27. Mai 2009

Tibetan Centre for Human Rights and Democracy (TCHRD)
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China verweigert Angehörigen Zugang zu den zu langjährigen Haftstrafen verurteilten Mönchen von Labrang

Wie das TCHRD erfuhr, wird zwei Tibetern, die vom Mittleren Volksgerichtshof Kanlho am 21. Mai 2009 zu lebenslänglicher bzw. 15 Jahren Haft verurteilt wurden, schon seit über einem Jahr der Kontakt zu ihren Angehörigen verweigert.

Tsultrim Gyatso, 37, aus dem Dorf Yig-yang, Bezirk Labrang (chin. Xiahe) und Thabkay Gyatso, 34, aus dem Dorf Sangkang, Bezirk Labrang, wurden wegen ihrer Beteiligung an der Demonstration vom 15. März letzten Jahres in Labrang in Haft genommen. Beide sind Mönche im Kloster Labrang im Bezirk Sangchu, TAP Gannan, Provinz Gansu. Um der Verhaftung zu entgehen, verließ Tsultrim Gyatso den Bezirk sogleich nach der Demonstration, aber am 22. Mai 2008 wurde er vom Public Security Bureau (PSB) des Bezirks Drugchu, TAP Gannan, aufgespürt und verhaftet. Über den Ort und das Datum der Verhaftung von Thabkay Gyatso liegen keine näheren Informationen vor.

Am 21. Mai 2009 verurteilte der Mittlere Volksgerichtshof von Kanlho Tsultrim Gyatso zu lebenslanger Haft und Thabkay Gyatso zu 15 Jahren. Beide waren wegen „Gefährdung der Staatssicherheit“ angeklagt worden.

Tenzin Gyatso im Gerichtssaal

Wie aus zuverlässigen Quellen zu erfahren war, hat man sowohl Tsultrim als auch Thabkay nicht nur den Kontakt zu ihren Familien verwehrt, sondern diese noch nicht einmal darüber informiert, wann der Prozeß stattfinden würde. Die Angehörigen machen sich große Sorgen um das Schicksal der Mönche, da sie sie seit über einem Jahr nicht mehr gesehen haben.

Wir sind erschüttert darüber, daß Tsultrim und Thabkay ebenso wie vielen anderen tibetischen Gefangenen auch, der Kontakt zu ihren Angehörigen verweigert wird. Unter diesen Umständen ist es mehr als zweifelhaft, ob den Angeklagten auch nur entfernt so etwas wie ein faires Gerichtsverfahren gemäß internationalem Standard mit einem Verteidiger ihrer Wahl zuteil wurde. Den neuesten Informationen zufolge wurde Thabkay Gyatso wegen einer Blinddarmentzündung ins Regierungskrankenhaus von Tsoe eingeliefert und dort operiert. Seine Familie durfte ihn auch dort nicht besuchen.

Das TCHRD fordert die chinesischen Behörden auf, den Familienmitgliedern umgehend Zugang zu den Gefangenen zu gewähren und unter allen Umständen sicherzustellen, daß die Achtung der Menschen- und Grundrechte der beiden Inhaftierten in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und den internationalen, von China ratifizierten Menschenrechtsverträgen gewährleistet wird.