21. Dezember 2018
Free Tibet, www.freetibet.org

Eine „100 Tage Kampagne“ gegen schädliche „Unterweltkräfte“ im Bezirk Sangchu gestartet

Die Behörden im osttibetischen Bezirk Sangchu, TAP Gannan, Provinz Gansu, gehen vehement gegen abweichende Meinungen vor.

Die Tibeter in der Gemeinde Amchok, Bezirk Sangchu, wurden über eine intensive Kampagne zur Ausrottung von illegalen „Unterweltkräften“ in Kenntnis gesetzt. Diese würden, so behauptet China, Instabilität in der Region schaffen.

Das neue Schema mit dem Namen „100 Tage-Kampagne“ fügt sich in ein größeres seit den Aufständen von 2008 festzustellendes strategisches Muster, demzufolge China scharf gegen Tibeter vorgeht, die unter dem Verdacht sogenannter separatistischer Tendenzen stehen. Durch den vermehrten militärischen Einsatz und die erhöhte Überwachung haben die Behörden ein Klima ständiger Einschüchterung geschaffen.

Im Verlauf des letzten Jahres hat Free Tibet noch über andere offizielle Bekanntmachungen berichtet, die die Ausrottung der sogenannten „Unterweltkräfte“ zum Ziel haben und die Teilnahme der Tibeter an religiösen Aktivitäten einschränken sollen.

Bekanntmachung des Bezirks Amchok

Diese jüngste Bekanntmachung, die das Datum 13. November 2018 trägt, wurde vom Bezirksgericht von Amchok herausgegeben, sowie den Departments für öffentliche Untersuchung und Sicherheit und dem Amt für Strafvollzug. Darin ist von einer „100 Tage-Kampagne“ die Rede, die am 15. November 2018 begann und bis zum 25. Februar 2019 währen soll.

Die Bevölkerung wird ermutigt, den Behörden illegale Aktivitäten zu melden, wobei diese strenge Vertraulichkeit versprechen und eine Belohnung von 500 bis 30.000 Yuan in Aussicht stellt.

Als illegales Verhalten betrachten die Behörden, wenn Gruppen Kontakte außerhalb Chinas pflegen. Es könnte infolge von Chinas weitgefaßter Definition von „Unterweltkräften“ und des Begriffes der Untergrabung der Stabilität auch Gruppen betreffen, die sich für vermehrten Umweltschutz einsetzen sowie religiöse Organisationen, die Veranstaltungen abhalten.

In 14 Punkten wird das „verbotene Verhalten“ definiert. Einige davon greifen auch in den Lebensstil und die Bräuche der Tibeter ein oder verletzen ihre Menschenrechte. Dazu gehören:

(1) Untergrabung der politischen Stabilität, besonders durch Schädigung der Interessen des Landes und des Volkes, durch geheime Kommunikation mit einer illegalen Organisation außerhalb des Landes.

(7) Proteste anzetteln wegen Angelegenheiten, die das öffentliche Wohl, den Transport, das Kriminalwesen betreffen, oder wegen Landstreitigkeiten. Dazu gehören auch die Aufstachelung zur Zerstörung von Regierungsgebäuden und öffentlichem Besitz, sowie die Blockierung von Straßen.

(8) Botschaften über Nachrichtenkanäle wie WeChat senden, die die Stabilität und Sicherheit in Tibet gefährden oder schädliches Geschwätz über die Partei, die Regierung und das Land verbreiten.

(12) Überqueren von Ackerlandsgrenzen oder das Weiden von Vieh mit bösen Absichten, anderer Leute Tiere blockieren oder Zwiste anzetteln.