, daß die Mischung der herkömmlichen Wirtschaft mit der Informationstechnologie für die wirtschaftliche Entwicklung Chinas im 21. Jahrhundert ausschlaggebend sein werde.  Da Peking im Internet jedoch ein gefährliches Instrument sieht, durch das politische Informationen und Ideen frei empfangen, ausgetauscht und verbreitet werden können, messen die Behörden seiner Kontrolle und Regulierung immer größere Bedeutung bei. Der offiziellen Nachrichtenagentur Xinhua zufolge hat die Regierung Software im Wert von annähernd 1 Mio. US $ gekauft, die „eine umfassende und langfristige Überwachung“ von Computern in den Internetcafés ganz Chinas ermöglicht“[37].

Die Überwachung des Internets hat inzwischen auch Tibet erreicht, vor allem Lhasa und andere größere Städte. Die chinesischen Behörden haben ein neues Überwachungssystem eingeführt, dem zufolge Personen, die das Internet von Cybercafés aus nutzen wollen, einen gültigen Personalausweis vorlegen müssen, um eine von der Internetsicherheits-Abteilung herausgegebene „Internet Browsing Registration Card“ kaufen zu können, zu der eine individuelle Registrierungsnummer und ein separates Paßwort gehören. Dieses Internet-Überwachungssystem macht es den Behörden leicht, den Email-Verkehr eines jeden Nutzers mit der Außenwelt und die von ihm aufgerufenen Webseiten zu verfolgen. Die Internetsicherheits-Abteilung des Public Security Bureau in Lhasa hat mehrere Tibeter zur Rede gestellt, weil sie verbotene Webseiten besucht oder mit Freunden Emails ausgetauscht hatten, in denen es um politisch heikle Themen ging[38]. Früher pflegten Experten vom PSB in den Cybercafés Kontroll-Software zu installieren, anhand derer sie nachvollziehen konnten, welche Webseiten aufgerufen wurden. Mit dieser Methode war jedoch nicht herauszufinden, wer nun im einzelnen Websites besucht hatte, die auf der schwarzen Liste der Regierung stehen. Seitdem das neue System eingerichtet wurde, kann selbst noch die kürzeste ausgetauschte Information exakt nachvollzogen und auf eine individuelle Person zurückgeführt werden.

Die chinesischen Behörden setzen Filtersysteme ein, die es den Nutzern unmöglich machen, Websites mit Informationen aufzurufen, die sie als politisch brisant eingestuften. Dank der neuen Software können sie Websites ausblenden, die bestimmte Schlüsselworte enthalten, wie etwa „tibetische Unabhängigkeit“, „Dalai Lama“, „tibetische Regierung-im-Exil“, „Menschenrechte“ usw. Eine Studie, die Experten der Harvard Law School von Mai bis November 2002 durchführten, ergab, daß die chinesische Regierung den Zugang zu mehreren Websites für die Nutzer blockiert hat, die mit der Sache Tibets zu tun haben[39].

Da sich die Internet-Überwachungssysteme jedoch als relativ unzuverlässig und immer teurer erweisen, üben die Chinesen nun Druck auf die Internet-Firmen selbst aus, sich ihrer Politik zu beugen. In ihrem Wettlauf, den chinesischen Markt zu erobern, zensieren letztere sogar selbst ihre Suchmaschinen. Das populäre Internet-Portal Yahoo tauschte seine Suchmaschinen aus, um die Zensur zu erleichtern[40]. Die weithin benutzte Suchmaschine Google startete einen neuen Nachrichtendienst, der nichts veröffentlicht, was der chinesischen Regierung nicht genehm ist[41]. Die Firma Cisco Systems in den USA hat mehrere Tausend Router an die Chinesen verkauft, mit denen sie ein Online-Überwachungs-System aufbauen konnten, das „subversive“ Schlüsselworte in den Texten ausfindig macht. Die Behörden können nun auch herausfinden, wer verbotene Webseiten besucht oder „gefährliche“ Emails abgesandt hat[42].

Was die Freiheit der Verbreitung und des Empfangs von Informationen über das Internet betrifft, machte die Organization for Security and Cooperation in Europe (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa – OSCE) deutlich, daß „alle Mechanismen für das Filtern oder Blockieren von Inhalten unzulässig sind. Sämtliche Zensurmethoden, die bei den ‚klassischen Medien’ geächtet werden, dürfen auch bei den Online-Medien keine Anwendung finden. Es dürfen keine neuen Formen der Zensur entwickelt werden“[43].

Zugang zu Information

Der Sonderbeauftragte der UNO für das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung machte deutlich, daß das Recht auf Zugang zu Informationen, über welche die Regierung verfügt, die Regel und nicht die Ausnahme sein muß. Diese Aussage läßt sich jedoch leider nicht auf die Lage in Tibet anwenden, wo der Zugang zu Information durch die staatlichen Gesetze über „Staatsgeheimnisse“ extrem eingeschränkt wird. Dabei betrifft das, was China unter „Staatsgeheimnissen“ versteht, ja nicht nur Angelegenheiten der nationalen Sicherheit, sondern in der Praxis jede Information, die nicht vor ihrer Bekanntgabe oder Veröffentlichung genehmigt wurde[44].

Art. 398 des chinesischen Strafgesetzbuchs sieht harte Strafen für Personen im Staatsdienst und auch andere Bürger vor, die absichtlich oder aus Nachlässigkeit Staatsgeheimnisse preisgeben. Darüber hinaus verbieten die Gesetze über Staatsgeheimnisse die Veröffentlichung von Material, das formal als geheim eingestuft wurde, sowie von Informationen, die zwar freigegeben wurden, aber nur für das Ausland bestimmt sind. Auf Grundlage dieser Gesetze haben die Verwaltungsorgane fast uneingeschränkte Macht zu entscheiden, ob eine Information als Staatsgeheimnis klassifiziert wird oder nicht. Daher ist der Umfang der als geheim eingestuften Informationen in China ungemein groß und kann unendlich erweitert werden[45].

Der Sonderbeauftragte der UNO für das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung betonte, daß „jedermann das Recht hat, Informationen zu suchen, zu empfangen und weiterzugeben, woraus sich für die einzelnen Staaten die positive Verpflichtung ergibt, für den freien Zugang zu jeder Art von Information zu sorgen, besonders zu solcher, die von der Regierung in den diversen Lager- und Datenabfragsystemen verwahrt wird – also auf Filmen, Mikrofilmen, elektronischen Datenträgern, Videofilmen und Photographien gespeichert ist“[46].

Tibeter haben jedoch generell keine Möglichkeit, Zugang zu den von staatlichen Institutionen verwahrten Informationen zu beantragen, und es gibt auch keine administrativen oder juristischen Verfahren, um staatliche Organe und Archive zu zwingen, die in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befindlichen Informationen herauszurücken. In den unteren Verwaltungsrängen beruft sich die Beamtenschaft gewöhnlich auf Staatsgeheimnisse, wenn sie Mißstände vor vorgesetzten Dienststellen verbergen oder die Verantwortung für Vorfälle, die sich in ihrem Kompetenzbereich ereigneten, nicht übernehmen möchte[47].

Diese Praxis steht in offensichtlichem Widerspruch zu dem, was der Sonderberichterstatter der UNO für das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit feststellte: „Die Weigerung, Informationen zu liefern, sollte nicht zum Ziel haben, die Regierung davor zu bewahren, daß sie in Verlegenheit gerät oder ihre Fehler aufgedeckt werden. Eine vollständige Liste der rechtmäßigen Ziele, die eine Zurückhaltung von Information rechtfertigen, sollte im Gesetz enthalten sein, und der Rahmen für Ausnahmen sollte sehr eng gesteckt werden, damit nicht etwa Material erfaßt wird, das die legitimen Interessen des Staates gar nicht verletzt“[48].

Daß die chinesische Regierung keinen Zugang zu Informationen gewährt, ist schon schlimm genug, daß die Behörden in Tibet darüber hinaus die Herausgabe jeglicher Informationen über Festnahmen, Verhaftungen, Prozesse und Verurteilungen von politischen Gefangenen verweigern, ist ein schwerwiegender und besorgniserregender Mißstand. In dieser Beziehung sei der Fall Tenzin Delek Rinpoche exemplarisch für die zahlreichen Verletzungen fundamentaler Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Zugang zu Information, genannt, die von den chinesischen Behörden im Namen der „Staatssicherheit“ begangen werden.

Am 14. April 2004 gaben drei Fact-Finding Experten der UN-Menschenrechtskommission, darunter auch der Sonderbeauftragte für Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, eine Erklärung ab, in der sie ihre tiefe Besorgnis über die Lage von Tenzin Delek Rinpoche zum Ausdruck brachten, der am 2. Dezember 2002 nach einem Prozeß, der den internationalen Rechtsnormen nicht im geringsten entsprach, zum Tode mit zweijährigem Vollstreckungsaufschub verurteilt wurde. Er befindet sich weiterhin in Haft[49]. Tenzin Delek Rinpoche wurde der „Auslösung von Explosionen“ und der „Aufhetzung zur Spaltung des Staates“ für schuldig befunden – Delikte, die er wiederholt abstritt. Sein Mitangeklagter Lobsang Dhondup wurde am 26. Januar 2003 hingerichtet. Es gibt zahlreiche und glaubwürdige Aussagen über ernste Verfahrensfehler bei der Gerichtsverhandlung gegen Tenzin Delek Rinpoche, die hinter verschlossenen Türen stattfand, insbesondere die Verletzung des Rechts auf einen öffentlichen Prozeß, die Verletzung des Rechts des Angeklagten auf einen Anwalt seiner Wahl, die Verletzung des Rechts des Angeklagten, das gegen ihn vorgelegte Beweismaterial einsehen und prüfen zu können, sowie seine Inhaftierung ohne Verbindung zur Außenwelt und Mißhandlung in der Vorprozeßphase. Außerdem zeigten sich die drei UN-Experten besorgt, weil angenommen werden muß, daß bei dem Gerichtsverfahren, die Menschenrechte nicht beachtet wurden, weshalb sie die chinesischen Behörden aufforderten, Tenzin Delek Rinpoche einen neuen Prozeß zu gewähren, bei dem die internationalen Regeln für ein ordentliches Verfahren respektiert werden[50].

Schlussbemerkung

Ausgehend von der sozialen und politischen Rolle, welche der Information und ihrer Verbreitung zukommt, muß in der Gesellschaft von heute das Recht, Informationen und Ideen ungehindert empfangen zu können, ganz besonders geschützt werden. Außerdem bildet das Recht, Informationen zu suchen oder Zugang zu ihnen zu haben, eines der wesentlichen Elemente der Redefreiheit und der freien Meinungsäußerung.

Im Dezember 2003 fand in Genf der von den Vereinten Nationen organisierte „Weltgipfel für die Informationsgesellschaft“ statt, bei dem China durch den Minister für Informationswesen, Xudong Wang, vertreten war. Führende Politiker aus aller Welt, darunter 40 Staatsoberhäupter, Regierungschefs und Vizepräsidenten, bekräftigten ihren gemeinsamen Wunsch und ihr Engagement, „eine volksnahe, umfassende und entwicklungsorientierte Informationsgesellschaft aufzubauen, in der sich alle Menschen Zugang zu Informationen verschaffen, sie nutzen und mit anderen teilen können, in der sie ihre nachhaltige Entwicklung fördern und ihre Lebensqualität verbessern können, wobei die Ziele und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen die Voraussetzung und die Universale Erklärung der Menschenrechte die Grundlage bilden sollten“.

Bedauerlicherweise bietet das chinesische Gesetz, einschließlich der Verfassung, keinen rechtlichen Rahmen für die Entwicklung eines gesunden Medienwesens, das sich an den internationalen Normen orientieren würde, die nicht nur durch das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, sondern auch das Recht auf Information definieren.

Die chinesische Regierung kontrolliert über die Kader der Kommunistischen Partei nicht nur indirekt oder direkt Radio, Fernsehen und Zeitungswesen, sie verbietet ihren Bürger auch, Informationen aus alternativen Quellen, etwa von ausländischen Medien zu beziehen. Der lange Arm der Behörden reicht bis zum Internet, was es den Tibetern unmöglich macht, Informationen mit der Außenwelt auszutauschen. Die für die chinesische Administration charakteristische Praxis der Geheimhaltung, sowie die ständig wiederkehrende Bezugnahme der Behörden auf den Schutz der Staatsgeheimnisse, um den Tibetern die ihnen von Rechts wegen zustehenden Informationen vorzuenthalten, wirken sich äußerst negativ auf ihr Leben aus.

Aus all diesen Gründen konnte sich in Tibet bislang noch keine informierte öffentliche Meinung bilden, und man muß ernsthaft bezweifeln, ob Peking überhaupt willens ist, die Tibeter jemals in den Genuß des Rechtes auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung kommen zu lassen.

Fußnoten

[1] United Nations General Assembly Resolution 59(1), 1946.

[2] Menschenrechtskommission, 58. Sitzung, Bericht des Sonderberichterstatters über die Förderung und den Schutz des Rechtes auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, Abid Hussain, 30. Jan. 2002.

[3] Ibid.

[4] TCHRD Interview, 15. Nov. 2004.

[5] Ibid.

[6] Menschenrechtskommission, 58. Sitzung, ibid.

[7] TCH
RD Interview, 15. Nov. 2004.

[8] Human Rights Update, Jan. 2004 „Tibetischer Lehrer zu fünf Jahren Haft verurteilt“.

[9] Menschenrechtskommission, 52. Sitzung, Bericht des Sonderberichterstatters über die Förderung und den Schutz des Rechtes auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, Abid Hussain, 22. März 1996.

[10] Menschenrechtskommission, 52. Sitzung, Bericht des Sonderberichterstatters über die Förderung und den Schutz des Rechtes auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, Abid Hussain, 22. März 1996.

[11] http://tchrd/presss/2004/pr20040821.html.

[12] http://www.rfa.org/english/news/politics/2004/07/02/140051.

[13] http://www.tibetinfo.net/news-updates.

[14] TCHRD Interview, 31. Dez. 2004, www.tchrd/press/2005/pr20050104.html.

[15] http://www.tchrd.org/news/2003/nb20030501.html.

[16] „Mönch wegen Kassetten mit Belehrungen des Dalai Lama zu zwei Jahren Haft verurteilt“, Human Rights Update, Dezember 2004.

[17] „Mönch wegen des Besitzes von Bildern und Videokassetten des Dalai Lama inhaftiert“, Human Rights Update, Juni 2004.

[18] “Tibetan Writer Persecuted for praising Dalai Lama”, Human Rights in China, 27 Oct. 2004.

[19] Menschenrechtskommission, 54. Sitzung, Bericht des Sonderberichterstatters über die Förderung und den Schutz des Rechtes auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, Abid Hussain, 29. Jan. 1999.

[20] Ibid.

[21] http://www.tibetinfo.net/news-updates/nu030500.htm.

[22] Menschenrechtskommission, 54. Sitzung, Bericht des Sonderberichterstatters über die Förderung und den Schutz des Rechtes auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, Abid Hussain, 29. Januar 1999.

[23] TCHRD Interview, 13. September 2004.

[24] TCHRD Interview, 15. November 2004.

[25] http://www.state.gov/g/drl/rls/hrrpt/2003/27768.htm.

[26] TCHRD Interview, 25. April 2004.

[27] TCHRD Interview, 3. Okt. 2004.

[28] Xinhua New Agency, 17. April 2004.

[29] „Analysis: Bias fuels AIDS crisis in China“, by Kathleen Hwang, United Press International, 3 Sept. 2003.

[30] Menschenrechtskommission, 59. Sitzung, „Das Recht auf freie Meinung und Meinungsäußerung“, Bericht des Sonderberichterstatters Mr Ambeyi Ligabo, 30. Dez. 2002.

[31] Xinhua News Agency, 17 April 2004.

[32] TCHRD Interview, 16. Nov. 2004.

[33] TCHRD Interview, 15. Nov. 2004.

[34] TCHRD Interview, 10. Dez. 2004.

[35] TCHRD Interview, 16. Nov. 2004.

[36] TCHRD Interview, 16. Nov. 2004.

[37] http://www.xinhuanet.org, 21. April 2004.

[38] http://www.savetibet.org/News.

[39] „Chinesische Behörden verschärfen die Internet-Überwachung“, Human Rights Update April 2004.

[40] http://www.rsf.org/artcle.php3?id_article=11031.

[41] Ibid.

[42] Ibid.

[43] Ibid.

[44] http://www.hrichina.org.

[45] Ibid.

[46] Menschenrechtskommission, 54. Sitzung, Bericht des Sonderberichterstatters über die Förderung und den Schutz des Rechtes auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, Abid Hussain, 29. Jan. 1999.

[47] http://www.hrichina.org.

[48] Menschenrechtskommission, 56. Sitzung, Bericht des Sonderberichterstatters über die Förderung und den Schutz des Rechtes auf Meinungsfreiheit auf freie Meinungsäußerung, Abid Hussain, 18. Jan. 2000.

[49] Am 26. Januar 2005 wurde sein Todesurteil in lebenslänglich umgewandelt.

[50] „UN Menschenrechtsexperten äußern sich besorgt über die Lage eines tibetischen Mönches“, 15. April 2004.