29. Juli 2008

Tibetan Solidarity Committee (Tibetisches Solidaritätskomitee)

http://www.stoptibetcrisis.net


Seite drucken

Pressemitteilung

Schwere Restriktionen für die Klöster und die Zahl der Belegschaft

Nachrichten aus der Gegend zufolge gab die Volksregierung der TAP Kardze (chin. Ganzi) in der Provinz Sichuan kürzlich eine zwölf Punkte umfassende öffentliche Verordnung heraus mit dem Titel „Grundlegende Direktiven, wie mit den unruhestiftenden Klöstern bzw. Mönchen und Nonnen zu verfahren ist“.

In dem Dekret werden schwere Strafen angedroht für Klöster, in denen 10% bis 30% der Belegschaft in Demonstrationen involviert waren: Hausarrest, Auferlegung von Restriktionen, Razzien und Durchsuchungen, sofortige Festnahme verdächtiger Elemente, Aussetzung religiöser Funktionen, Kontrolle der Bewegungen der Mönche und Nonnen. Falls Mönche, die den Demokratischen Verwaltungsräten angehören (ein Überwachungsorgan der Partei in den Klöstern), sich an Protesten beteiligt haben, werden sie sofort einer „Gedankenreform“ unterzogen.

Weiter heißt es in der Verordnung, daß diejenigen, die sich weigern, den Offiziellen bei der Säuberung der Klöster behilflich zu sein, sofort aus dem betreffenden Kloster ausgeschlossen, sie ihrer Stellung als Geistliche enthoben und außerdem ihre Unterkünfte zerstört werden. Überdies soll die Zahl der Mönche und Nonnen in den Klöstern drastisch verringert werden. Wenn ein Kloster geschlossen wird wegen Beteiligung seiner Bewohner an Protestaktionen, fällt die Verantwortung auf seine leitenden Persönlichkeiten wie etwa die Mitglieder der Demokratischen Verwaltungsräte.

Auch die führenden Lamas, Äbte und Tulkus der Klöster werden in die Pflicht genommen, sie müssen die Mönche im allgemeinen überwachen, und wenn sie diese Aufgabe nur halbherzig versehen, sich unkooperativ erweisen oder zwei Gesichter an den Tag legen, vor der Mönchsversammlung in einer Art „Kampfsitzung“ über ihr Fehlverhalten Rechenschaft ablegen und schriftlich ein Geständnis abgeben.

Diejenigen Tulkus, Geshes und anderen Mitglieder der Demokratischen Verwaltungsräte, die die Aktivitäten von Protestlern unterstützen, werden hart bestraft und gehen ihrer Mitgliedschaft in der Politischen Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes und der Buddhistischen Vereinigung verlustig. Die Lizenz zur Durchführung religiöser Aktivitäten wird ihnen entzogen, und sie verlieren das Recht, ihrer jeweiligen religiösen Linie als Tulku vorzustehen.

Wenn wir all die Maßnahmen genau analysieren, die angeblich der Aufrechterhaltung der Stabilität in den tibetischen Gebieten dienen sollen, wird klar, daß diese „Säuberung“ der Klöster letztendlich den Zweck hat, die monastische Gemeinschaft in einem Maße zu kontrollieren, daß die Zahl der Mönche und Nonnen immer mehr abnimmt und damit die uralte tibetisch-buddhistische Kultur der Auslöschung anheimfällt.

Über drei verschiedene Proteste in Kardze wurde kürzlich berichtet: Am 22. Juni protestierten Sherab Gyaltsen (36) aus dem Dorf Sheling Dha and Nyilu (35) aus dem Dorf Gyurgha. Am 21. Juni waren es Nyima Tashi (16) aus dem Dorf Zhida und noch ein junger Tibeter. Am 14. Juni wurde Jampa Tashi (24) aus dem Dorf Tsangkha schwer geschlagen, als er Slogans rief. Alle wurden von den Sicherheitskräften festgenommen und grausam mißhandelt. Ein weiterer junger Mann Ngawang Tash (18) aus dem Dorf Jesang Dha wurde ebenfalls in der ersten Juniwoche festgenommen, weil er friedlich von dem Bezirksverwaltungsgebäude von Kardze demonstriert hatte.

Angesichts der kritischen Situation in Tibet appellieren wir an die Vereinten Nationen und die internationale Gemeinschaft, sich dringend unserer folgenden Forderungen anzunehmen:

1) unverzüglich unabhängige Untersuchungskommissionen nach Tibet zu entsenden;

2) unverzüglich der freien Presse Zugang zu ganz Tibet zu gewähren;

3) unverzüglich dem brutalen Morden in ganz Tibet ein Ende zu setzen;

4) unverzüglich für die sofortige Freilassung aller festgenommenen und verhafteten Tibeter zu sorgen;

5) unverzüglich die medizinische Versorgung der verletzten Tibeter zu ermöglichen;

6) die uneingeschränkte Bewegungsfreiheit der Menschen und ihren Zugang zu lebensnotwendigen Gütern sicherzustellen.