25. April 2003
Tibetan Centre for Human Rights and Democracy (TCHRD)
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Presseerklärung

Acht Jahre seit dem Verschwinden von Gedhun Choekyi Nyima!

Der 11. Panchen Lama, Gedhun Choekyi Nyima, wird am 25. April 14 Jahre alt. Damit sind es acht Jahre her, seit die chinesische Regierung ihn im Mai 1995 verschleppt hat. Anläßlich seines Geburtstages drückt das TCHRD erneut seine tiefe Besorgnis über die fortgesetzte Festhaltung aus. Das TCHRD ist darüber entsetzt, daß es weder den Vereinten Nationen noch irgendeiner Regierung der freien Welt bisher gelungen ist, in diesem Falle auch nur das Geringste zu erreichen - abgesehen von den nichtssagenden Routineantworten der chinesischen Regierung, wie etwa "sie [Gedhun Choekyi Nyima und seine Eltern] führen ein normales Leben und erfreuen sich bester Gesundheit". Daß ein ständiges Mitglied des UN Sicherheitsrates den jüngsten politischen Gefangenen der Welt in Unfreiheit hält, ist ein Übelstand, der von Seiten der internationalen Gemeinschaft ein entschiedenes und koordiniertes Handeln erfordert.

Am 14. Mai 1995 erkannte Seine Heiligkeit der Dalai Lama Gedhun Choekyi Nyima als die Wiedergeburt des Panchen Lama an. Drei Tage später verschwanden der Junge und seine Eltern aus ihrer Wohnung. Im Dezember 1995 ernannte die PRC ihren eigenen Panchen Lama, einen Jungen namens Gyaltsen Norbu.

Ein Jahr später, im Mai 1996, räumte die PRC ein, daß der 11. Panchen Lama "auf die Bitte seiner Eltern" hin in Obhut genommen worden sei, denn "er liefe sonst Gefahr, von Separatisten gekidnappt zu werden, und seine Sicherheit sei bedroht". Die Chinesen gaben also zu, das Kind gefangen zu halten, obwohl sie die Autorität des Dalai Lama bei der Anerkennung des Panchen Lama leugnen und Gedhun Choekyi Nyima für sie nicht die wahre Reinkarnation ist. Es ist dann jedoch schwer verständlich, daß die chinesischen Behörden einen so großen Aufwand für die "Sicherheit" eines Jungen betreiben, den sie nur für ein gewöhnliches Kind halten.

Im Mai 1997 initiierte die PRC in den Klöstern in der ganzen tibetischen Region eine Kampagne zur "patriotischen Erziehung". In diesem Rahmen wird die Akzeptanz des von China ernannten Panchen Lama und die Ablehnung von Gedhun Choekyi Nyima gefördert. Laut Berichten von Flüchtlingen aus Tibet und von unabhängigen Reisenden sieht man nun überall in den Hauptklöstern und Touristenhotels in Tibet an prominenter Stelle Bilder des von den Chinesen ernannten Panchen Lamas, während Bilder des Dalai Lama und von Gedhun Choekyi Nyima in ganz Tibet verboten sind.

Viele hochrangige Delegationen und Gremien bekundeten ihre Besorgnis wegen der fortgesetzten Inhaftierung des Panchen Lama - auch die ehemalige UN Hochkommissarin für Menschenrechte. Die PRC verweigert jedoch weiterhin Außenstehenden jeglichen Zugang zu dem Kind und seinen Eltern. Bei einer Runde des Menschenrechtsdialogs mit China im Oktober 2000 in London brachten britische Regierungsvertreter den Fall Gedhun Choekyi Nyima zur Sprache.

Die Photos, die ihnen dann gezeigt wurden, gaben jedoch keine Antwort auf die in diesem Fall grundlegenden Fragen, wie die nach dem Aufenthaltsort oder dem Wohlbefinden des Panchen Lama. Unserer Ansicht nach waren diese Photos nicht nur völlig unangemessen, um die internationale Besorgnis zu zerstreuen, sondern auch alle derartigen Beschwichtigungsversuche sind nichts als leere Gesten.

Im August 2001 wurde einer polnischen Parlamentarier-Delegation, die Lhasa besuchte, als Antwort auf ihre wiederholten Fragen erklärt, Gedhun Choekyi Nyima sei gesund und wohne bei seiner Familie. Der Delegation wurden innerhalb von 6 Wochen Bilder des Knaben versprochen, die jedoch nie eintrafen.

Mag China auch dieses Jahr bei der 59. Sitzungsperiode der UN -Menschenrechtskommission einer Verurteilung seines Umgangs mit den Menschenrechten entgangen sein, so beweist doch das Verschwinden des Jungen, wie wenig China in Tibet die Religionsfreiheit respektiert. Das TCHRD appelliert erneut an die internationale Gemeinschaft, Druck auf China auszuüben, um seine Freilassung zu erwirken. Wir rufen die PRC dazu auf, einer unabhängigen Untersuchungskommission den Besuch bei dem Kind zu erlauben, um sich seines Wohlbefindens zu vergewissern und seine Lebensumstände festzustellen.