18. April 2018
Tibetisches Zentrum für Menschenrechte und Demokratie (TCHRD), www.tchrd.org

Die chinesischen Behörden nehmen zwei tibetische Mönche wegen online Weitergabe „verbotener“ Inhalte fest

Am 16. April nahmen die chinesischen Behörden zwei Mönche des Klosters Tsang im Bezirk Ba Dzong oder Gepasumdo (chin. Tongde) in der TAP Tsolho (chin. Hainan), Provinz Qinghai, fest, weil sie auf der bekannten chinesischen Nachrichten App WeChat heikle Bilder und Artikel einstellten.

Die Mitarbeiter des Public Security Bureau vom Bezirk nahmen am 16. April Woechung Gyatso und noch einen namentlich nicht bekannten Mönch im Kloster Tsang Dhondup Rabten Ling willkürlich fest. Woechung Gyatso ist immer noch in einem unbekannten Haftzentrum inhaftiert, während der andere Mönch nach einem scharfen Verhör vermutlich freigelassen wurde. Woechung Gyatso ist gebürtig aus dem Dorf Dechen in dem Mongolisch Autonomen Bezirk Yugan (chin. Henan) in der TAP Malho (chin. Huangnan), Provinz Qinghai. Beide Mönche wurden nach einem von den chinesischen Behörden in dem Kloster durchgeführten Seminar über Internet-Sicherheit festgenommen. Der Kurs fand im März unter dem Deckmantel eines Programms zur „Rechtserziehung“ statt, bei dem alle Mönche über das neu eingeführte Internet-Sicherheits-Gesetz instruiert und ihnen im Falle von dessen Verletzung schwere Folgen angedroht wurden. Bei einer im Zusammenhang mit dem Seminar vorgenommenen Untersuchung wurden mehrere Mönche, darunter auch Woechung Gyatso gezwungen, ein schriftliches Geständnis abzugeben, daß er, obwohl es verboten ist, unerlaubte Inhalte weitergegeben hat.

Woechung Gyatso

Ein WeChat Nutzer stellte dem TCHRD ein Photo von Woechung Gyatso bei dem Seminar zur Verfügung.

Quellen zufolge wurde Woechung Gyatso wahrscheinlich festgenommen, weil er Bilder und Artikel über WeChat verbreitete, die nach dem chinesischen Gesetz, besonders nach dem Internet-Sicherheits-Gesetz, das im Juni 2017 in Kraft trat, als illegal gelten. Die chinesischen Behörden gaben auch in anderen tibetischen Gebieten lokal gültige Bestimmungen für die Internet-Zensur heraus.

Das Internet-Sicherheits-Gesetz verletzt das Recht der Bürger auf die freie Meinungsäußerung und die Meinungs- und Informationsfreiheit. Unter Rückgriff auf schwammige und viel zu weit gefaßte Anklagekategorien wie „Weitergabe von Staatsgeheimnissen“ und „Aufhetzung zum Separatismus“ werden Tibeter willkürlicher Festnahme, Inhaftierung und Folter unterzogen. Dabei haben sie nur von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung via Internet Gebrauch gemacht.

Während der Volkserhebung von 2008 in Tibet hißten über 500 Mönche des Klosters Tsang auf dem Klosterdach eine tibetische Nationalflagge. Sie veranstalteten eine friedliche Demonstration, bei der sie Portraits Seiner Heiligkeit des Dalai Lama herumtrugen. Im vergangenen April wurde ein Mönch namens Choktrin Gyatso nach zehn Jahren im Gefängnis entlassen. Choktrin Gyatso war zusammen mit zwei seiner Mitmönche inhaftiert worden, weil er an der Demonstration vom März 2008 in dem Kloster Tsang teilgenommen hatte.